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Grundkurs Q1 - Unterrichtsvorhaben V

Thema: Wer bestimmt über das Lebensende? – Arten und Grenzen der Sterbehilfe

Übergeordnete Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Sachkompetenz:

  • beschreiben grundlegende Rechtsprobleme in alltagsrelevanten und systematisch-theoretischen Zusammenhängen in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
  • ordnen Rechtsgrundlagen problemgerecht und systematisch in ein entsprechendes Normensystem ein (SK 2),
  • stellen auf der Grundlage von Rechtsprinzipien die Funktion rechtlicher Problemlösungen anwendungsbezogen und in funktionalen Zusammenhängen dar (SK 3),
  • benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse und ordnen rechtliche Aufgaben und Funktionen unter Berücksichtigung systematischer Bezüge der institutionellen Umsetzung zu (SK 4),
  • ordnen Rechtsprobleme in ihren gesellschaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5),
  • benennen die Rolle staatlicher Institutionen in ihrer Schutz- und Durchsetzungsfunktion rechtlicher Interessen (SK 6),
  • identifizieren Rechtsprobleme und ihre Behandlung in ihrer historischen Entwicklung (SK 7).

Methodenkompetenz: 

  • interpretieren die zutreffende Fachkommentierung zur Lösung eines Falles (MK 3),
  • begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
  • beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12),

Urteilskompetenz: :

  • erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungsele­ment unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
  • bewerten Strafrechts- und Zivilrechtsnormen auf ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage (UK 8),
  • bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9),
  • erörtern das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht in Grundzügen an ausgewählten Beispielen (UK 10),
  • erörtern das Recht auf persönliche Entfaltung in Abwägung mit den Erfordernissen staatlicher Schutzfunktionen (UK 11),

Handlungskompetenz:

  • entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3),

Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts

Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungen zum Lebensende

Inhaltliche Schwerpunkte:

Die strafrechtlichen Bestimmungen zur Sterbehilfe sind bekannt. Besprochen werden müssen Tötungsdelikte, Unterlassungsdelikte, Vorsatz-/Fahrlässigkeitsunterscheidungen, Schuldausschließungsgründe, Täter-/Teilnahmeregelungen

Bei der Organspende geht es zudem um Körperverletzungsdelikte.

Nötig sind ebenso Kenntnisse über zivilrechtliche Vereinbarungen zur Sterbehilfe und über Möglichkeiten der Anerkennung/ Umsetzung/ Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht.

Verfassungsrechtlich erfolgt der Schutz durch Art 2 II GG.

Eine Erörterung von Grundrechtskollisionen bietet sich an.

Zeitbedarf: 10 Std.


Vorhabenbezogene Konkretisierung

Unterrichtssequenzen

Unterrichtsvorhaben V

Zu entwickelnde Kompetenzen

Vorhabenbezogene Absprachen / Vereinbarungen

Thema: Wer bestimmt über das Lebensende? – Arten und Grenzen der Sterbehilfe

Konkretisierte SK

Die Schülerinnen und Schüler

  • unterscheiden hinsichtlich des Regelungsumfangs und der Bedeutung zwischen einer mutmaßlichen Einwilligung, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht,
  • erläutern die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts bei Vertretungserfordernissen,
  • unterscheiden zwischen einer Strafbarkeit und straflosem Handeln im Hinblick auf eine direkte und indirekte Sterbehilfe, ein Sterbenlassen, einer Selbsttötung bzw. einer Beihilfe zur Selbsttötung mit nachträglicher Rettungspflicht sowie einer Tötung auf Verlangen,
  • erläutern das Recht des Einzelnen auf Sterbehilfe sowie das Recht des Einzelnen auf Leben und die Schutzpflicht der Allgemeinheit,
  • beschreiben das Spannungsverhältnis von staatlicher Fürsorgepflicht und privater Selbstbestimmung,
  • stellen gesetzliche Bestimmungen vermögensrechtlicher Art zum Lebensende dar.

Konkretisierte UK

Die Schülerinnen und Schüler

  • beurteilen die Funktion einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht unter rechtssystematischen und praktischen Aspekten,
  • erörtern straffreie Handlungsalternativen bei sterbewilligen Patienten unter rechtssystematischen und praktischen Aspekten,
  • bewerten Maßnahmen der Sterbebegleitung am Lebensende straf-, zivil- und verfassungsrechtlich,

Selbstbestimmungsrecht am Lebensende

Rechtslage und formale Voraussetzungen:

Zur Vertiefung:

Bewertung von ethischen Positionen

Verschiedene Positionen zur Strebehilfe werden u.a. von folgenden Organisationen vertreten:

Wichtiges Urteil:

  • Urteil des BGH vom 25.06.2010, Az.: 2 StR 454/09 (durch (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigte Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch im Falle eines tödlichen Krankheitsverlaufs)

Leistungsbewertung:

Rechtliche Beurteilung, Rechtliche Abwägung, Positionsvertretung, Kommentarerstellung

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