Konkretisiertes Unterrichtsvorhaben - Einführungsphase
Hinweis: Thema, Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte und Kompetenzen hat die Fachkonferenz der Beispielschule verbindlich vereinbart. In allen anderen Bereichen sind Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bei der Konkretisierung der Unterrichtsvorhaben möglich. Darüber hinaus enthält dieser schulinterne Lehrplan in den Kapiteln 2.2 bis 2.4 übergreifende sowie z.T. auch jahrgangsbezogene Absprachen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, zur Leistungsbewertung und zur Leistungsrückmeldung. Je nach internem Steuerungsbedarf können solche Absprachen auch vorhabenbezogen vorgenommen werden. |
Unterrichtsvorhaben I:
Thema: Wofür bin ich bei der Organisation einer Abivorfete verantwortlich? – Zivil-, straf- und ordnungsrechtliche Aspekte eines Veranstaltungsangebots
Übergeordnete Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler
Sachkompetenz:
- benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse (SK 4),
Methodenkompetenz:
- präsentieren aktuelle Rechtsprobleme medial (MK 4),
- beschreiben einfache Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe (MK 5),
- präsentieren Lösungen und Lösungswege für einfache Rechtsprobleme (MK 7),
- entwickeln Argumentationen aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
Urteilskompetenz:
- bewerten rechtliche Instrumente als Mittel der Konfliktbewältigung (UK5),
- bewerten die Chancen der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche (UK 7),
Handlungskompetenz:
- formulieren rechtliche Hinweise zur Beurteilung konkreter lebensweltlicher Aufgabenstellungen (HK 4),
- gestalten fachspezifische Hinweise zu rechtspraktischen Fragestellungen (HK 6).
Inhaltsfelder:
Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen (IF 1)
Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungen im Wirtschaftsleben
Handeln im Wirtschaftsleben zeigt sich z.B: beim Einkaufen, bei der Tätigkeit als Schüleraushilfe, z.B. in einem Lebensmittelgeschäft, bei der Unterstützung eines Vereins durch Mitgliedschaft oder bei der Organisation einer Abivorfete. Die Parteien nehmen direkt und auf der einen Seite auch als Vertreter, auf der anderen Seite auch als juristische Personen am Wirtschaftsleben teil. Ihnen werden je nach Organisationsgrad bestimmte Rechte und Pflichten zugesprochen. Es ergeben sich Ansprüche aus Verträgen und aus unerlaubten Handlungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Ansprüche müssen in förmlichen Verfahren (Gerichtsverfahren, Mahnverfahren) durchgesetzt werden. Häufig muss auch Streit öffentlich-rechtlicher Institutionen zivilrechtlich geklärt werden.
Neben dem zivilrechtlichen Handeln gibt es auch strafbares Handeln der Parteien, etwa Sachbeschädigung, Diebstahl.
Zeitbedarf: 30 Std.
Vorhabenbezogene Konkretisierung
Unterrichtssequenzen Unterrichtsvorhaben I: |
Zu entwickelnde Kompetenzen |
Vorhabenbezogene Absprachen / Vereinbarungen |
Thema: Wofür bin ich bei der Organisation einer Abivorfete verantwortlich? – Zivil-, straf- und ordnungsrechtliche Aspekte eines Veranstaltungsangebots |
Konkretisierte SK Die Schülerinnen und Schüler
Konkretisierte UK Die Schülerinnen und Schüler
|
Allgemeine Übersichten und Definitionen juristischer Fachbegriffe
Didaktisch-methodischer Zugang:
Literatur
Mahn- und Klageverfahren allgem. Übersichten
Didaktisch-methodischer Zugang:
Schadensersatz und Schmerzensgeld:
Literatur:
Zur Strafzumessung:
|
Leistungsbewertung: Beispielbildung, Positionsvertretung, Sachverhaltsanalyse |