1. Aufgaben und Ziele des Wahlpflichtfaches Arbeitslehre
Der Wahlpflichtbereich nimmt an der Gesamtschule/Sekundarschule(1) eine bedeutende Stellung ein. Er bietet den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zu individuellen Schwerpunktsetzungen und ermöglicht den Schulen eine spezifische Profilbildung. Darüber hinaus unterstützt der Unterricht im Wahlpflichtfach durch seine praktischen Anteile die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Das Wahlpflichtfach besitzt in Bezug auf die schriftlichen Lernerfolgsüberprüfungen sowie die Bestimmungen zum Erwerb von Schulabschlüssen und Berechtigungen die gleiche Bedeutung wie die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Das Wahlpflichtfach Arbeitslehre umfasst wie im Kernfachbereich die Fächer Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaft. In seiner Gesamtheit leistet es unter der Perspektive der allgemeinen Bildung einen vertiefenden Beitrag zur Entwicklung einer hauswirtschaftlichen, technischen und ökonomischen Grundbildung. Es ermöglicht den Lernenden den sachgerechten Umgang mit Fachwissen, vermittelt fachspezifische Verfahrensweisen und befähigt zum verantwortlichen Entscheiden und Handeln in arbeitsrelevanten Lebenssituationen. Damit trägt das Wahlpflichtfach zur bedürfnisgerechten und sozialverantwortlichen Lebensgestaltung, zur gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur Persönlichkeitsbildung und Entwicklung von Mündigkeit bei.
Der Lernbereich Arbeitslehre ist auch im Wahlpflichtbereich durch ein umfassendes Verständnis des Begriffs Arbeit geprägt, welches die abhängige Beschäftigung und die berufliche Selbstständigkeit ebenso wie die Arbeit im Haushalt und die Bürgerarbeit umfasst. Die Arbeitslehre hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Lebenswelt – soweit sie durch Arbeit geprägt wird – erfahrbar und durchschaubar zu machen.
Das Wahlpflichtfach Arbeitslehre vertieft Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bereits im Kernfach erworben haben, bietet zudem vor allem Inhalte an, an denen zusätzliche Kompetenzen angebahnt, trainiert und weiterentwickelt werden können.
Darüber hinaus liefert der Lernbereich Arbeitslehre einen wichtigen Baustein zur Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung. Er hat u. a. die Entwicklung eines verantwortungsbewussten Verhaltens als Verbraucherinnen und Verbraucher zum Ziel, indem über konsumbezogene Inhalte informiert wird und Kompetenzen im Sinne eines reflektierten sowie selbstbestimmten Konsumverhaltens erworben werden. Dabei geht es vor allem darum, die erworbenen Kompetenzen im Zusammenhang mit Konsumentscheidungen als mündige Verbraucherinnen und Verbraucher zu nutzen. Hierzu werden multiperspektivisch unter Berücksichtigung verschiedener Leitbilder der Verbraucherbildung insbesondere die Bereiche Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht, Ernährung und Gesundheit, Medien und Information sowie Konsum berücksichtigt.
Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt insbesondere auch der Unterricht im Wahlpflichtfach Arbeitslehre im Rahmen der Entwicklung von Gestaltungskompetenz zur kritischen Reflexion geschlechter- und kulturstereotyper Zuordnungen, zur Werteerziehung, zur Empathie und Solidarität, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch für kommende Generationen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, und zur kulturellen Mitgestaltung bei. Darüber hinaus leistet er einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung, zur interdisziplinären Verknüpfung von Kompetenzen, auch mit anderen Fächern und Lernbereichen, sowie zur Vorbereitung auf Ausbildung, Studium, Arbeit und Beruf. Fachliches und sprachliches Lernen sind untrennbar miteinander verbunden und finden in jedem Unterricht statt. Deshalb kommt auch im Wahlpflichtfach Arbeitslehre dem sprachsensiblen Fachunterricht eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund bringen die drei Fächer des Lernbereichs auch im Wahlpflichtfach Arbeitslehre ihre jeweils eigenständigen Perspektiven in den Aufbau arbeitsbezogener Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern ein.
Die Perspektive des Faches Hauswirtschaft trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler vielfältige Aufgaben der Arbeit in Haushalt und Beruf möglichst selbstständig planen, organisieren und ausführen sowie einen reflektierten Lebensstil entwickeln können. Durch kooperatives Arbeiten im Unterricht wird darüber hinaus partnerschaftliches Handeln gefördert. Vertiefte und ergänzende hauswirtschaftliche Grundbildung im Rahmen der Gesamtschule/Sekundarschule(2) beinhaltet, dass die Schülerinnen und Schüler aktuelle gesellschaftliche Bedingungen und Problemfelder in den Bereichen Verbraucherbildung, Konsum, Gesundheit, Umwelt und Haushaltsführung verstehen und kompetent beurteilen sowie mit Ressourcen verantwortungsvoll umgehen.
Die Perspektive des Faches Technik zielt auf die Vermittlung technischer Verfahren und Systeme, mit denen Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben zielorientiert verändern und gestalten können. Basis für eine vertiefte und ergänzende technische Grundbildung im Rahmen der Gesamtschule/Sekundarschule sind Kompetenzen zum Umgang mit technischen Sachverhalten in den Bereichen Stoff, Energie und Information sowie Kompetenzen bezogen auf die Auswahl und Anwendung technischer Verfahren. In diesem Zusammenhang besitzen Methoden zum Aufbau technischer Sachkompetenzen, das Analysieren technischer Systeme sowie die Bewältigung realer technischer Aufgaben unter Anwendung theoretischer und praktischer Verfahren eine besondere Bedeutung.
Die Perspektive des Faches Wirtschaft trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre unterschiedlichen Rollen als Wirtschaftsbürgerinnen und -bürger in der Demokratie wahrnehmen und an ökonomischen Prozessen in Alltag und Beruf aktiv teilhaben können. Ziel des Faches ist es, den Lernenden ein fundiertes Urteilen und Handeln in Institutionen und Organisationen – in Schulen, Unternehmen und Haushalten – sowie auf Konsumgüter- und Faktormärkten zu ermöglichen und damit eine vertiefte und ergänzende ökonomische Grundbildung als wichtigen Bestandteil der Allgemeinbildung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang erlangen Schülerinnen und Schüler im Sinne einer umfassenden Berufsorientierung wirtschaftsbezogene Kompetenzen, um ihre persönliche private und berufliche Zukunft bewusst und aktiv gestalten zu können.
Das Zusammenwirken der Fächer auf der Grundlage lernbereichs- und fachgruppenbezogener Absprachen, fächerverbindender Unterrichtsvorhaben und schulinterner Lehrplangestaltung ermöglicht insgesamt einen vernetzten und vertieften Kompetenzaufbau, der die Integration fachspezifischer Teilkompetenzen in übergreifende Sinnzusammenhänge befördert. Dazu wird im beginnenden Wahlpflichtbereich Arbeitslehre bis Ende der Jahrgangsstufe 7 durchgehend fächerintegrierter Unterricht angeboten (vgl. Abschnitt I), sodass in allen drei Teilfächern des Lernbereichs Erfahrungen gesammelt werden, die als Entscheidungsgrundlage für die Wahl von Hauswirtschaft/Wirtschaft oder Technik/Wirtschaft ab Jahrgang 8 dienen. Ab Jahrgang 8 haben alle Lernenden die Möglichkeit, sich entweder für Hauswirtschaft/Wirtschaft (vgl. Abschnitt II A) oder für Technik/Wirt-schaft (vgl. Abschnitt II B) zu entscheiden. Das Teilfach Wirtschaft wird hierbei vor dem Hintergrund vergleichbarer Kompetenzen in der Kombination mit Hauswirtschaft oder in der Kombination mit Technik unterrichtet. Den Fachkonferenzen Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaft bzw. der Fachkonferenz Arbeitslehre obliegt es, für den Lernbereich Arbeitslehre im Wahlpflichtbereich insgesamt Zuordnungsabsprachen über den gemeinsamen Aufbau von Kompetenzen zu treffen, sodass Synergieeffekte zum Kernfach sowie zusätzliche zeitliche Spielräume für Berufsorientierungsprozesse eröffnet werden. Vor diesem Hintergrund sollten auch die curricular gegebenen Kooperationsmöglichkeiten mit den jeweils affinen Fächern der Lernbereiche Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften geprüft und – wo vor dem Hintergrund der schulischen Bedingungen möglich und sinnvoll – auch genutzt werden.
1 Sekundarschule in integrierter und teilintegrierter Form
2 Sekundarschule in integrierter und teilintegrierter Form