Bei Kapitel 5 „Schulinterne Planung und Umsetzung, Koordination und Weiterentwicklung“ (S. 20 – 24) der Rahmenvorgabe handelt es sich um einen Überblick über mögliche Handlungsfelder zur Etablierung eines schulischen Angebots von DGS, die im Weiteren im Anhang der Rahmenvorgabe aufgegriffen und exemplifiziert werden (S. 25 – 33). Die beiden Kapitel dienen der schulseitigen Auseinandersetzung und Überprüfung ggf. zu bedenkender weiterer Maßnahmen für das Unterrichtsangebot DGS. Sie haben empfehlenden, keinen in Gänze verpflichtend umzusetzenden Charakter.