3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.
Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Lernentwicklung – ein möglichst breites Spektrum von Überprüfungsformen in schriftlichen und mündlichen Kontexten zum Einsatz kommen.
Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
Im Sinne der Orientierung an den in Kapitel 2 formulierten Kompetenzerwartungen sind grundsätzlich alle drei Kompetenzbereiche (Textkompetenz, Sprachkompetenz, Kulturkompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher und mündlicher Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, das Erreichen der in Kapitel 2 aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsüberprüfung nicht gerecht werden.
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) dargestellt. Bei der Leistungsbewertung sind von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren" sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit" entsprechend den in der APO-GOSt angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.
Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Lernerfolgsüberprüfungen eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit haben sie anzuwenden.
Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten:
- Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“
Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind.
Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der gymnasialen Oberstufe auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfung vorbereiten. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.
Aufgabenstellung und Bewertung
Die Klausuren bestehen aus zwei Teilen:
- Übersetzung eines unbekannten griechischen Originaltextes
und - aufgabengelenkten Interpretation dieses ggf. um weitere Dokumente/ Materialien erweiterten Textes
Die Erstellung einer deutschen Übersetzung ist Bestandteil jeder Klausur. Grundlage der Übersetzungsaufgabe ist ein unbekannter griechischer Originaltext. In der fortgeführten Fremdsprache sind noch im ersten Halbjahr der Einführungsphase adaptierte Originaltexte zulässig. In der neu einsetzenden Fremdsprache muss der Klausur im letzten Quartal der Qualifikationsphase 1 ein unbekannter Originaltext zugrunde liegen. Der griechische Originaltext entspricht im Schwierigkeitsgrad den Anforderungen des Kurstyps und der Jahrgangsstufe (vgl. Tabelle zur Textschwierigkeit im Anhang). Der Umfang des Textes beträgt in der Regel 65 Wörter je Zeitstunde. Von der jeweiligen Wortzahl kann um bis zu zehn Prozentabgewichen werden. Der Originaltext in angemessenem Umfang mit Vokabel- und Grammatikhilfen sowie Wort- und Sacherläuterungen zu versehen. Für die Anfertigung einer Übersetzung kann der Gebrauch eines zweisprachigen Wörterbuches gemäß Beschluss der Fachkonferenz ab der ersten Originallektüre zugelassen werden, spätestens jedoch muss dies ab Beginn der Q1 (fortgeführte Fremdsprache) bzw. ab der Q2 (neu einsetzende Fremdsprache) erfolgen. Der Gebrauch muss im vorausgehenden Unterricht hinreichend eingeübt werden.
Der Grad der Übersetzungskompetenz zeigt sich am nachgewiesenen inhaltlich-sprachlichen Textverständnis. Zur Ermittlung der Übersetzungskompetenz sind sowohl besonders gelungene Lösungen zu würdigen als auch Verstöße und der Grad der Sinnentstellung festzustellen.
Die Note ausreichend (05 Punkte) wird erteilt, wenn der vorgelegte Text in seinem Gesamtsinn und seiner Gesamtstruktur noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn die Übersetzung auf je hundert Wörter des griechischen Textes mehr als zehn Fehler aufweist. Entsprechende Fehlerrichtwerte für die Bewertung ergeben sich unter Berücksichtigung der Komplexität (Semantik, Wort-, Textgrammatik) des zu übersetzenden Ausgangstextes.
Die Übersetzungsleistung und die Interpretationsleistung werden in Abhängigkeit von Textschwierigkeit und Komplexität der Interpretation in einem Verhältnis von in der Regel zwei zu eins, in jeweils einer Klausur pro Stufe eins zu eins gewichtet. Die Noten für die Übersetzungs- und Interpretationsleistung werden gesondert ausgewiesen und bilden unter Berücksichtigung des Gewichtungsverhältnisses die Grundlage zur Festlegung der Gesamtnote.
Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden (auch im Übersetzungsteil).
Die Vorbereitung auf die Anforderungen im Abitur erfordert bereits in der Qualifikationsphase eine transparente kriteriengeleitete Bewertung der beiden Bereiche „Inhalt“ und „Darstellungsleistung“ bei den Interpretationsaufgaben und führt so zunehmend auf die Bewertung in der Abiturprüfung hin. Die kriteriengeleitete Bewertung der individuellen Leistung gewährleistet zudem, dass die Schülerinnen und Schüler Rückmeldungen zu ihren individuellen Lernständen erhalten und diese Ergebnisse zur Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenzen nutzen können.
Weitere Hinweise und Beispiele zu Überprüfungsformen und Bewertungskriterien zu schriftlichen Arbeiten/Klausuren können auf den Internetseiten des Schulministeriums abgerufen werden.
Facharbeit
In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit, die selbstständig zu verfassen ist. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind von der Lehrkraft so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Die Facharbeit im Griechischen weist die Auseinandersetzung mit einem oder mehreren griechischen Originaltexten nach.
- Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“
Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.
Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit" zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z.B. die schriftliche Übung, von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z.B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche und schriftliche Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.
- Überprüfungsformen
Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen und mündlichen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformennach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformenim Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.
Überprüfungsformen |
Kurzbeschreibung |
Erschließung |
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Übersetzung |
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Übersetzungsvergleich / |
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Darstellung des Inhalts |
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Analyse und Interpretation |
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Lesevortrag |
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Produktionsorientierte Verfahren |
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Vergleich |
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Wertung |
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