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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Kompetenzerwartung am Ende der 6., 8. und 10. Jahrgangsstufe

Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen (1)  

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und

Wahrnehmungs-

kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sich unter Anleitung sachgerecht allgemein aufwärmen und grundlegende funktionsgym-nastische Übungen ausführen sowie die Intensität des Aufwärmprozesses an ausgewählten eigenen Körperreaktionen wahrnehmen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sich in Ansätzen selbstständig funktional aufwärmen sowie die Intensität des Aufwärmprozesses an den Körperreaktionen wahrnehmen und steuern.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sich selbstständig funktional –allgemein und sportartspezifisch – aufwärmen und entsprechende Prozesse funktionsgerecht planen und mit einer Gruppe durchführen.
  • ihre Leistungsfähigkeit (z. B. Anstren-gungsbereitschaft, Konzentrations-fähigkeit, Koordination, Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer) gemäß den individuellen Leistungsvoraus-setzungen unter Anleitung in Spiel-, Leistungs- und Kooperationsformen zeigen und grundlegend beschreiben.
  • ausgewählte Faktoren der Leistungsfähigkeit (u. a. Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer) gemäß den individuellen Leistungsvoraussetzungen unter Anleitung weiterentwickeln.

 

  • ausgewählte Faktoren der Leistungsfähigkeit (u. a. Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer) gemäß den individuellen Leistungsvoraussetzungen weiterentwickeln und dies in einfachen sportbezogenen Anforderungssituationen zeigen.
  • eine grundlegende Entspannungs-technik (z. B. Phantasiereise, Entspannungsmassage) angeleitet ausführen sowie sich zu den hervorgerufenen Wirkungen äußern.

 

  • eine komplexere Entspannungstechnik (z. B. progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, Yoga) unter Anleitung ausführen und deren Wirkungen beschreiben.
  • unterschiedliche Entspannungstechniken (z. B. progressive Muskelentspannung) ausführen und deren Funktion und Aufbau beschreiben und mit einer Gruppe durchführen.

Methodenkompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • allgemeine Aufwärmprinzipien (Allgemeine Erwärmung, Dehnen, funktionelle Kräftigung) allein und in der Gruppe anwenden.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Elemente eines Aufwärmprozesses (z. B. Kräftigungs- und/oder Dehnübungen), nach vorgegebenen Kriterien zielgerichtet leiten.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ein Aufwärmprogramm nach vorgegebenen Kriterien zielgerichtet leiten.

 

  • grundlegende Methoden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit benennen, deren Bedeutung für den menschlichen Organismus unter gesundheitlichen Gesichtspunkten in Ansätzen beschreiben.

 

  • grundlegende Methoden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit benennen, deren Bedeutung für den menschlichen Organismus unter gesundheitlichen Gesichtspunkten beschreiben und für sich selbst anwenden.

Urteils-kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ihre individuelle Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Belastungssituationen einschätzen und anhand ausgewählter, einfacher vorgegebener Kriterien beurteilen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ihre individuelle Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Belastungssituationen nach vorgegebenen Kriterien beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ihre individuelle Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Belastungssituationen beurteilen.

 

 

  • gesundheitlich vertretbare und gesundheitlich fragwürdige Übungen (z. B. Funktionalität) und Verhaltensweisen grundlegend beurteilen.

 

  • gesundheitlich vertretbare und gesundheitlich fragwürdige Körperideale und Verhaltensweisen beurteilen.

 

Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen (2)               

 

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und

Wahrnehmungs-

kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende spielübergreifende technisch-koordinative Fertigkeiten und taktisch-kognitive Fähigkeiten in kleinen Spielen grundlegend situationsgerecht anwenden.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ausgewählte spielübergreifende technisch-koordinative Fertigkeiten sowie taktisch-kognitive Fähigkeiten weiter entwickeln und situationsgerecht in Kleinen Spielen anwenden.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • spielübergreifende technisch-koordinative Fertigkeiten sowie taktisch-kognitive Fähigkeiten in komplexen Spielen situationsgerecht anwenden.

 

  • einfache Bewegungsspiele (Spiele im Gelände sowie einfache Pausenspiele) fair, teamorientiert und sicherheitsbewusst miteinander spielen sowie entsprechende Gelingensbedingungen benennen.

 

  • in unterschiedlichen Kleinen Spielen nach vorgegebenen Kriterien im fairen Mit- und Gegeneinander technisch wie taktisch situationsgerecht handeln.
  • in komplexen Spielen im fairen Mit- und Gegeneinander technisch wie taktisch situationsgerecht handeln.
  • Kleine Spiele auch aus anderen Kulturen mit vorgegebenen Spielideen und Regeln spielen und situationsbezogen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen (z. B. durch Verändern der Spielidee, Verändern von Spielregeln).

 

  • Kleine Spiele auch aus anderen Kulturen nach gemeinsam erarbeiteten Regeln  selbstständig spielen und situationsbezogen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen.
  • Kleine Spiele für Mitschülerinnen und Mitschüler im Schulsport unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen (soziokulturelle Hintergründe, Spielmaterial, Räume) planen und erproben.


 

Methodenkompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache Spiele bezogen auf unterschiedliche Rahmenbedingungen (z. B. Spielidee, Spielregel, Personenzahl, Spielmaterial oder Raum) – auch außerhalb der Sporthalle – initiieren und eigenverantwortlich durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ausgewählte Spiele unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. Spielidee, Spielregel, Personenzahl, Spielmaterial oder Raum) – auch außerhalb der Sporthalle – initiieren, eigenverantwortlich durchführen und verändern.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ein Repertoire an Spielen bezogen auf unterschiedliche Rahmenbedingungen (z. B. Spielidee, Spielregel, Personenzahl, Spielmaterial oder Raum) – auch außerhalb der Sporthalle – initiieren, eigenverantwortlich durchführen und/oder anleiten und zielgerichtet verändern.

 

Urteilskompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • das eigene Spielverhalten an Hand vorgegebener Kriterien (z. B. Einhaltung von Spielregeln, Sicherheitsaspekten) beurteilen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • das eigene Spielverhalten (z. B. Fairness, Teamorientierung) in Spielsituationen beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • den Umgang mit Fairness und Kooperationsbereitschaft in Spielen beurteilen.
  • Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Eignung für die Organisation und Durchführung kleiner Spiele für sich und andere sicher bewerten.
  • Spiele – auch aus anderen Kulturen – hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte (z. B. Spielregeln, Spielidee) und Ziele grundlegend beurteilen.

 

  • Spiele hinsichtlich ihrer Zielgruppe (z. B. unter Beachtung von körperlichen Voraussetzungen bzw. Handicaps, Geschlecht, Leistungsunterschieden und soziokulturellen Hintergründen) beurteilen.  

 

Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik (3)                  

 

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende technisch-koordinative Fertigkeiten (Lauf, Sprung und Wurf) ausführen und in Variationen, in Spielformen  sowie mit unterschiedlichen Materialien anwenden.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende technisch-koordinative Fertigkeiten (Lauf, Sprung und Wurf) der leichtathletischen Disziplinen ausführen und erläutern sowie für das Aufwärmen nutzen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • leichtathletische Disziplinen (Lauf, Sprung, Wurf) auf erweitertem technisch-koordinativen Fertigkeitsniveau ausführen.
  • leichtathletische Disziplinen (u. a. Sprint, Weitsprung, Ballwurf) auf grundlegendem Fertigkeitsniveau individuell oder teamorientiert ausführen.
  • leichtathletische Disziplinen (u. a. Sprint, Weitsprung, Ballwurf) auf grundlegendem Fertigkeitsniveau individuell oder teamorientiert ausführen. 
  • eine neu erlernte leichtathletische Disziplin (z. B. Hochsprung, Kugelstoßen) in der Grobform ausführen.
  • beim Laufen eine Ausdauerleistung (ca. 10 Minuten) gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen sowie körperliche Reaktionen bei ausdauerndem Laufen benennen.

 

  • beim Laufen eine Ausdauerleistung (ca. 20 Minuten) gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen sowie körperliche Reaktionen bei ausdauerndem Laufen grundlegend beschreiben.
  • beim Laufen eine Ausdauerleistung (ca. 30 Minuten) gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen und Auswirkungen der Ausdauerleistung auf die Gesundheit beschreiben.
  • Gruppenwettkämpfe in abwechslungsreichen leichtathletischen Wettkampfformen (z. B. Zielwerfen, Staffeln, Zielspringen) durchführen.
  • einen leichtathletischen Wettkampf unter Berücksichtigung angemessenen Wettkampfverhaltens durchführen.
  • einen herkömmlichen oder alternativen Wettkampf (z. B. Mehrkampf, Laufveranstaltung, Orientierungslauf, Biathlon, Triathlon) unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen und angemessenen Wettkampfverhaltens durchführen.

Methodenkompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache Regeln von Gruppenwettkämpfen benennen und teilnehmergerecht anwenden.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Möglichkeiten des  Leistungs-vergleichs unter verschiedenen Aspekten (z. B. individuell, sozial, absolut, relativ) grundlegend beschreiben und anwenden. 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • leichtathletische Wettkampfregeln erläutern und gemeinsam einen leichtathletischen Mehrkampf für eine Lerngruppe organisieren sowie dessen Umsetzung auswerten.

 

  • grundlegende leichtathletische Messverfahren sachgerecht anwenden. 

 

  • Vereinbarungen zur Organisation von leichtathletischen Wettkämpfen einhalten. 

 

 

 

  • die eigene Leistungsfähigkeit in leichtathletischen Disziplinen (u. a. beim Ausdauerlaufen) erkennen, individuelle Übungsziele festlegen und einhalten. 
  • selbstständig für die Verbesserung der leichtathletischen Leistungsfähigkeit üben und trainieren.

Urteils-

kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die eigene leichtathletische Leistung in Lern-, Übungs- und Ausdauersituationen auf der Grundlage verabredeter Kriterien einschätzen. 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die eigene disziplinspezifische Leistungsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Wettkampfgruppe grundlegend beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die eigene disziplinspezifische Leistungsfähigkeit für die Durchführung eines leichtathletischen Wettkampfes beurteilen.

 
Bewegen im Wasser – Schwimmen (4)             

 

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8 

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • das unterschiedliche Verhalten des Körpers bei Auftrieb, Absinken, Vortrieb und Rotationen (um die Längs-, Quer- und Tiefenachse) im und unter Wasser wahrnehmen, dazu elementare Gesetzmäßigkeiten erläutern. 

(Auf der Grundlage des schulinternen Lehrplans wird festgelegt, ob die Kompetenzerwartungen am Ende der 8. oder 10. Jahrgangsstufe erreicht werden sollen.)

Die Schülerinnen und Schüler können

 

  • in einer Schwimmtechnik ohne Unterbrechung einschließlich Startsprung 25 m sicher schwimmen.

 

  • technisch-koordinative Elemente des Schwimmens in der Bauch- und in der Rückenlage sicher anwenden.

 

  • eine Schwimmtechnik einschließlich Atemtechnik,  Start und einfacher Form der Wende auf technisch-koordinativ grundlegendem Niveau ausführen.

 

  • eine Wechselzug- und eine Gleichzugtechnik unter Berücksichtigung der Atemtechnik einschließlich Start und Wende auf technisch-koordinativ grundlegendem Niveau sicher ausführen sowie Bewegungsmerkmale der ausgewählten Schwimmtechniken beschreiben.
  • eine Ausdauerleistung (ca. 10 Minuten) in einer beliebigen Schwimmtechnik gesundheitsorientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen.

 

 

  • eine Ausdauerbelastung (ca. 20 Minuten) in einer beliebigen Schwimmtechnik gesundheits-orientiert – ohne Unterbrechung, in gleichförmigem Tempo, unter Berücksichtigung individueller Leistungsfähigkeit – erbringen.
  • das Springen und Tauchen mit variierenden Spiel- und Übungsformen angstfrei und funktionsgerecht durchführen und dabei Baderegeln und grundlegende Sicherheitsmaßnahmen situationsgerecht umsetzen.

 

  • nach dem Startsprung eine an individueller Leistungsfähigkeit orientierte vorgegebene Tauchstrecke bewältigen. 
  • Gewichte und Gegenstände transportieren und deren Auswirkungen auf das Schwimmen erläutern.

 

  • Maßnahmen zur Selbstrettung und einfache Formen der Fremdrettung erläutern und anwenden.

Methodenkompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einen schwimmbadspezifischen Organisationsrahmen und grundlegende Regeln beim Schwimmen, Springen und Tauchen einhalten. 

 

Die Schülerinnen und Schüler können

 

  • Strategien zur Steuerung von eigenen Emotionen beim Schwimmen, Springen und Tauchen (z. B. zur Bewältigung von Angstsituationen) anwenden.

 

 

  • Strategien zur Steuerung von Emotionen beim Schwimmen, Springen und Tauchen zur  Beratung und Unterstützung von Mitschülerinnen bzw. Mitschülern einsetzen.

Urteils-

kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • eigene Verhaltensweisen am und im Wasser unter grundlegenden sicherheitsbezogenen Aspekten beurteilen.

 

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die eigene Leistungsfähigkeit beim Schwimmen, Springen und Tauchen nach ausgewählten Kriterien (z. B. Gesundheitsaspekt, Sicherheitsaspekt, Leistungsaspekt) beurteilen.

 
Bewegen an Geräten – Turnen  (5)

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • eine für das Turnen grundlegende Körperspannung aufbauen und aufrechterhalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

Die Schülerinnen und Schüler können

  • technisch-koordinative und ästhetisch-gestalterische Grundanforderungen (z. B. Rollen, Stützen, Balancieren, Springen, Hängen, Schwingen) bewältigen und ihre zentralen Merkmale beschreiben.

 

 

  • elementare  Bewegungsformen und grundlegende Bewegungsfertigkeiten in Grobform spielerisch oder leistungsbezogen an Turngeräten (z. B. Boden, Hang-, Balancier-, Sprung- und Stützgeräte) ausführen.
  • grundlegende Bewegungsfertigkeiten an Turngeräten (z. B. Boden, Reck, Stufen – bzw. Parallelbarren, Balancier- und Sprunggeräte) ausführen sowie Bewegungen variieren und kombinieren.
  • an Turngeräten und Gerätekombinationen turnerische Bewegungen auf  der Basis individueller normungebunden oder normgebunden ausführen und verbinden.
  • Bewegungsfertigkeiten an Turngeräten oder Gerätekombinationen fließend verbinden und an einer Gerätebahn ggfls. mit einem Partner oder einer Partnerin in der Grobform turnen.
  • gemeinsam (z. B. synchron) eine turnerische Bewältigung von Gerätebahnen und Gerätekombinationen realisieren.
  • eine turnerische oder akrobatische Gruppengestaltung nach vorgegebenen Gestaltungs- und Ausführungskriterien unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und Leistungsmöglichkeiten entwickeln, einüben und präsentieren sowie die Gestaltungs- und Ausführungskriterien nennen.

 

 

  • an ihre individuellen Leistungsvoraussetzungen angepasste Wagnis- und Leistungssituationen bewältigen sowie grundlegende Sicherheits- oder Hilfestellungen sachgerecht ausführen.

Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Geräte sicher transportieren und sachgerecht kooperativ auf- und abbauen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • den Aufbau von Geräten und Gerätekombinationen  nach vorgegebenen Aufbau- und Lageplänen weitgehend selbstständig organisieren und kooperativ durchführen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Aufgaben im Unterrichtsprozess selbstständig übernehmen, sich aufgabenorientiert verständigen und zuverlässig unterstützen.
  • grundlegende Aspekte sicherheitsgerechten Verhaltens und des Helfens und Sicherns beschreiben und im Unterrichtsprozess einhalten sowie einfache Helferhandlungen ausführen.

 

  • sich im Unterricht und beim Üben zuverlässig und konstant sicher-heits- und verantwortungsbewusst verhalten sowie kooperativ beim Bewegen an Geräten Hilfen geben.
  • zwischen notwendiger Hilfeleistung und ausreichender Bewegungssicherung unterscheiden, die grundlegenden Helfergriffe anwenden und sich bei Lern-, Übungs- und Gestaltungsaufgaben situationsgerecht und verantwortungsbewusst verhalten.

Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Geräteaufbauten und turnerische Übungssituationen unter sicherheits- und gesundheitsbezogenen Aspekten beurteilen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Bewegungssituationen und Bewegungsarrangements im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Zusammenhänge zwischen Wagnissituationen und individuellem Leistungsvermögen beurteilen.
  • Bewegungsverbindungen Kriterien geleitet beobachten und  bewerten.

 

  • turnerische Präsentationen insbesondere im Hinblick auf das Gestaltungsmerkmal „Partnerbezug“ beurteilen.
  • die eigene Leistung und die Leistung anderer in Lern,- Übungs- oder Gestaltungsprozessen beobachten, einschätzen und auf dieser Basis eine (Gruppen-) Präsentation nach vereinbarten Kriterien bewerten.


Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste (6)         

 

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • technisch-koordinative Grundformen ästhetisch-gestalterischen Bewegens mit und ohne Handgerät (z. B. Ball, Reifen, Seil bzw. mit Klang- oder Rhythmusinstrumenten) unter Anleitung rhythmisch ausführen und grundlegend erläutern.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ausgewählte Grundtechniken ästhetisch-gestalterischen Bewegens ausführen, kombinieren und als Ausgangspunkt für Bewegungsgestaltungen nutzen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ausgewählte Grundtechniken ästhetisch-gestalterischen Bewegens – auch in der Gruppe – ausführen und durch Erhöhung des Schwierigkeitsgrades oder durch Erhöhung der Komplexität verändern.  
  • mit ungewöhnlichen Materialien (z. B. Alltagsobjekte) experimentieren und ausgewählte Grundformen ästhetisch-gestalterischen Bewegens mit Handgeräten auf andere Objekte übertragen

 

  • Objekte und Materialien für das ästhetisch-gestalterische Bewegungshandeln auswählen und variieren und kleine Übungsfolgen gestalten (z. B. Jonglieren).
  • Objekte und Materialien in das ästhetisch-gestalterische Bewegungshandeln integrieren und komplexere Übungsfolgen gestalten.
  • grundlegende Merkmale von Bewegungsqualität (u. a. Körperspannung, Bewegungsrhythmus, Raumorientierung sowie Synchronität von Körper/Musik und Partner) wahrnehmen und in Bewegungsgestaltungen (z. B. Gymnastik, Tanz, Pantomime) allein oder in der Gruppe in Ansätzen anwenden
  • ausgewählte Merkmale von Bewegungsqualität z. B. Körperspannung, Bewegungsrhythmus, Bewegungsweite, Bewegungstempo, Raumorientierung sowie Synchronität von Körper/Musik und Partner) in Bewegungsgestaltungen – auch in der Gruppe – anwenden und variieren.

 

  • Merkmale von Bewegungsqualität (z. B. Körperspannung, Bewegungsrhythmus, Bewegungsweite, Bewegungstempo, Raumorientierung, Synchronität von Körper/Musik und Partnerin/Partner) in Bewegungsgestaltungen – auch in der Gruppe – auf erweitertem Niveau anwenden und zielgerichtet variieren.
  • grundlegende Elemente der Bewe-gungskünste (z. B. Jonglieren, Bewe-gungstheater, Schwarzlicht- oder Schattentheater) allein oder mit Partner bzw. Partnerin in Elementarform ausführen.

 

 

  • Bewegungskünste (z. B. Jonglieren, Bewegungstheater, Schwarzlicht- oder Schattentheater) allein und in der Gruppe ausführen.

 

 

 

  • Bewegungsgestaltungen (z. B. Paar- oder Gruppentänze, Fitnesschoreografien, Bewegungskünste) in rhythmischen Strukturen zu Musik – auch in der Gruppe – umsetzen  und präsentieren.

 

  • ausgehend von vorgegebenen Gestaltungsabsichten, -aufgaben und -anlässen eigene Kompositionen (z. B. Fitnesschoreografie in der Gruppe, tänzerische Gruppengestaltung) entwickeln, umsetzen und präsentieren.

Methodenkompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • durch zielgerichtetes Erproben und Experimentieren einfache Bewegungs- oder Gestaltungsaufgaben lösen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

 

Die Schülerinnen und Schüler können

 

  • einfache ästhetisch-gestalterische Bewegungsgestaltungen oder Übungsfolgen unter Berücksichtigung ausgewählter Gestaltungskriterien (z. B. Synchronität, Partnerbezug, Aufstellungsformen und Formationen) entwickeln und präsentieren.
  • sich mit Partnerinnen und Partnern absprechen und gemeinsame Lösun­gen von komplexeren Gestaltungsaufgaben entwerfen, beschreiben und präsentieren.
  • ihr ästhetisch-gestalterisches Bewegungsrepertoire aus unterschiedlichen Bereichen (z. B. Schulsport, Hobbys, Trends der Jugendkultur) für eine Präsentation (z. B. Schulaufführung) nutzen.

Urteilskompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache ästhetisch-gestalterische Präsentationen auf der Basis vorgegebener Kriterien bewerten.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die Bewegungs- und Gestaltungsqualität bei sich und anderen nach ausgewählten Kriterien beurteilen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

 

 

 

  • bewegungsbezogene Klischees (u. a. Geschlechterrollen) beim Gestalten, Tanzen, Darstellen kritisch bewerten und beurteilen.

 

 

Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele (7)

 

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und

Wahrnehmungs-

kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • über die Wahrnehmung von Raum und Spielgerät sowie Mitspielern und Gegnern miteinander,  gegeneinander, fair und mannschaftsdienlich spielen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • verschiedene Mannschafts- und  Partnerspiele in vereinfachten Formen mit und gegeneinander sowie fair und mannschaftsdienlich spielen.

 

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • ein großes Mannschafts- und ein Partnerspiel auf fortgeschrittenem Spielniveau regelgerecht und situativ angemessen sowie fair und mannschaftsdienlich spielen, dabei jeweils spielspezifisch wichtige Bedingungen für erfolgreiches Spielen erläutern.

 

  • grundlegende Spielregeln erkennen und ihre Funktionen anwenden.
  • grundlegende Spielregeln variieren und anwenden.

 

  • ihr Regelverständnis erweitern und notwendige Regelveränderungen vornehmen.
  • grundlegende technische Fertigkeiten in spielerischen Handlungen  in der Grobform anwenden, benennen und erläutern.
  • einzelne sportspielspezifische Handlungssituationen wahrnehmen sowie im Spiel technisch und taktisch angemessen anwenden.

 

  • sportspielspezifische Handlungssituationen differenziert wahrnehmen sowie im Spiel technisch und taktisch angemessen agieren und reagieren. 
  • einfache taktische Verhaltensweisen in spielerisch-situationsorientierten Handlungen beherrschen und beschreiben. 

 

 


 

Methodenkompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache spieltypische verbale und nonverbale Kommunikationsformen anwenden.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • spieltypische verbale und non-verbale Kommunikationsformen auf erlernte Mannschafts- und Partnerspiele anwenden.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Einstiegsphasen von Spielstunden vorbereiten und durchführen.
  • einfache grafische Darstellungen von Spielsituationen erklären und in der Praxis anwenden.

 

 
 

  • grafische Darstellungen von Spielsituationen auf die erlernten Mannschafts- und Partnerspiele erklären und in der Praxis anwenden.

 

 

 

  • sich gegenseitig bei der Ausführung von Spielsituationen beraten und unterstützen.
  • erlernte Sportspiele und Spielwettkämpfe selbstständig organisieren, Spielregeln situationsangemessen verändern sowie Schiedsrichtertätigkeiten übernehmen.

 

Urteilskompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die Funktion von Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichtern beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler können

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • den Umgang mit Fairness und Kooperationsbereitschaft in Sportspielen beurteilen.

 

  • einfache Spielsituationen anhand ausgewählter Kriterien (z. B. Spielidee, Regeln, Vereinbarungen) beurteilen.
  • verschiedene komplexere Spielsituationen anhand ausgewählter Kriterien (z. B. Spielidee, Regeln, Vereinbarungen) beurteilen.
  • die Bewältigung von Handlungssituationen im Spiel kriteriengeleitet bewerten sowie die individuelle Spielfähigkeit beurteilen.

 

 

Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport /Bootssport/Wintersport (8)     
             

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und Wahrnehmungs-kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sich mit einem Gleit-, Fahr- oder Rollgerät sicher fortbewegen, sowie die Fahrtrichtung ändern, ausweichen und  bremsen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • komplexere Bewegungsabläufe des ausgewählten Schwerpunktes des Gleitens, Fahrens oder Rollens kontrollieren und eine vorgegebene Strecke/Parcours schnell oder ausdauernd bewältigen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • sich in komplexen Bewegungssituationen (z. B. bei Spielsituationen, Langstrecken, Parcours) des ausgewählten Schwerpunktes im dynamischen Gleichgewicht fortbewegen.
  • Bewegungsabläufe beim Gleiten, Fahren oder Rollen unter ökonomischen oder gestalterischen Aspekten in der Grundform ausführen und dabei eigene physische und psychische Voraussetzungen berücksichtigen.

 

  • mit einer Partnerin bzw. einem Partner und/oder in einer Gruppe sicher gleiten, fahren oder rollen und Bewegungsgestaltungen gemeinsam (z. B. synchron) entwickeln und ausführen.
  • technisch-koordinative Fertigkeiten beim Gleiten, Fahren oder Rollen sicherheitsgerecht und Gelände angepasst auch mit einem weiteren Gerät ausführen.
  • öffentliche Räume mit angemessenem und rücksichtsvollem Verhalten nutzen.

Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende Organisations- und Sicherheitsvereinbarungen beim Gleiten,  Fahren oder Rollen erläutern und verlässlich einhalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Gefahrensituationen in ausgewählten Lern- und Übungsprozessen beim Gleiten, Fahren oder Rollen erkennen, benennen und vereinbarte  Sicherheits- und Organisationsmaßnahmen einhalten.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • beim Gleiten, Fahren oder Rollen allein und in der Gruppe sportspezifische Vereinbarungen (z. B. Pistenregeln, Aufstellungsformen beim Skilaufen, Ruderkommandos, Straßenverkehrsregeln) sinnhaft erläutern und anwenden. 

 

 

 

  • sich mit Partnerinnen bzw. Partnern absprechen und gemeinsame Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungssituationen entwerfen.

 

  • Materialkenntnisse einsetzen und Notfallmaßnahmen bei Unfällen benennen.

 

Urteilskompetenz 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Gefahrenmomente beim Gleiten, Fahren oder Rollen für sich und andere situativ einschätzen und anhand ausgewählter Kriterien beurteilen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die Anforderungen zur Bewältigung von Gleit-, Fahr- oder Rollsituationen einschätzen und beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die situativen Anforderungen (z. B. durch Sportgerät, Raum, Gelände, Witterung) an das eigene Leistungsvermögen anpassen und das emotionale Empfinden beurteilen. 

 

 

  • Gleiten, Fahren oder Rollen in verschiedenen Erfahrungssituationen (z. B. als Freizeit- und Naturerlebnis, als Gruppenerlebnis, als Bewegungsgestaltung) anhand von Aspekten (wie z. B. Gesundheits-, Leistungs- oder Wagnisrelevanz) unterscheiden und beurteilen. 

 

Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport (9)  
     

 

Ende der Jahrgangsstufe 6

Ende der Jahrgangsstufe 8

Ende der Jahrgangsstufe 10

Bewegungs- und Wahrnehmungs-

kompetenz

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • normungebunden mit- und gegeneinander kämpfen und dabei die eigene und die Sicherheit der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigen.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • normungebunden und normgebunden mit- und gegeneinander kämpfen und sich auf individuelle Voraussetzungen von Partnerin oder Partner, Gegnerin oder Gegner einstellen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende technisch-koordinative Fertigkeiten (z. B. Techniken zum Fallen, Halten und Befreien) und taktisch-kognitive Fähigkeiten (z. B. Ausweichen, Blocken, Fintieren) beim Ringen und Kämpfen anwenden. 
  • sich regelgerecht und fair in Kampfspielen und Kampfsituationen verhalten und Verantwortung für sich und die Partnerin bzw. den Partner übernehmen. 
  • körperlich bedingte Vor- und Nachteile erkennen, benennen und Nachteilsausgleiche entwickeln und umsetzen.

 

  • mit Risiko und Wagnis beim Kämpfen situationsangepasst und verantwortungsvoll umgehen sowie regelgerecht und fair miteinander kämpfen.

Methodenkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • grundlegende Regeln in Kampfsituationen entwickeln, einhalten und zielgerichtet anwenden.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strategien und Verfahren (u. a. zur Emotionssteuerung) in Kampfsituationen zielgerichtet anwenden.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Regeln für chancengleiches und faires Miteinander im Zweikampf erstellen und einen Zweikampf nach festgelegten Regeln leiten.
  • durch kooperatives Verhalten der Partnerin bzw. dem Partner beim Erlernen von einfachen Kampftechniken (z. B. am Boden) zum Erfolg verhelfen.

 

  • durch kooperatives Verhalten der Partnerin bzw. dem Partner beim Erlernen von komplexen Techniken zum Erfolg verhelfen.
  • der Partnerin bzw. dem Partner unter abgesprochenen Beobachtungsaspekten eine Rückmeldung im Übungs- und Zweikampfprozess geben.

 


 

Urteilskompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  • einfache Kampfsituationen hinsichtlich der Einhaltung von Vereinbarungen und Regeln bewerten.

 

Die Schülerinnen und Schüler können

  • zu beachtende Sicherheitsmaßnahmen und Konfliktsituationen beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler können

  • die eigene und die Leistungsfähigkeit anderer in Zweikampfsituationen nach vereinbarten Kriterien einschätzen.
  • die Chancengleichheit von Kampfpaarungen in Kampfsituationen beurteilen.

 

  • faires Verhalten beim Kämpfen beurteilen.

 

 

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