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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Grundkurs – Q 1

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Was bleibt von der Menschenwürde im Strafvollzug? - Unantastbarkeit der Menschenwürde

Übergeordnete Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Sachkompetenz:

  • beschreiben grundlegende Rechtsprobleme in alltagsrelevanten und systematisch-theoretischen Zusammenhängen in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
  • ordnen Rechtsgrundlagen problemgerecht und systematisch in ein entsprechendes Normensystem ein (SK 2),
  • stellen auf der Grundlage von Rechtsprinzipien die Funktion rechtlicher Problemlösungen anwendungsbezogen und in funktionalen Zusammenhängen dar (SK 3),
  • benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse und ordnen rechtliche Aufgaben und Funktionen unter Berücksichtigung systematischer Bezüge der institutionellen Umsetzung zu (SK 4),
  • ordnen Rechtsprobleme in ihren gesellschaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5),
  • benennen die Rolle staatlicher Institutionen in ihrer Schutz- und Durchsetzungsfunktion rechtlicher Interessen (SK 6),
  • identifizieren Rechtsprobleme und ihre Behandlung in ihrer historischen Entwicklung (SK 7).

Methodenkompetenz:

  • präsentieren aktuelle Rechtsprobleme und ihre rechtliche Zuordnung medial (MK 4),
  • tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert und interessenorientiert argumentativ vor (MK 6),
  • interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
  • entnehmen fachspezifischen Hilfsmitteln rechtliche Informationen (MK 18),

Urteilskompetenz:

  • erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungsele­ment unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
  • bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9),

Handlungskompetenz:

  • entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen (HK 2),

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Schutz in strafrechtlichen und sozio-ökonomischen Problemsituationen

Die Strafzumessungsregeln im JGG und StGB werden einander gegenübergestellt und in ihren Begründungen verglichen. Strafzwecke und Maßregeln der Besserung und Sicherung werden in ihrer Realisierung und vor dem Hintergrund von Art 1 GG erörtert. Maßnahmen und Bedingungen im Strafvollzug von Erwachsenen und von Jugendlichen werden vergleichend bewertet.

Zeitbedarf: 10 Std.

Vorhabenbezogene Konkretisierung

Unterrichtssequenzen

Unterrichtsvorhaben II

Zu entwickelnde Kompetenzen

Vorhabenbezogene Absprachen / Vereinbarungen

Thema:

Was bleibt von der Menschenwürde im Strafvollzug? - Unantastbarkeit der Menschenwürde?

Konkretisierte SK

Die Schülerinnen und Schüler

  • beschreiben Stufen und Ziel der Altersdifferenzierung bei der Strafmündigkeit,
  • unterscheiden als Strafmaßnahme für Jugendliche und Heranwachsenden zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafen,
  • unterscheiden die verschiedenen Strafzwecke im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht.

Konkretisierte UK

Die Schülerinnen und Schüler 

  • erörtern alternative Bestrafungs-/Erziehungsmöglichkeiten unter rechtlichen Aspekten,
  • bewerten rechtliche und funktionale Probleme einer Ausweitung des Jugendgerichtsgesetzes auf das Erwachsenenrecht,
  • bewerten Strafurteile unter Bezugnahme auf gesellschaftspolitische und kriminologische Rahmenbedingungen.

Schutz der Menschenwürde als staatliche Schutzverpflichtung in der Zumessung und im Vollzug der Strafe

Theoretische Grundlagen zur Menschenwürde

  • bpb Fluter Nr. 38 – Thema Recht 2011
  • Informationen zur politischen Bildung Nr.305/2009

Theoretische Grundlagen zur Strafzumessung und zum Strafvollzug:

  • Informationen zur politischen Bildung Nr.306/2010

Bewertung und Urteile zu staatlichen Eingriffen durch Sicherungsverwahrung

  • bpb Fluter Nr. 38 – Thema Recht 2011, S.24f.
  • BverfG, Urteil 5.2.2004 AZ.: 2 BvR 2029/01
  • BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 – 2 BvR 2365/09
  •  Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ) Nr. 970 v. 17.12.2009

Leistungsbewertung:

Rechtliche Beurteilung, Rechtliche Abwägung

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