Kernlehrpläne für das Gymnasium (ab 2019/2020)
In diesem Angebot stehen die Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I des Gymnasiums in NRW sowie fachliche Unterstützungsmaterialien zur Verfügung.
Die Kernlehrpläne sind zum 1. August 2019 für die Klassen 5 und 6 aufsteigend in Kraft getreten. Sie haben gleichermaßen Gültigkeit für den verkürzten (G8) wie für den neunjährigen Bildungsgang (G9) der Sekundarstufe I am Gymnasium.
Die Kernlehrpläne für weitere neun Fremdsprachen treten zum 1. August 2020 für die Klassen 5, 6 und 7 aufsteigend in Kraft.
Für den Wahlpflichtbereich treten die Kernlehrpläne zum 1. August 2022 aufsteigend in Kraft. Ob sie bereits vor diesem Termin dem Wahlpflichtunterricht zugrunde gelegt werden sollen, entscheidet die Fachkonferenz.
Begleitend werden Unterstützungsmaterialien zur Umsetzung der Kernlehrpläne angeboten. Dazu gehören Beispiele für schulinterne Lehrpläne sowie Beispiele für konkretisierte Unterrichtsvorhaben.
Übersicht - Kernlehrpläne für das Gymnasium und Beispiele für schulinterne Lehrpläne:
NEU ab 2021/2022
(schulformübergreifend)
NEU ab 2024/2025
NEU ab 2023/2024
NEU ab 2022/2023
Berücksichtigung des Medienkompetenzrahmens NRW in den Kernlehrplänen GY SI
Als Querschnittsaufgabe über alle Fächer und den gesamten Bildungsgang tragen die neuen Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I am Gymnasium u.a. zu einer Bildung in einer zunehmend digitalen Welt bei.
Die neuen Kernlehrpläne integrieren die Ziele des Medienkompetenzrahmens NRW in alle Schulfächer. In der Synopse werden nach Fächern geordnet die entsprechenden Kompetenzen und Inhalte aufgeführt. Die curricularen Vorgaben tragen additiv über die Fächer und über die gesamte Sekundarstufe I hinweg dazu bei, dass das Lernen und Leben mit digitalen Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht aller Fächer wird, so dass diese ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung der geforderten Kompetenzen leisten.
Die Kernlehrpläne sind Grundlage für die Gestaltung schuleigener Vorgaben. Diese sogenannten schulinternen Lehrpläne beinhalten Unterrichtsvorhaben, die Ziele des Medienkompetenzrahmens NRW abdecken und zugleich Bestandteil des pädagogischen Teils eines schulischen Medienkonzeptes sind.
Zur Orientierung für Fachkonferenzen und als unterrichtliche Anregung können fachbezogene Beispiele schulinterner Lehrpläne auf den Seiten des Lehrplannavigators und Angebote der Medienberatung NRW (https://www.medienkompetenzrahmen.nrw/) dienen.
- Zur Übersicht Bausteine einer Bildung in der digitalen Welt
- Synopse Berücksichtigung des Medienkompetenzrahmens NRW in den Kernlehrplänen Gy SI
Berücksichtigung der Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in den Kernlehrplänen GY SI
Die fächerübergreifende Rahmenvorgabe „Verbraucherbildung in der Schule“ ist seit dem 01.08.2017 für alle Schulformen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Kraft.
Als weitere Querschnittsaufgabe über alle Fächer und den gesamten Bildungsgang tragen die neuen Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I des Gymnasiums zur Verbraucherbildung bei.
Ziele der Rahmenvorgabe Verbraucherbildung wurden fachangemessen in die Kernlehrpläne überführt. Die nachfolgende Synopse verdeutlicht nach Fächern geordnet die in den Kernlehrplänen vorgesehenen fachlichen Bezüge zu den Zielen der Rahmenvorgabe Verbraucherbildung. Die Synopse dient der Orientierung und könnte z.B. bei der Entwicklung schulinterner Lehrpläne oder bei Schulprojekten genutzt werden.