Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.
Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Produktion und Rezeption) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-GOSt festgelegten Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.
Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten:
- Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“
Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den unten aufgeführten Überprüfungsformen, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt werden sollen, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.
Im Verlauf der gesamten Oberstufe sind alle schriftlichen Aufgabenarten des Abiturs zu bearbeiten. In jeder Jahrgangstufe der gymnasialen Oberstufe ist jeweils mindestens eine Klausur als gestaltungspraktische Aufgabenstellung (Aufgabenart I) verbindlich. Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist entsprechend APO-GOSt möglich. In der Einführungsphase sowie im ersten Jahr der Qualifikationsphase kann je eine Klausur durch eine gestaltungspraktische Hausarbeit mit schriftlichen Erläuterungen ersetzt werden.
Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der gymnasialen Oberstufe auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.
Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden.
In der Qualifikationsphase wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Facharbeiten dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit und selbstständig zu verfassen. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Facharbeit sind so zu gestalten, dass sie ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule. Die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit entfällt bei Belegung eines Projektkurses. Für die Schülerinnen und Schüler, die im Fach Kunst eine Facharbeit anfertigen, entfällt die Möglichkeit der gestaltungspraktischen Hausarbeit im ersten Jahr der Qualifikationsphase.
- Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“
Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit “ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformaten – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.
Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit" zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie die Gestaltungsprozesse , -ergebnisse und deren schriftliche Erläuterungen, mündliche, praktisch-rezeptive und schriftliche Ergebnisse von Rezeptionsprozessen, schriftliche Übungen, Präsentationen, von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie z.B. Portfolio, Protokoll und Referat. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.
- Überprüfungsformen
Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der gesamten gymnasialen Oberstufe soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung - ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.
Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Produktion
Überprüfungsform |
Kurzbeschreibung |
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Gestaltungspraktische Versuche |
Materialien, Werkzeuge, Verfahren, Bildordnungen werden im Sinne des bildfindenden Dialogs auf Wirkungen und Darstellungsabsichten experimentell erprobt und untersucht. |
Gestaltungspraktische Entwürfe/Planungen |
Bildnerische Konzepte werden durch Skizzen, Studien, Modelle und Aufzeichnungen festgehalten, die auch der Veranschaulichung von individuellen Lösungswegen und Lösungsansätzen dienen. |
Gestaltungspraktische Problemlösung/Bildgestaltung |
Individuelle Bildvorstellungen werden durch den absichtsvollen Einsatz von Medien, Materialien, Techniken, bildnerischen Grundstrukturen und -funktionen in Zusammenhang mit bildnerischen Inhalten in Bildgestaltungen bezogen auf die jeweilige gestaltungspraktische Problemstellung realisiert. |
Reflexion über Arbeitsprozesse |
Entscheidungen bei der eigenen Bildfindung und Bildgestaltung werden nachvollziehbar (in der Regel am Ende des Prozesses) begründet. Der eigene Lösungsversuch wird aufgabenbezogen beurteilt. |
Präsentation |
Bilder werden bild- und adressatengerecht präsentiert. |
Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Rezeption
Überprüfungsform |
Kurzbeschreibung |
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Skizze |
Analysierende und erläuternde Skizzen werden zu festgelegten Aspekten gefertigt und zur Einsicht in bildnerische Zusammenhänge genutzt. |
Beschreibung von Bildern |
Wahrnehmungen werden strukturiert und differenziert versprachlicht. |
Praktisch-rezeptive Bildverfahren |
Empfindungen, Wahrnehmungen und Vorstellungen in der Auseinandersetzung mit Bildern werden bildhaft verdeutlicht. |
Analyse von Bildern |
Bilder werden auf der Grundlage eigener oder vorgegebener Fragestellungen und methodischer Entscheidungen analysiert. Dabei werden die Elemente der bildnerischen Gestaltung erkannt, sinnvoll zugeordnet, in ihrer Funktion unterschieden und in ihrem Wechselbezug in passender Fachsprache dargestellt. |
Interpretation von Bildern |
Analyseergebnisse werden miteinander vernetzt und aus dem beobachtbaren Bildgefüge wird ein belegbarer Deutungszusammenhang abgeleitet, der methodisch fachgerecht dokumentiert wird. |
Vergleichende Analyse/Interpretation von Bildern |
Der aspektbezogene Vergleich von Bildern (z.B. Elemente der Bildgestaltung, Gesamtgefüge, Symbolik oder Bildmotive) wird für ein tiefer gehendes Bildverständnis genutzt. |
Interpretation von Bildern im Zusammenhang mit bildexternen Quellen |
Texte und Bilder werden als Zusatzinformationen für ein erweitertes Verständnis des Bildes herangezogen und hinsichtlich ihrer Aussagekraft kritisch bewertet. |
Erörterung einer fachspezifischen Fragestellung anhand eines Bildbeispiels |
Eine fachspezifische Fragestellung, die sich in der Regel aus dem Inhalt eines wissenschaftlichen, literarischen oder journalistischen Textes ergibt, wird an einem Bildbeispiel argumentativ erörtert und fachbezogen reflektiert. |
Erörterung fachspezifischer Problemstellungen in Verbindung mit fachlich orientierten Texten |
Prinzipien und Bedingungen von Gestaltung und Rezeption (z.B. Gestaltungsprinzipien, Darstellungskonventionen, fachspezifische Analyseverfahren und Interpretationsformen) werden auf der Grundlage fachlich orientierter Texte erläutert, diskutiert und beurteilt. |