Ein wichtiger Aspekt der Unterrichtsvorbereitung ist die verpflichtende Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Da es zur äußeren Form der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen keine Vorgaben des Gesetzgebers gibt, sind nachfolgend zur Unterstützung der Lehrkräfte exemplarisch für das Fach Technik Möglichkeiten der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen dargestellt.
Die zur Verfügung gestellten Gefährdungsbeurteilungen können flexibel eingesetzt werden, da sie als Leerdatei zur Verfügung stehen. Die ausgefüllte Beispielgefährdungsbeurteilung bezieht sich auf das von der Qualitäts-und Unterstützungsagentur bereitgestellte Beispiel eines schulinternen Lehrplans für das Fach Technik für die Hauptschule sowie für die Gesamt- und Sekundarschule.
Einen Link zur vollständigen RISU-NRW befindet sich unten auf dieser Seite.