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Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Dies erfordert, dass die Leistungsbewertung darauf ausgerichtet sein muss, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie im Kursverlauf erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen sollen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.

Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.

Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich die in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Rezeption und Produktion) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen praktischer, mündlicher und schriftlicher Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen.

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) dargestellt. Aufgrund der besonderen Ausrichtung von Literaturkursen entfallen schriftliche Leistungsüberprüfungen in Form von Klausuren. Vergleichbare Leistungsanforderungen ergeben sich aus der besonderen Anlage der Literaturkurse, in denen durchgängig projekt- und produktorientiert gearbeitet wird. Demgemäß findet die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern ausschließlich gemäß APO-GOSt im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ statt. Die Leistungsbewertung bezieht sich insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.

 

Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“

Im Rahmen der Leistungsbewertung können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Dabei gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung.

Zu den Bestandteilen der  „Sonstigen Leistungen im Unterricht/Sonstigen Mitarbeit“ zählen u.a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, Produkte gestalterischer Arbeit, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise auch in schriftlicher Form, von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z.B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios eingebracht werden. Schülerinnen und Schüler bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch praktische, mündliche und schriftliche Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.

 

Überprüfungsformen

Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im gesamten Kursverlauf soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in praktischen, schriftlichen oder mündlichen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.

Überprüfungsform

Kurzbeschreibung

kognitiv-analytisch

  • vergleichende Analyse ästhetischer Gestaltungsmittel
  • Wirkungsanalyse fremder und eigener Produkte
  • kriterienorientierter Abgleich von Merkmalen und Wirkungsaspekten unter Einbezug von Fachwissen
kreativ-gestalterisch
  • experimenteller Einsatz von Gestaltungsmitteln
  • Umsetzung einer Gestaltungsabsicht durch Auswahl und funktionalen Einsatz von Gestaltungsmitteln
  • adäquate Strukturierung des Produkts
  • ästhetisch angemessene Präsentation des Produkts
  • gestaltende Darstellung einer eigenen Textdeutung
planerisch-praktisch
  • Dokumentation der Planung eines Produkts und der Produktpräsentation
  • organisatorische Realisierung der Präsentation
  • funktionale Nutzung von Präsentationsmedien
evaluativ
  • Begründung einer gewählten Vorgehensweise, Materialauswahl sowie Reflexion der gewählten Vorgehensweise
  • kriteriengeleitetes Überarbeiten in Hinblick auf Verständlichkeit, inhaltliche Stimmigkeit und Adressatenangemessenheit
  • Reflexion der eigenen Rolle im Produktionsprozess
  • Evaluation der Arbeitsergebnisse und begründete Wirkungsanalyse

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