In 21 Punkten werden die Rahmenbedingungen für den Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen den örtlichen Trägern der außerunterrichtlichen musikpädagogischen Angebote und den Schulträgern sowie den beteiligten öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe" beschrieben, wobei die Beschreibung der Ziele und der Umsetzung der Vereinbarung im Mittelpunkt stehen. "Partner der Vereinbarungen vor Ort sind die Schulen, die Schulträger und die Träger der außerunterrichtlichen musikpädagogischen Angebote, d.h. die Träger der Musikschulen bzw. die Mitgliedsverbände des LMR."