Der Artikel 7 der Landesverfassung formuliert die Grundsätze der Erziehung. Die Achtung vor der Überzeugung des anderen, die Erziehung im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und Freiheit gilt es auch in Schule und Unterricht zu realisieren. Artikel 6 stellt das Recht auf die Achtung der kindlichen Würde sowie auf die Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit hervor. Beide Artikel bilden die Basis für den Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit.