3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Kernlehrplan in der Regel in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies erfordert, dass Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Studierenden Gelegenheit zu geben, Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Zusammenhängen unter Beweis zu stellen. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der begleitenden Diagnose und Evaluation des Lernprozesses sowie des Kompetenzerwerbs Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Studierenden sollen ein den Lernprozess begleitendes Feedback sowie Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für die Selbsteinschätzung sowie eine Ermutigung für das weitere Lernen darstellen. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach grundsätzlich mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und Hinweisen zum individuellen Lernfortschritt verknüpft sein.
Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht, dass die Kriterien für die Notengebung den Studierenden transparent sind und die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören – neben der Etablierung eines angemessenen Umgangs mit eigenen Stärken, Entwicklungsnotwendigkeiten und Fehlern – insbesondere auch Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
Im Sinne der Orientierung an den zuvor formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle in Kapitel 2 des Lehrplans ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Überprüfungsformen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der dort aufgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte allein kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg (APO-WbK) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbewertung von Studierenden erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ sowie „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ entsprechend den in der APO-WbK angegebenen Gewichtungen zu berücksichtigen. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.
Hinsichtlich der einzelnen Beurteilungsbereiche sind die folgenden Regelungen zu beachten.
Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“
Für den Einsatz in Klausuren kommen im Wesentlichen Überprüfungsformen – ggf. auch in Kombination – in Betracht, die im letzten Abschnitt dieses Kapitels aufgeführt sind. Die Studierenden müssen mit den Überprüfungsformen, die im Rahmen von Klausuren eingesetzt werden, vertraut sein und rechtzeitig sowie hinreichend Gelegenheit zur Anwendung haben.
Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klausuren im Laufe der Qualifikationsphase auch zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vorbereiten. Dazu gehört u. a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung. Beispiele für Prüfungsaufgaben und Auswertungskriterien sowie Konstruktionsvorgaben und Operatorenübersichten können im Internet auf den Seiten des Schulministeriums abgerufen werden.
Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-WbK. Abzüge für Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sollen nicht erfolgen, wenn diese bereits bei der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt wurden.
Klausuren im Fach Geographie dienen der Überprüfung von Kompetenzen in der selbstständigen, problemgerechten Materialauswertung, der stringenten Gedankenführung, der fach- und sachgerechten schriftlichen Darstellung und der Bewältigung einer Aufgabenstellung in vorgegebener Zeiteinheit. Sie bereiten auf die komplexen Anforderungen der Abiturklausur schrittweise vor.
Die materialgebundenen Klausuraufgaben haben in der Regel mehrere Teilaufgaben. Die Aufgabe besteht aus dem Thema, den darauf bezogenen Teilaufgaben und den für die Bearbeitung notwendigen Materialien. Alle drei bilden eine thematische Einheit.
Die im Fach Geographie angestrebte raumbezogene Handlungskompetenz macht es erforderlich, spezifische Raumstrukturen und deren Veränderungen im Zusammenhang mit allgemeingeographischen Prozessen in den Mittelpunkt von Klausuraufgaben zu stellen. Jede Aufgabe zielt auf eine thematisch und räumlich begrenzte, überschaubare Fragestellung.
Die Studierenden müssen im Unterricht mit unterschiedlichen Arten der Aufgabenstellung und den mit den Operatoren verbundenen Leistungsanforderungen vertraut gemacht werden.
Erstellung von Material ist eine besondere Form der fachsprachlichen Kommunikation. Selbsterstellte Darstellungs- und Arbeitsmittel gewinnen für die Präsentation an Bedeutung. Die Exaktheit ihrer Anfertigung ist ein wichtiges Bewertungskriterium. Wird auch in einer Klausur die Erstellung von Darstellungs- und Arbeitsmitteln in einer Teilaufgabe verlangt, muss die Anforderung stufengemäß sein und eine anspruchsvolle gedankliche Leistung fordern, wie z. B. die Umsetzung komplexer Aussagen in Kausaldiagramme, Kartenskizzen oder Modelle.
Facharbeit
In der Qualifikationsphase kann nach Wahl der oder des Studierenden eine schriftliche Arbeit/Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden. Die Facharbeit dient dazu, die Studierenden mit den Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Arbeitens vertraut zu machen. Die Facharbeit ist eine selbstständig zu verfassende umfangreichere schriftliche Hausarbeit. Die schulischen Vorgaben zu Umfang und Anforderungsniveau der Facharbeit sind so zu gestalten, dass diese ihrer Wertigkeit im Rahmen des Beurteilungsbereichs „Schriftliche Arbeiten/Klausuren“ gerecht wird. Die Beurteilung der erbrachten Leistung orientiert sich an den Kriterien zur Bewertung von Klausuren. Allgemeine Grundsätze der Leistungsbewertung von Facharbeiten regelt die Schule.
Weitere Hinweise zur Facharbeit bzw. zur Projektdokumentation finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums.
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“
Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ können – neben den nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen – vielfältige weitere zum Einsatz kommen, für die kein abschließender Katalog festgesetzt wird. Im Rahmen der Leistungsbewertung gelten auch für diese die oben ausgeführten allgemeinen Ansprüche der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Im Verlauf der Qualifikationsphase ist auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der Abiturprüfungen – insbesondere in den mündlichen Prüfungen – von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und angewendet werden.
Zu den Bestandteilen der „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ zählen u. a. unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie z. B. die schriftliche Übung, von der Studierenden oder dem Studierenden vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit, die z. B. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios möglich werden. Studierende bekommen durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen vielfältige Möglichkeiten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren.
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche, schriftliche und ggf. praktische Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Studierenden. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der „Sonstigen Mitarbeit“ wird sowohl durch Beobachtung während des Semesters (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt.
Überprüfungsformen
Die Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans ermöglichen eine Vielzahl von Überprüfungsformen. Im Verlauf der gesamten Einführungs- und Qualifikationsphase soll – auch mit Blick auf die individuelle Förderung – ein möglichst breites Spektrum der genannten Formen in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Kontexten zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus können weitere Überprüfungsformen nach Entscheidung der Lehrkraft eingesetzt werden. Wichtig für die Nutzung der Überprüfungsformen im Rahmen der Leistungsbewertung ist es, dass sich die Studierenden zuvor im Rahmen von Anwendungssituationen hinreichend mit diesen vertraut machen konnten.
Überprüfungsform |
Kurzbeschreibung |
Darstellungsaufgabe | Zusammenstellung, Anordnung, Erläuterung, Konkretisierung von Sachverhalten
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Analyseaufgabe | Strukturen erfassen, Zusammenhänge herstellen, Schlussfolgerungen ziehen
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Erörterungsaufgabe |
Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen
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Handlungsaufgabe | Planung, Durchführung und Reflexion von simulativen und realen geographischen Handlungsszenarien. Dies können sein:
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