Grundkurs Q1 - Unterrichtsvorhaben V
Thema: Wer bestimmt über das Lebensende? – Arten und Grenzen der Sterbehilfe
Übergeordnete Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler
Sachkompetenz:
- beschreiben grundlegende Rechtsprobleme in alltagsrelevanten und systematisch-theoretischen Zusammenhängen in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
- ordnen Rechtsgrundlagen problemgerecht und systematisch in ein entsprechendes Normensystem ein (SK 2),
- stellen auf der Grundlage von Rechtsprinzipien die Funktion rechtlicher Problemlösungen anwendungsbezogen und in funktionalen Zusammenhängen dar (SK 3),
- benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse und ordnen rechtliche Aufgaben und Funktionen unter Berücksichtigung systematischer Bezüge der institutionellen Umsetzung zu (SK 4),
- ordnen Rechtsprobleme in ihren gesellschaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5),
- benennen die Rolle staatlicher Institutionen in ihrer Schutz- und Durchsetzungsfunktion rechtlicher Interessen (SK 6),
- identifizieren Rechtsprobleme und ihre Behandlung in ihrer historischen Entwicklung (SK 7).
Methodenkompetenz:
- interpretieren die zutreffende Fachkommentierung zur Lösung eines Falles (MK 3),
- begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
- beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12),
Urteilskompetenz: :
- erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungselement unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
- bewerten Strafrechts- und Zivilrechtsnormen auf ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage (UK 8),
- bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9),
- erörtern das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht in Grundzügen an ausgewählten Beispielen (UK 10),
- erörtern das Recht auf persönliche Entfaltung in Abwägung mit den Erfordernissen staatlicher Schutzfunktionen (UK 11),
Handlungskompetenz:
- entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3),
Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts
Inhaltlicher Schwerpunkt: Rechtliche Regelungen zum Lebensende
Inhaltliche Schwerpunkte:
Die strafrechtlichen Bestimmungen zur Sterbehilfe sind bekannt. Besprochen werden müssen Tötungsdelikte, Unterlassungsdelikte, Vorsatz-/Fahrlässigkeitsunterscheidungen, Schuldausschließungsgründe, Täter-/Teilnahmeregelungen
Bei der Organspende geht es zudem um Körperverletzungsdelikte.
Nötig sind ebenso Kenntnisse über zivilrechtliche Vereinbarungen zur Sterbehilfe und über Möglichkeiten der Anerkennung/ Umsetzung/ Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht.
Verfassungsrechtlich erfolgt der Schutz durch Art 2 II GG.
Eine Erörterung von Grundrechtskollisionen bietet sich an.
Zeitbedarf: 10 Std.
Vorhabenbezogene Konkretisierung
Unterrichtssequenzen Unterrichtsvorhaben V |
Zu entwickelnde Kompetenzen |
Vorhabenbezogene Absprachen / Vereinbarungen |
Thema: Wer bestimmt über das Lebensende? – Arten und Grenzen der Sterbehilfe |
Konkretisierte SK Die Schülerinnen und Schüler
Konkretisierte UK Die Schülerinnen und Schüler
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Selbstbestimmungsrecht am Lebensende Rechtslage und formale Voraussetzungen:
Zur Vertiefung:
Bewertung von ethischen Positionen Verschiedene Positionen zur Strebehilfe werden u.a. von folgenden Organisationen vertreten:
Wichtiges Urteil:
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Leistungsbewertung: Rechtliche Beurteilung, Rechtliche Abwägung, Positionsvertretung, Kommentarerstellung |