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1 Aufgaben und Ziele

Evangelischer Religionsunterricht gewährleistet den Anspruch des Kindes auf religiöse Bildung. Im Spannungsfeld des Bekenntnisses zu Jesus Christus einerseits und des authentischen Erfahrungsraums der Schülerinnen und Schüler andererseits stiftet der Unterricht Beziehungen zwischen der Person, christlicher Religiosität und evangelischem Bekenntnis im Sinne eines Dialogs. In diesem Zusammenhang ermöglicht der evangelische Religionsunterricht den Schülerinnen und Schülern, eigene Erfahrungen aus ihrer Lebenswirklichkeit mit den elementaren Überlieferungen der Bibel in Beziehung zu setzen und diese als Deutungsangebot für die eigene, selbstverantwortete religiöse Praxis kennenzulernen und zu reflektieren. Die Entwicklung religiöser Bildung als Ziel berücksichtigt die Wahrnehmung und Deutung von Erfahrungen, vermittelt Wertorientierungen, zeigt Perspektiven für persönliches und gesellschaftliches Handeln auf. Somit zielt das Fach Evangelische Religionslehre auch darauf ab, zur Stabilität in der oftmals von Unsicherheiten geprägten Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie zur persönlichen Sinnfindung und Entwicklung einer eigenen religiösen Identität beizutragen. Das Fach Evangelische Religionslehre verdeutlicht die christliche Prägung unserer Kultur und erzieht zu Offenheit und Dialogbereitschaft sowie respektvollem Umgang mit kulturellen und religiösen Lebensentwürfen und Lebenswelten im Sinne weltanschaulicher Pluralität.

Der evangelische Religionsunterricht achtet die unverfügbaren persönlichen Glaubensüberzeugungen der Schülerinnen und Schüler und ihre unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Grundorientierungen. Er ist offen für alle Schülerinnen und Schüler, die an ihm teilnehmen möchten bzw. deren Eltern dies wünschen. In diesem Sinn sichert das Fach Evangelische Religionslehre nach Art. 7 GG in Verbindung mit Art. 4 GG das Recht auf positive Religionsfreiheit des Einzelnen. Seine konfessionelle Ausrichtung wird durch die Konfessionalität der Lehrkräfte, ihre kirchliche Unterrichtserlaubnis und den Lehrplan gewährleistet.

Das Fach Evangelische Religionslehre steht vor den Aufgaben,

  • die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler und die biblisch-christliche Tradition in Beziehung zu bringen sowie im Sinne des didaktischen Prinzips der Korrelation wechselseitig zu erschließen und zu vernetzen,
  • elementar in die biblische Tradition des Alten und des Neuen Testaments einzuführen und dabei auch die grundlegende Beziehung des Christentums zum Judentum zu erschließen,
  • den Schülerinnen und Schülern in der Begegnung mit biblischen Texten und ihren eigenen Lebensfragen Orientierung auf der Suche nach einer eigenen Lebensausrichtung zu geben,
  • im Sinne eines Miteinanderlebens und von Chancengleichheit, die Ehrfurcht vor dem Leben und der Schöpfung, ein gerechtes, friedliches und inklusives Zusammenleben in der Gesellschaft und die Unterstützung von Schwächeren sowie Vielfalt als Chance zu vermitteln,
  • in einer pluralen Welt Perspektiven für Verständigungsbereitschaft, Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen verschiedener Konfessionen und Religionen im Sinne einer zum Dialog befähigenden interreligiösen Bildung zu eröffnen,
  • auf der Grundlage biblisch-christlicher Wertmaßstäbe Impulse für verantwortungsbewusstes ethisches Handeln zu geben,
  • die Auseinandersetzung mit christlicher Tradition in Beispielen und Ausdrucksformen gelebten christlichen Glaubens zu ermöglichen.

Das Lernen und Lehren im evangelischen Religionsunterricht folgt einer ganzheitlichen biblisch-christlich grundgelegten Sichtweise vom Menschen als Geschöpf Gottes und einer kindgeleiteten, dialogorientierten Theologie. Bedeutende fachspezifische Methoden bzw. Lernwege sind etwa das Erzählen, reflektierende Gesprächssituationen, meditative, symboldidaktische und performative Zugänge sowie der Einsatz von musisch-ästhetischen Anschauungs- und Ausdrucksmitteln. Darüber hinaus haben Gemeinschaft fördernde und religiöse Rituale, Feste und Feiern, Lieder und Gebete sowie Schulgottesdienste und die evangelische Kontaktstunde ihren Stellenwert.

Die elementaren Erfahrungen und Einstellungen der Schülerinnen und Schüler spiegeln die gesellschaftlichen Haltungen zu Religion, Glaube und Kirche. Für viele von ihnen bietet das Fach die erste Möglichkeit, religiösen Inhalten und gläubigen Menschen zu begegnen sowie sich über ein mögliches Gemeindeleben und die Gotteshäuser auszutauschen.

Der evangelische Religionsunterricht bietet Raum für die Entwicklung und Ausbildung einer Fragehaltung zu existenziellen und religiösen Themen und nimmt dabei die Fragen und Antwortversuche der Kinder ernst. Dabei zeigt sich die Lehrkraft selbst immer wieder als Fragende und nach Antwort Suchende.

Damit die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, über eigene Lebensfragen nachzudenken und Gefühle zur Sprache zu bringen, mit denen anderer zu vergleichen und biblische Texte zu verstehen, ist ein sprachsensibler Religionsunterricht erforderlich. Dieser berücksichtigt die Symbol-, Zeichen- und Bildsprache sowie die Begegnung mit verschiedenen Textsorten der Bibel. In der Auseinandersetzung mit biblisch-christlichen Lebensdeutungen finden die Schülerinnen und Schüler für sie wesentliche Ansätze für eine positive Einschätzung ihrer persönlichen Identität und der Würde ihrer Mitmenschen. So wird es ihnen möglich, Hoffnung zu schöpfen für ihr eigenes Leben und eine religiös motivierte Handlungsfähigkeit zu gewinnen.

Die Kooperation von evangelischer und katholischer Religionslehre ermöglicht es in besonderer Weise, die Frage nach der Bedeutung der Zugehörigkeit oder auch Nicht-Zugehörigkeit zu einer Konfession für die eigene Lebensgestaltung zu reflektieren und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Konfessionalität und für den Reichtum christlichen Lebens zu entwickeln, den es im interkonfessionellen Dialog zu erschließen gilt.

In seiner konfessionellen Ausprägung kann der Lehrplan auch im Rahmen eines konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts realisiert werden.

Gemäß dem Bildungsauftrag der Primarstufe leistet das Fach Evangelische Religionslehre einen Beitrag dazu, den Schülerinnen und Schülern elementare Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln und damit eine Grundlage für die weitere Schullaufbahn zu legen.

Es ist Aufgabe der Primarstufe, die Fähigkeiten, Interessen und Neigungen aller Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und sie mit den Anforderungen fachlichen und fächerübergreifenden Lernens zu verbinden. Die in den Lehrplänen beschriebenen Kompetenzerwartungen stellen eine Bezugsnorm für das Gemeinsame Lernen dar, da die Kompetenzen in unterschiedlichem Umfang, in unterschiedlichem Anforderungsniveau und Komplexität erworben werden können.

Mit Eintritt in die Primarstufe verfügt jedes Kind über sehr individuelle Lern- und Bildungserfahrungen. In Ergänzung der frühkindlichen Bildung in der Familie gehört zu den Aufgaben des Elementarbereichs die ganzheitliche Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit durch informelle, erkundende und spielerische Lernformen. Im Sinne eines Kontinuums greift die Primarstufe individuelle Lern- und Bildungserfahrungen in der Schuleingangsphase auf, führt sie alters- und entwicklungsgemäß fort und leitet behutsam Formen systematischen Lernens und Arbeitens an.

Da in allen Fächern der Primarstufe fachliches und sprachliches Lernen eng miteinander verknüpft sind, ist es die gemeinsame Aufgabe und Verantwortung aller Fächer, die bildungssprachlichen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler als wichtige Voraussetzung zum Lernen und für den Schulerfolg zu entwickeln und zu stärken. Mehrsprachigkeit wird dabei als Ressource für die sprachliche Bildung verstanden.

Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule unterstützt der Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen, für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einstehenden Persönlichkeit. Das Fach leistet weiterhin Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht, hierzu zählen u. a.

  • Menschenrechtsbildung,
  • Werteerziehung,
  • politische Bildung und Demokratieerziehung,
  • Medienbildung und Bildung für die digitale Welt,
  • Verbraucherbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • geschlechtersensible Bildung,
  • kulturelle und interkulturelle Bildung.

Die inhaltlichen Kooperationen mit anderen Fächern und Lernbereichen sowie außerschulisches Lernen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern können sowohl zum Erreichen und zur Vertiefung der jeweils fachlichen Ziele als auch zur Erfüllung übergreifender Aufgaben beitragen.

Der vorliegende Lehrplan ist so gestaltet, dass er Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und die Beachtung aktueller Entwicklungen lässt. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen.

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