Grundkurs - Q2 - Unterrichtsvorhaben XIII
Thema: Ist die Meinungsfreiheit ein gesichertes Recht? – Meinungsfreiheit als persönliches und institutionelles Recht
Übergeordnete Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler
Sachkompetenz:
- beschreiben grundlegende Rechtsprobleme in alltagsrelevanten und systematisch-theoretischen Zusammenhängen in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
- ordnen Rechtsgrundlagen problemgerecht und systematisch in ein entsprechendes Normensystem ein (SK 2),
- stellen auf der Grundlage von Rechtsprinzipien die Funktion rechtlicher Problemlösungen anwendungsbezogen und in funktionalen Zusammenhängen dar (SK 3),
- benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse und ordnen rechtliche Aufgaben und Funktionen unter Berücksichtigung systematischer Bezüge der institutionellen Umsetzung zu (SK 4),
- ordnen Rechtsprobleme in ihren gesellschaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5),
- benennen die Rolle staatlicher Institutionen in ihrer Schutz- und Durchsetzungsfunktion rechtlicher Interessen (SK 6),
- identifizieren Rechtsprobleme und ihre Behandlung in ihrer historischen Entwicklung (SK 7).
Methodenkompetenz: :
- tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert und interessenorientiert argumentativ vor (MK 6),
- präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für strittige Rechtsprobleme (MK 7),
- interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13)
Urteilskompetenz:
- bewerten rechtliche Probleme und ihre Lösungen in Konfrontation mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen (UK 1),
- beurteilen rechtliche Interessen, Ansprüche und Erfordernisse aus individueller und gesellschaftlicher Sicht (UK 3),
- erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungselement unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
- bewerten rechtliche Instrumente als Mittel der Konfliktbewältigung (UK 5),
- bewerten die Chancen der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche (UK 7),
- bewerten Strafrechts- und Zivilrechtsnormen auf ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage (UK 8),
- bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9),
- erörtern das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht in Grundzügen an ausgewählten Beispielen (UK 10),
- erörtern das Recht auf persönliche Entfaltung in Abwägung mit den Erfordernissen staatlicher Schutzfunktionen (UK 11),
- erörtern die Funktion der Rechtsstaatlichkeit (UK 12).
Handlungskompetenz:
- entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen (HK 2)
Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt
Inhaltlicher Schwerpunkt: Grundrechtlicher Schutz der Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung
Inhaltliche Schwerpunkte:
Die Meinungsfreiheit als grundlegendes Persönlichkeitsrecht in seiner Bedeutung für die politische Willensbildung erfordert die institutionelle Absicherung durch die Pressefreiheit unter Einschluss der Meinungsvielfalt.
Zeitbedarf: 15 Std.
Vorhabenbezogene Konkretisierung
Unterrichtssequenzen |
Zu entwickelnde Kompetenzen |
Vorhabenbezogene Absprachen / Vereinbarungen |
Thema: Ist die Meinungsfreiheit ein gesichertes Recht? – Meinungsfreiheit als persönliches und institutionelles Recht |
Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler
Urteilskompetenz
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Methodisch-didaktische Beispiele:
Literatur:
Links:
Wichtige Urteile:
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Leistungsbewertung: Fallbegutachtung, Beispielbildung |