Nachfolgend finden sich Tipps und Links bezüglich weiterführender Materialien für den Informatikunterricht im Wahlpflichtbereich von Realschule und Gesamtschule in den Klassen 7 bis 10.
Diese Materialien sind Bestandteil des Angebotes Lehrplannavigator der Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
5 Verweise auf
Webseiten
Code.org Die gemeinnützige Organisation Code.org hat zusammen mit Microsoft ein neues Angebot vorgestellt, mit dem Kinder Erfahrungen mit dem Programmieren machen können. Direkt im Browser lassen sich in einer an Minecraft angelehnten Welt einfache Bewegungsbefehle aneinanderreihen, die dann auf Knopfdruck am Stück ausgeführt werden. Auf diese Weise kann der Nutzer mit seiner Spielfigur etwa den Weg zu einem Schäfchen zurücklegen; unsichtbar im Hintergrund läuft Javaskript. Außerdem gibt es viele Programmierkurse in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, ein App Lab, u.a. Programmiert wird mit Code Blöcken.
Erstellen von Apps: Anleitung MIT App Inventor 2: Anleitung Schritt für Schritt; Programm zum Erstellen von Apps für android; Voraussetzung sind Java und ein Google-Konto. In Englisch.
Sonic Pi Sonic Pi ist eine freie Musik-Software, mit der man Musik programmieren kann. Die kostenlose Entwicklungsumgebung bringt dazu Synthesizer, freie Samples, Effekte und Sequenz-Befehle mit. Die einfache Syntax ist leicht zu erlernen. Mit ein paar Informatik- und Musik-Grundlagen erschließt sich der komplette Umfang aus rund 100 Befehlen innerhalb eines Nachmittags. Lehrer finden zudem komplett ausgearbeitete (englische) Konzepte, mit denen sie Sonic Pi in ihren Schulunterricht integrieren können.
Informatik-Biber Der Informatik-Biber ist ein Informatik-Wettberwerb für Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 5 bis 13.
Dieser Materialeintrag ist in den folgenden Zusammenhängen auffindbar:
Anzahl aller Materialeinträge der jeweiligen Kateogie.
Alle Rechte an diesem Materialeintrag (Titel, Untertitel, Beschreibung, Logo, etc. inklusive Dateien) liegen, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet, beim Autor. Eine unautorisierte Veröffentlichung an anderen Orten insbesondere zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.