Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Startseite Bildungsportal NRW

Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Grundkurs - Q2 - Unterrichtsvorhaben XIII

Thema: Ist die Meinungsfreiheit ein gesichertes Recht? – Meinungsfreiheit als persönliches und institutionelles Recht

Übergeordnete Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Sachkompetenz:

  • beschreiben grundlegende Rechtsprobleme in alltagsrelevanten und systematisch-theoretischen Zusammenhängen in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
  • ordnen Rechtsgrundlagen problemgerecht und systematisch in ein entsprechendes Normensystem ein (SK 2),
  • stellen auf der Grundlage von Rechtsprinzi­pien die Funktion rechtlicher Problemlösun­gen anwendungsbezogen und in funktiona­len Zusammenhängen dar (SK 3),
  • benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestal­tungserfordernisse und ordnen rechtliche Aufgaben und Funktionen unter Berücksichtigung systematischer Bezüge der institutionellen Umsetzung zu (SK 4),
  • ordnen Rechtsprobleme in ihren gesell­schaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5),
  • benennen die Rolle staatlicher Institutionen in ihrer Schutz- und Durchsetzungsfunktion rechtlicher Interessen (SK 6),
  • identifizieren Rechtsprobleme und ihre Behandlung in ihrer historischen Entwicklung (SK 7).

Methodenkompetenz: :

  • tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert und interessenorientiert argumentativ vor (MK 6),
  • präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für strittige Rechtsprobleme (MK 7),
  • interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13)

Urteilskompetenz:

  • bewerten rechtliche Probleme und ihre Lö­sungen in Konfrontation mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen (UK 1),
  • beurteilen rechtliche Interessen, Ansprüche und Erfordernisse aus individueller und ge­sellschaftlicher Sicht (UK 3),
  • erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungsele­ment unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
  • bewerten rechtliche Instrumente als Mittel der Konfliktbewältigung (UK 5),
  • bewerten die Chancen der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche (UK 7),
  • bewerten Strafrechts- und Zivilrechtsnormen auf ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage (UK 8),
  • bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9),
  • erörtern das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht in Grundzügen an ausgewählten Beispielen (UK 10),
  • erörtern das Recht auf persönliche Entfaltung in Abwägung mit den Erfordernissen staatlicher Schutzfunktionen (UK 11),
  • erörtern die Funktion der Rechtsstaatlichkeit (UK 12).

Handlungskompetenz:

  • entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen (HK 2)

 

Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt

Inhaltlicher Schwerpunkt: Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung

 

Inhaltliche Schwerpunkte:

Die Meinungsfreiheit als grundlegendes Persönlichkeitsrecht in seiner Bedeutung für die politische Willensbildung erfordert die institutionelle Absicherung durch die Pressefreiheit unter Einschluss der Meinungsvielfalt.

Zeitbedarf: 15 Std.

Vorhabenbezogene Konkretisierung

Unterrichtssequenzen

Zu entwickelnde Kompetenzen

Vorhabenbezogene Absprachen / Vereinbarungen

Thema: Ist die Meinungsfreiheit ein gesichertes Recht? – Meinungsfreiheit als persönliches und institutionelles Recht

Sachkompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

  • erläutern die Pressefreiheit in ihrer Funktion zur politischen Willensbildung und der Kontrolle staatlichen Handelns,
  • erläutern das Schutzbedürfnis des Einzelnen gegenüber Presseveröffentlichungen mit seinem Recht auf Schutz des Privatlebens, auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz,
  • unterscheiden Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen nach dem Merkmal der Beweisbarkeit,
  • bestimmen die strafrechtlichen Grenzen bei der Meinungsäußerung,
  • erklären die besonderen Probleme des Persönlichkeitsschutzes im Bereich der digitalen Medien,
  • erläutern die rechtlichen Risiken bei der Datenbeschaffung und ‑weitergabe.

Urteilskompetenz


Die Schülerinnen und Schüler

  • bewerten die Freiheitsrechte des Grundgesetzes im Hinblick auf ihre Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat,
  • bewerten die besondere Bedeutung der Medien im Hinblick auf ihre gesellschaftspolitische Funktion,
  • beurteilen die Grenzen der Meinungsfreiheit unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.

Methodisch-didaktische Beispiele:

  • Baustein Urheberrecht aus: Schule in NRW Nr. 9044, Stärkung des Rechtsbewusstseins, Materialien, Handreichung, Publikation des MSW (auch online über Standardsicherung MSW)

Literatur:

  • GG; BGB; StGB; UrhG
  • Hesselberger, Das Grundgesetz . Kommentar für die politische Bildung, bpb 13. Aufl. Bonn 2003

Links:


Wichtige Urteile:

  • BVerfGE 7, 198 – Lüth: zur grundsätzlichen Bedeutung der Grundrechte und der Meinungsfreiheit im Verhältnis zu einfachen Gesetzen
  • BVerfGE 97, 125; 101, 361; 120, 180 Caroline von Monaco I – III zu Persönlichkeitsrechten (Recht am eigenen Bild bei Prominenten)
  • BVerfGE 65, 1ff. Volkszählungsurteil

Leistungsbewertung:

Fallbegutachtung, Beispielbildung

Zum Seitenanfang

© 2024 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule