Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
„Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein“ (§ 48 SchulG). Da in den Fächern des Lernbereichs Arbeitslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht".
Die Fächer des Lernbereichs Arbeitslehre werden in der Gesamtschule im Klassenverband ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung unterrichtet. Daher ist darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler Lernergebnisse erreichen können, die zum individuell angestrebten Schulabschluss hinführen. Der Schülerin oder dem Schüler muss bei der Leistungsbewertung Gelegenheit gegeben werden, die jeweils erworbenen Kompetenzen nachzuweisen. Dies bedingt die Einräumung einer Vielfalt unterschiedlicher Gelegenheiten zum Nachweis erreichter Kompetenzen.
Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan zumeist in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass alle Lernprozesse darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.
Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß § 70 SchulG beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen und die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden – ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend – zum Weiterlernen zu ermutigen. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.
Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche („Sachkompetenz“, „Methoden-/Verfahrenskompetenz“, „Urteils-/Entscheidungskompetenz“ und „Handlungskompetenz“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung aller dort ausgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen.
In den Fächern des Lernbereichs Arbeitslehre kommen sowohl schriftliche, mündliche als auch praktische Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen der gymnasialen Oberstufe in dort fortgeführten (z.B. Technik) bzw. affinen Fächern (z.B. Sozialwissenschaften, Biologie und Physik) gegeben ist.
Zu den Bestandteilen der "Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a.
- mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Beiträge zu Diskussionen und Streitgesprächen, Moderation von Gesprächen, Kurzreferate),
- schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher),
- praktische Beiträge zum Unterricht (z.B. Werkstücke, Speisen und Gerichte),
- kurze schriftliche Übungen sowie
- Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven sowie ggf. praktischen Handelns (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Plakate, Flugblätter, Präsentationen).
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der schriftlichen, mündlichen und praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Die Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess während des Schuljahres festgestellt, wobei zwischen Lern- und Prüfungssituationen im Unterricht zu unterscheiden ist. Für die Förderung individueller Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler ist es unabdingbar, dass ihnen regelmäßig verdeutlicht wird, inwieweit sie die erwarteten Kompetenzen erreicht haben. Damit sollten Hinweise für ein erfolgversprechendes Weiterlernen verbunden werden.