Logo QUA-LiS NRW Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur
Verantwortlich für den Inhalt: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Der Artikel  7 der Landesverfassung formuliert die Grundsätze der Erziehung. Die Achtung vor der Überzeugung des anderen, die Erziehung im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und Freiheit gilt es auch in Schule und Unterricht zu realisieren. Artikel 6 stellt das Recht auf die Achtung der kindlichen Würde sowie auf die Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit hervor. Beide Artikel bilden die Basis für den Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit.

Diese Materialien sind Bestandteil des Angebotes Referenzrahmen Schulqualität NRW der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
Dieser Materialeintrag ist in den folgenden Zusammenhängen auffindbar:
Anzahl aller Materialeinträge der jeweiligen Kateogie.