3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein. Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Lernentwicklung – ein möglichst breites Spektrum von Überprüfungsformen in schriftlichen und mündlichen Sprachverwendungssituationen zum Einsatz kommen.
Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die kriterienorientierten Rückmeldungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Ziel dabei ist es, die Schülerinnen und Schüler im angemessenen Umgang mit ihren eigenen Stärken und Schwächen zu fördern und ihnen Hinweise zu individuell erfolgversprechenden Lernstrategien zu geben.
Im Sinne der Orientierung an den in Kapitel 2 formulierten Kompetenzerwartungen sind grundsätzlich alle fünf Kompetenzbereiche (Funktionale kommunikative Kompetenz, Interkulturelle kommunikative Kompetenz, Text- und Medienkompetenz, Sprachlernkompetenz, Sprachbewusstheit) bei der Leistungsbewertung insgesamt angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher und mündlicher Art sollen darauf ausgerichtet sein, das Erreichen der in Kapitel 2 aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Lernerfolgsüberprüfung nicht gerecht werden.
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) dargestellt. Bei der Leistungsbewertung sind von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-GOSt angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Lernerfolgsüberprüfungen eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit haben, sie anzuwenden.
Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten:
Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“
Die Anforderungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ nehmen in komplexer Weise auf die unterschiedlichen Kompetenzbereiche des Kernlehrplans Bezug. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen entlang der Teilkompetenzen der funktionalen kommunikativen Kompetenz die Rahmenbedingungen für schriftliche Arbeiten/Klausuren auf, wobei eine Klausur auch mündliche Anteile enthalten kann. Die weiteren Kompetenzbereiche sind dabei in jeweils unterschiedlicher Akzentuierung integrative Bestandteile jeder schriftlichen Arbeit/Klausur.
Die Erstellung eines zusammenhängenden chinesischsprachigen Textes ist Bestandteil jeder schriftlichen Arbeit/Klausur. Die Überprüfung der Teilkompetenz Schreiben wird in der Regel ergänzt durch die Überprüfung von zwei weiteren Teilkompetenzen aus dem Bereich der funktionalen kommunikativen Kompetenz. Es ist auch möglich, je einmal in der Einführungs- wie auch in der Qualifikationsphase die Teilkompetenz Schreiben durch nur eine weitere Teilkompetenz zu ergänzen.
In der Einführungsphase der neu einsetzenden Fremdsprache ist nur die Überprüfung der Teilkompetenz Schreiben verpflichtend. Sie kann mit weiteren Überprüfungsformen (z.B. zum Verfügen über sprachliche Mittel) ergänzt werden.
Insgesamt werden im Verlauf der Qualifikationsphase alle funktionalen kommunikativen Teilkompetenzen mindestens einmal in einer schriftlichen Arbeit/KIausur überprüft; die funktionale kommunikative Teilkompetenz Sprechen wird in der Qualifikationsphase gemäß APO-GOSt im Rahmen einer gleichwertigen mündlichen Prüfung anstelle einer schriftlichen Arbeit/Klausur überprüft. Dies ist auch in der Einführungsphase möglich.
In den schriftlichen Arbeiten/Klausuren sind die drei Anforderungsbereiche zu berücksichtigen (vgl. Kap. 4). Hiervon kann in der Einführungsphase der neu einsetzenden Fremdsprache abgewichen werden.
Überprüfungsformen für die jeweiligen Teilkompetenzen
SCHREIBEN
Die Teilkompetenz Schreiben wird entweder im Zusammenhang mit einer oder zwei weiteren integrierten Teilkompetenzen oder isoliert überprüft.
Wird Schreiben mit einer oder zwei weiteren integrierten Teilkompetenzen überprüft, erhalten die Schülerinnen und Schüler einen oder mehrere unbekannte authentische, ggf. auch adaptierte fremdsprachige Texte im Sinne des erweiterten Textbegriffs. Die Texte haben einen dem jeweiligen Kurstyp sprachlich und inhaltlich angemessenen Schwierigkeitsgrad, sind in Thematik und Struktur hinreichend komplex, thematisch bedeutsam und leiten sich aus den inhaltlichen Schwerpunkten des soziokulturellen Orientierungswissens ab (siehe Kapitel 2).
Vorlagen können kontinuierliche und diskontinuierliche Texte sein:
- schriftliche literarische und Sach- und Gebrauchstexte
- literarische und Sach- und Gebrauchstexte in auditiver und audiovisueller Form
- Bilder, Fotografien
- Grafiken, Statistiken, Diagramme
Eine Kombination mehrerer Vorlagen entweder derselben oder unterschiedlicher Art ist möglich; diese sind thematisch miteinander verbunden. Bilder, Fotografien, Grafiken und Statistiken sind nur in Verbindung mit anderen schriftlichen Vorlagen Grundlage der Prüfung. Die Arbeitsmaterialien sind den Schülerinnen und Schülern je nach Aufgabenstellung einmalig, wiederholt oder während der gesamten Klausurzeit zugänglich.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen einen längeren Text in der Zielsprache, der aus inhaltlich und sprachlich aufeinander bezogenen Textteilen besteht und durch mehrgliedrige Teilaufgaben gesteuert werden kann. Es ist auch möglich, eine einzige auf die Materialien bezogene umfassende Aufgabe zu stellen und diese durch Strukturierungshilfen zu ergänzen. Die Zieltexte können durch die Aufgabenstellung angelegt einen explizit analytischen Ansatz (Interpretation, Kommentar) oder einen implizit analytischen, anwendungs-/produktionsorientierten Ansatz verfolgen.
Wird das Leseverstehen und/oder das Hör-/Hörsehverstehen in der Schreibaufgabe integriert überprüft, so bezieht sich jeweils eine Teilaufgabe des Schreibens explizit auf die Überprüfung der entsprechenden Teilkompetenz (in der Regel durch eine Aufgabe zur Zusammenfassung des Textinhalts). Geschlossene und halboffene Aufgaben sind hier nicht vorgesehen. Die Ausgangstexte haben eine angemessene Länge bzw. Komplexität, um eine Überprüfung der Lesekompetenz bzw. Hör-/ Hörsehkompetenz zu ermöglichen.
Wird Schreiben isoliert überprüft, so können folgende Impulse Grundlage für die Arbeitsaufträge sein:
- Textimpulse/kurze Ausgangstexte im Sinne des erweiterten Textbegriffs
oder - der zur isolierten Überprüfung des Leseverstehens vorgelegte Text
oder - der zur isolierten Überprüfung des Hör-/Hörsehverstehens vorgelegte auditive/audiovisuelle Text
oder - der zur isolierten Überprüfung der Sprachmittlungskompetenz vorgelegte Text.
LESEVERSTEHEN
Die Überprüfung des Leseverstehens wird entweder in die Schreibaufgabe integriert oder erfolgt isoliert.
Wird Leseverstehen integriert überprüft, erfolgt die Überprüfung durch eine offene Aufgabenstellung, die in die komplexe Schreibaufgabe thematisch eingebettet ist.
Wird Leseverstehen isoliert überprüft, werden halboffene oder geschlossene Aufgabenformate eingesetzt. Für die Überprüfung des Leseverstehens wird eine hinreichende Anzahl von (Teil-)Aufgaben gestellt. Bei halboffenen Aufgaben wird nur die inhaltliche Erfüllung der Aufgabenstellung bewertet. Antworten müssen in der Zielsprache gegeben werden.
HÖRVERSTEHEN UND HÖRSEHVERSTEHEN
Die Überprüfung des Hör-/Hörsehverstehens wird entweder in die Schreibaufgabe integriert oder erfolgt isoliert.
Wird Hör-/Hörsehverstehen integriert überprüft, erfolgt die Überprüfung durch eine offene Aufgabenstellung, die in die komplexe Schreibaufgabe thematisch und sprachlich eingebettet ist. Der präsentierte Ausschnitt kann in geeigneter Weise sprachlich (vor-)entlastet werden.
Wird Hör-/Hörsehverstehen isoliert überprüft, werden halboffene oder geschlossene Aufgabenformate eingesetzt. Für die Überprüfung des Hör-/ Hörsehverstehens wird eine hinreichende Anzahl von (Teil-)Aufgaben gestellt. Der präsentierte Ausschnitt kann in geeigneter Weise sprachlich (vor-)entlastet werden. Bewertet wird nur die inhaltliche Erfüllung der Aufgabenstellung. Antworten müssen in der Zielsprache gegeben werden.
Für die Erstellung einer Aufgabe zum Hör-/Hörsehverstehen werden Radio-/Fernseh-/Internet-Mitschnitte aus Nachrichtensendungen, Interviews, Reden, Gesprächen verwendet, die ggf. in geeigneter Weise sprachlich (vor-)entlastet sind. Ebenfalls genutzt werden können Ausschnitte in der Zielsprache aus aufgezeichneten Theaterproduktionen, aus Dokumentar- und Spielfilmen, Fernsehserien, etc. Die Charakteristika der Textsorte bleiben in der Vorlage erhalten. Das Sprechtempo der Vorlage kann variieren und entspricht der Sprechweise der hochchinesischen Standardsprache. Die Vorlage wird den Schülerinnen und Schülern über einen Tonträger bzw. ein entsprechendes audiovisuelles Medium dargeboten. Die Länge einer Vorlage hängt von ihrem Schwierigkeitsgrad und der zu bearbeitenden Aufgabe ab. Die Hör-/Hörsehvorlage enthält eine situative kommunikative Einbettung. Vor der Darbietung der Vorlage muss den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden, die Aufgabenstellung(en) zu lesen. Die Anzahl der Hör-/Hörsehvorgänge (ein- oder mehrmals) hängt vom Schwierigkeitsgrad der Vorlage und der zu bearbeitenden Aufgabe ab.
SPRACHMITTLUNG
Sprachmittlung wird isoliert überprüft und die Aufgabe zur Sprachmittlung wird so gestellt, dass eine sinngemäße schriftliche Wiedergabe des wesentlichen Inhalts eines oder mehrerer Ausgangstexte in der jeweils anderen Sprache erwartet wird. Die Aufgabe ist in einen situativen thematischen Kontext eingebettet, der – abhängig von der jeweiligen Aufgabenstellung – eine adressatengerechte Bündelung oder Ergänzung von zusätzlichen, nicht textimmanenten Informationen/Erläuterungen erfordert.
Über die reine Sprachmittlungsaufgabe hinaus kann der Ausgangstext in eine Teilaufgabe der Schreibaufgabe integriert werden (z.B. im Rahmen eines Vergleichs oder eines Kommentars). In diesem Fall stehen beide Teilbereiche der Klausur unter demselben thematischen Dach.
SPRECHEN
Ist Sprechen Teil der Klausur, werden eine oder beide Teilkompetenzen Sprechen/zusammenhängendes Sprechen und Sprechen/an Gesprächen teilnehmen überprüft. Die Überprüfung des Sprechens wird durch einen kurzen materialgestützten Impuls eingeleitet. Die als Impuls verwendeten Materialien müssen bei der Überprüfung des Sprechens nicht in allen Anforderungsbereichen vertieft bearbeitet werden. Wenn eine Partner- oder Gruppenüberprüfung durchgeführt wird, so ist durch die Begrenzung der Gruppengröße, durch die Themenstellung und die Gestaltung der Überprüfung sicherzustellen, dass die individuelle Leistung eindeutig bewertet werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen der Aufgabenstellungen für alle Schülerinnen und Schüler vergleichbar sind.
Aufgabenstellung und Bewertung der schriftlichen Arbeit/Klausur
In schriftlichen Arbeiten/Klausuren wird sowohl eine inhaltliche Leistung als auch eine sprachliche Leistung/Darstellungsleistung erbracht. Die diesbezüglichen Ausführungen in Kapitel 4 zur Bewertung von schriftlichen Leistungen im Abitur gelten in gleicher Weise für schriftliche Arbeiten/Klausuren und sind entsprechend zu berücksichtigen. In der Einführungsphase der neu einsetzenden Fremdsprache können diesbezüglich dem Lernstand entsprechend angemessene Anpassungen vorgenommen werden.
Die Ausgangsmaterialien für schriftliche Arbeiten/Klausuren sind jeweils authentische, ggf. auch adaptierte Texte bzw. Medien.
Der Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher ist zugelassen und im vorausgehenden Unterricht hinreichend gründlich zu üben. Weitere Hinweise zum Gebrauch von Hilfsmitteln und Wörterbüchern werden jeweils durch Erlass konkretisiert.
Die Vorbereitung auf die Anforderungen im Abitur erfordert bereits in der Qualifikationsphase eine transparente kriteriengeleitete Bewertung der beiden Beurteilungsbereiche „Inhalt“ und „Sprachliche Leistung/Darstellungsleistung“ und führt so zunehmend auf die Bewertung in der Abiturprüfung hin. Die kriteriengeleitete Bewertung der individuellen Leistung gewährleistet zudem, dass die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen zu ihren individuellen Lernständen erhalten und diese Ergebnisse zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenz nutzen können.
Die schriftlichen Arbeiten/Klausuren bereiten im Verlauf der gymnasialen Oberstufe zunehmend auf die Anforderungen der in Kapitel 4 dargestellten Aufgabenarten zur schriftlichen Abiturprüfung vor. Dabei sind gegenüber dem Abitur Umfang und Anforderungshöhe der jeweiligen schriftlichen Arbeit/Klausur in Abhängigkeit vom jeweiligen Lernstand der Schülerinnen und Schüler und von der jeweils gegebenen Bearbeitungszeit angemessen zu reduzieren. Die in dem Kapitel 4 diesbezüglich ausgeführten Regelungen sind zu beachten.
Weitere Hinweise und Beispiele zu Überprüfungsformen und Bewertungskriterien zu schriftlichen Arbeiten/Klausuren und zu mündlichen Überprüfungsformen anstelle einer schriftlichen Arbeit/Klausur können auf den Internetseiten des Schulministeriums abgerufen werden.
Facharbeit
In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine schriftliche Arbeit/Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Die Facharbeit dient dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Arbeitens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine selbstständig – anteilig in der Zielsprache – zu verfassende umfangreichere schriftliche Hausarbeit. Die schulischen Vorgaben zu Umfang und Anforderungsniveau der Facharbeit sind so zu gestalten, dass diese ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Die Beurteilung der erbrachten Leistung orientiert sich an den Kriterien zur Bewertung von Klausuren. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses.
Weitere Hinweise zur Facharbeit bzw. zur Projektdokumentation finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums.
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“
Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche und schriftliche Beiträge erkennbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. In diesem Bereich wird die Kompetenzentwicklung sowohl durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.
Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Mitarbeit“ zählen u. a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenbearbeitung, Beiträge zum Unterricht, Hausaufgaben, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise, wie z. B. die schriftliche Übung, sowie von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, z. B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios. Schülerinnen und Schüler erhalten durch den Einsatz einer Vielzahl unterschiedlicher Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.
Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für den Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche an die Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfung – insbesondere in der mündlichen Prüfung – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.
Weitere Hinweise und Beispiele zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können auf den Internetseiten des Schulministeriums abgerufen werden.