2 Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen
Die in den allgemeinen Aufgaben und Zielen des Faches beschriebene übergreifende fachliche Kompetenz wird ausdifferenziert, indem fachspezifische Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder identifiziert und ausgewiesen werden. Dieses analytische Vorgehen erfolgt, um die Strukturierung der fachrelevanten Prozesse einerseits sowie der Gegenstände andererseits transparent zu machen. In den Kompetenzerwartungen werden beide Seiten miteinander verknüpft. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der gleichzeitige Einsatz von Können und Wissen bei der Bewältigung von Anforderungssituationen eine zentrale Rolle spielt.
Kompetenzbereiche repräsentieren die Grunddimensionen des fachlichen Handelns. Sie dienen dazu, die einzelnen Teiloperationen entlang der fachlichen Kerne zu strukturieren und den Zugriff für die am Lehr-Lern-Prozess Beteiligten zu verdeutlichen.
Inhaltsfelder systematisieren mit ihren jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten die im Unterricht des Bildungsgangs des Weiterbildungskollegs verbindlichen und unverzichtbaren Gegenstände und liefern Hinweise für die inhaltliche Ausrichtung des Lehrens und Lernens.
Kompetenzerwartungen führen Prozesse und Gegenstände zusammen und beschreiben die fachlichen Anforderungen und intendierten Lernergebnisse, die auf zwei Stufen bis zum Ende des Bildungsgangs des Weiterbildungskollegs erreicht werden sollen. Kompetenzerwartungen
- beziehen sich auf beobachtbare Handlungen und sind auf die Bewältigung von Anforderungssituationen ausgerichtet,
- stellen im Sinne von Regelstandards die erwarteten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf einem mittleren Abstraktionsgrad dar,
- ermöglichen die Darstellung einer Progression vom Anfang bis zum Ende des Bildungsgangs des Weiterbildungskollegs und zielen auf kumulatives, systematisch vernetztes Lernen,
- können in Aufgabenstellungen umgesetzt und überprüft werden.
Insgesamt ist der Unterricht im Bildungsgang des Weiterbildungskollegs nicht allein auf das Erreichen der aufgeführten Kompetenzerwartungen beschränkt, sondern soll es den Studierenden ermöglichen, diese weiter auszubauen und darüber hinausgehende Kompetenzen zu erwerben.
2.1 Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder des Faches
Um die für das Fach Philosophie konstitutive und in Kapitel 1 ausgewiesene philosophische Problemreflexion durchführen zu können, sind von den Studierenden Kompetenzen in den Kompetenzbereichen Sach-, Methoden-, Urteils- sowie Handlungskompetenz zu entwickeln.
Kompetenzbereiche
Sachkompetenz Sachkompetenz im Fach Philosophie beinhaltet die zur Durchführung einer philosophischen Problemreflexion nötige Fähigkeit, philosophische Problemstellungen in unterschiedlichen Inhaltsfeldern zu erfassen, darzustellen und zu erläutern sowie dazu eigene Lösungsansätze und -beiträge zu entwickeln. Sie impliziert zugleich die Fähigkeit, philosophische Ansätze, Positionen und Denkmodelle im Anschluss an ihre analysierend-verstehende Erarbeitung argumentativ zu rekonstruieren, sie in Anwendungskontexten zu erläutern sowie gedankliche Bezüge zwischen ihnen herzustellen und sie voneinander abzugrenzen. Darüber hinaus stellt die Klärung und Erläuterung philosophischer Begriffe einen wesentlichen Bestandteil der Sachkompetenz dar, zu der mit fortschreitender Entwicklung auch die Einordnung philosophischer Positionen in umfassendere sachliche Kontexte gehört.
Methodenkompetenz Methodenkompetenz im Fach Philosophie bedeutet, dass die Studierenden die zur Durchführung einer philosophischen Problemreflexion notwendigen Verfahren beherrschen. Dazu gehören besonders das abstrahierende Herausarbeiten von philosophischen Problemstellungen und die Analyse und Interpretation philosophischer Texte. Die Studierenden nutzen zudem definitorische Verfahren zur Bestimmung philosophischer Begriffe sowie heuristische Verfahren zur Entwicklung eigener Gedanken. Methodenkompetenz im Fach Philosophie umfasst außerdem die argumentative, strukturierte und begrifflich konsistente Darstellung philosophischer Sachverhalte.
Urteilskompetenz Urteilskompetenz im Fach Philosophie beinhaltet die Fähigkeit, philosophische Ansätze, Positionen und Denkmodelle kriteriengeleitet und argumentierend zu beurteilen, wozu die Erörterung ihrer Problemlösungsbeiträge, ihrer Denkvoraussetzungen und Konsequenzen sowie ggf. die Beurteilung ihrer argumentativen Schlüssigkeit erforderlich ist. Zur Urteilskompetenz gehört auch das Vermögen, zu philosophischen Problemen einen begründeten eigenen Standpunkt zu beziehen und sich dabei auf relevante philosophische Positionen wertend zu beziehen.
Handlungskompetenz Handlungskompetenz im Fach Philosophie bedeutet, dass die Studierenden durch die philosophische Problemreflexion Orientierung im Denken als Voraussetzung verantwortlichen Handelns gewinnen. Sie entwickeln auf der Basis philosophischer Positionen und Denkmodelle verantwortbare Handlungsoptionen und rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch plausible Gründe und Argumente. Sie vertreten darüber hinaus im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position mit argumentierender Bezugnahme auf die Positionen anderer und beteiligen sich mit philosophisch dimensionierten Beiträgen an der Diskussion allgemeinmenschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen.
Inhaltsfelder
Kompetenzen sind nicht nur an die Kompetenzbereiche, sondern immer auch an fachliche Inhalte gebunden. Die Kompetenz zur philosophischen Problemreflexion soll deshalb mit Blick auf die nachfolgenden Inhaltsfelder entwickelt werden.
Inhaltsfeld 1 Der Mensch als erkennendes und handelndes Wesen In diesem Inhaltsfeld lernen Studierende das Philosophieren als ein methodisch geleitetes Nachdenken über prinzipielle Probleme kennen und bedenken die Möglichkeiten menschlicher Erkenntnis, durch Sinne und Vernunft die Wirklichkeit zu erfassen. Im Umgang mit grundlegenden Fragen des Daseins klären sie die Eigenart philosophischen Denkens in Abgrenzung von anderen Denkformen. Auf diese Weise bietet der Philosophieunterricht eine Einführung in Grundfragen der theoretischen Philosophie. Darüber hinaus entwickeln Studierende in diesem Inhaltsfeld ein Verständnis des Menschen als eines ethisch handelnden Wesens. Sie reflektieren die Gültigkeit moralischer Maßstäbe im interkulturellen Kontext und erhalten so ein Orientierungsangebot zur Bewältigung von aus ihrer Lebenswelt erwachsenden Problemstellungen und zugleich eine Einführung in Grundfragen der praktischen Philosophie.
Inhaltsfeld 2 Das Selbstverständnis des Menschen In diesem Inhaltsfeld befassen sich Studierende mit Problemen der philosophischen Anthropologie und reflektieren über ein mögliches Wesen des Menschen. Sie stellen Fragen nach dem Menschen als Natur- und zugleich Kulturwesen, nach dem Verhältnis von Leib und Seele und nach der Freiheit des menschlichen Willens. Dazu lernen sie verschiedene Antworten kennen, die den Horizont möglicher Bestimmungen des Menschen exemplarisch eröffnen und insbesondere die Spannung zwischen naturalisierend-reduktionistischen und nicht reduktionistischen Antworten aufzeigen. Damit trägt der Philosophieunterricht in diesem Inhaltsfeld zur Entwicklung eines reflektierten Menschenbildes bei, das grundlegend ist für verantwortliches Handeln im persönlichen und gesellschaftlichen Kontext.
Inhaltsfeld 3 Werte und Normen des Handelns In diesem Inhaltsfeld, das sich auf Probleme der philosophischen Ethik bezieht, geht es um Kriterien für ein gelingendes und sinnvolles Leben sowie um moralische Prinzipien und deren Begründung. Die Studierenden fragen nach Glück und Sinn des Lebens und lernen Antworten kennen, die ihnen helfen, ihr Leben bewusst und sinnvoll zu führen. Sie fragen auch nach der Gültigkeit von Sollensansprüchen, bedenken moralische Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens und befassen sich mit dem Problem der Verantwortung für die Natur. Für diese lernen sie unterschiedliche Begründungen und Rechtfertigungen kennen und entwickeln so ein bewussteres Verhältnis zu ihren moralischen Intuitionen. In Auseinandersetzung mit Fragen angewandter Ethik erhalten sie Orientierungsmaßstäbe im Hinblick auf individuelle Entscheidungsdilemmata im Kontext gesellschaftlicher Problemlagen.
Inhaltsfeld 4 Zusammenleben in Staat und Gesellschaft In diesem Inhaltsfeld befassen sich die Studierenden mit Fragen der Ausgestaltung und Legitimation gesellschaftlicher und staatlicher Ordnungen. Darüber hinaus geht es um soziale Gerechtigkeit und Frieden in einer durch unterschiedliche Kulturen geprägten globalisierten Welt, womit auch Fragen nach Verlauf und Sinn der Geschichte berührt werden. Durch die Auseinandersetzung mit diesen Problemstellungen können die Studierenden ein Verständnis für die gegenwärtigen staatlichen Ordnungen zugrunde liegenden Ideen und Prinzipien sowie Kriterien zu ihrer Bewertung gewinnen. Darüber hinaus trägt diese Auseinandersetzung auch dazu bei, Einsicht in die Grundideen zu vermitteln, die hinter aktuellen politischen Diskursen zur Friedenssicherung und gerechten Güterverteilung stehen.
Inhaltsfeld 5 Geltungsansprüche der Wissenschaften In diesem Inhaltsfeld fragen die Studierenden nach dem spezifischen Vorgehen und dem Geltungs- und Objektivitätsanspruch der neuzeitlichen bzw. modernen Naturwissenschaften sowie – in Abgrenzung davon – ggf. auch der Geisteswissenschaften. Sie reflektieren relevante erkenntnistheoretische Grundlagen der Wissenschaften und stellen auf dieser Basis die Frage nach der Objektivität und Geltung wissenschaftlicher Erkenntnis. Die Auseinandersetzung mit diesen Problemstellungen soll ein Verständnis für das Vorgehen der Wissenschaften vermitteln und die Grenzen wissenschaftlicher Erklärungen und Deutungen von Wirklichkeit bewusst machen. Dies kann helfen, in einer umfassend von Wissenschaft geprägten Gesellschaft deren Ergebnisse disziplinübergreifend zu reflektieren und adäquat einzuschätzen sowie verantwortlich mit ihnen umzugehen.
2.2 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Einführungsphase
Der Unterricht soll es den Studierenden ermöglichen, dass sie am Ende der Einführungsphase über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Die Einführungsphase am Weiterbildungskolleg dient aufgrund des durch diskontinuierliche Lernbiographien bedingten heterogenen Leistungsstands insbesondere auch der Vertiefung grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten. Im Unterschied zu den verbindlich zu erreichenden Kompetenzerwartungen am Ende der Qualifikationsphase haben daher die Kompetenzerwartungen am Ende der Einführungsphase Orientierung stiftenden Charakter. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg (vgl. Anhang).
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- stellen grundlegende philosophische Problemstellungen in unterschiedlichen inhaltlichen und lebensweltlichen Kontexten dar und erläutern sie (SK1),
- entwickeln eigene philosophisch dimensionierte Ideen zur Lösung elementarer philosophischer Problemstellungen (SK2),
- analysieren und rekonstruieren philosophische Ansätze in ihren Grundgedanken (SK3),
- erklären grundlegende philosophische Begriffe und im Kontext von Begründungszusammenhängen vorgenommene begriffliche Unterscheidungen (SK4),
- erläutern philosophische Ansätze an Beispielen und in Anwendungskontexten (SK5),
- stellen gedankliche Bezüge zwischen philosophischen Ansätzen her und grenzen diese voneinander ab (SK6).
METHODENKOMPETENZ
VERFAHREN DER PROBLEMREFLEXION
Die Studierenden
- beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
- arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2),
- ermitteln in einfacheren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrunde liegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
- identifizieren in einfacheren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4),
- analysieren die gedankliche Abfolge von philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
- entwickeln mithilfe heuristischer Verfahren (u. a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken (MK6),
- bestimmen elementare philosophische Begriffe mithilfe definitorischer Verfahren (MK7),
- argumentieren unter Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (MK8),
- recherchieren Informationen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und anderen Nachschlagewerken (MK9).
VERFAHREN DER DARSTELLUNG UND PRÄSENTATION
Die Studierenden
- stellen grundlegende philosophische Sachverhalte in diskursiver Form strukturiert dar (MK10),
- stellen grundlegende philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u. a. Visualisierung) dar (MK11),
- geben Kernaussagen und Grundgedanken einfacherer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und verdeutlichen den interpretatorischen Anteil (MK12),
- stellen philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge in ihrem Für und Wider dar (MK13).
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- bewerten die Überzeugungskraft philosophischer Ansätze im Hinblick auf den Einbezug wesentlicher Aspekte der zugrunde liegenden Problemstellung (UK1),
- erörtern Voraussetzungen und Konsequenzen philosophischer Ansätze (UK2),
- beurteilen die innere Stimmigkeit philosophischer Ansätze (UK3),
- bewerten begründet die Tragfähigkeit philosophischer Ansätze zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins und gegenwärtigen gesellschaftlich-politischen Problemlagen (UK4),
- erörtern philosophische Probleme unter Bezug auf relevante philosophische Ansätze (UK5).
HANDLUNGSKOMPETENZ
Die Studierenden
- entwickeln auf der Grundlage philosophischer Ansätze verantwortbare Handlungsperspektiven für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
- rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch philosophisch dimensionierte Begründungen (HK2),
- vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch auf andere Perspektiven ein (HK3),
- beteiligen sich mit philosophisch dimensionierten Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).
Die Kompetenzen der Studierenden sollen im Rahmen der Behandlung des nachfolgenden, für die Einführungsphase obligatorischen Inhaltsfelds entwickelt werden:
1 Der Mensch als erkennendes und handelndes Wesen
Bezieht man die übergeordneten Kompetenzerwartungen sowie die unten aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte aufeinander, so ergeben sich die nachfolgenden konkretisierten Kompetenzerwartungen.
Inhaltsfeld 1 Der Mensch als erkennendes und handelndes Wesen
Eigenart philosophischen Fragens und Denkens
Metaphysische Probleme als Herausforderung für die Vernunfterkenntnis
Werte und Normen des Handelns im interkulturellen Kontext
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- unterscheiden philosophische Fragen von Alltagsfragen sowie von Fragen, die gesicherte wissenschaftliche Antworten ermöglichen,
- erläutern den grundsätzlichen Charakter philosophischen Fragens und Denkens an Beispielen,
- erläutern Merkmale philosophischen Denkens und unterscheiden dieses von anderen Denkformen, etwa in Mythos und Naturwissenschaft,
- stellen metaphysische Fragen (u. a. die Frage eines Lebens nach dem Tod) als Herausforderungen für die Vernunfterkenntnis dar und entwickeln eigene Ideen zu ihrer Beantwortung und Beantwortbarkeit,
- rekonstruieren einen affirmativen und einen skeptischen Ansatz zur Beantwortung einer metaphysischen Frage in ihren wesentlichen Aussagen und grenzen diese Ansätze gedanklich und begrifflich voneinander ab,
- rekonstruieren einen relativistischen und einen universalistischen ethischen Ansatz in ihren Grundgedanken und erläutern diese Ansätze an Beispielen,
- erklären im Kontext der erarbeiteten ethischen Ansätze vorgenommene begriffliche Unterscheidungen (u. a. Relativismus, Universalismus).
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- bewerten begründet die Bedeutsamkeit und Orientierungsfunktion von philosophischen Fragen für ihr Leben,
- beurteilen die innere Stimmigkeit der behandelten metaphysischen bzw. skeptischen Ansätze,
- bewerten begründet die Tragfähigkeit der behandelten metaphysischen bzw. skeptischen Ansätze zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins und erörtern ihre jeweiligen Konsequenzen für das diesseitige Leben und seinen Sinn,
- erörtern unter Bezugnahme auf einen relativistischen bzw. universalistischen Ansatz der Ethik das Problem der universellen Geltung moralischer Maßstäbe.
2.3 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Qualifikationsphase
Der Unterricht soll es den Studierenden ermöglichen, dass sie – aufbauend auf der Kompetenzentwicklung in der Einführungsphase – am Ende der Qualifikationsphase über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg (vgl. Anhang).
2.3.1 Grundkurs
Die nachfolgenden übergeordneten Kompetenzerwartungen sind im Grundkurs anzustreben.
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- stellen verschiedene philosophische Problemstellungen in unterschiedlichen inhaltlichen und lebensweltlichen Kontexten dar und erläutern sie (SK1),
- entwickeln eigene Lösungsansätze für philosophische Problemstellungen (SK2),
- analysieren und rekonstruieren philosophische Positionen und Denkmodelle in ihren wesentlichen gedanklichen bzw. argumentativen Schritten (SK3),
- erklären philosophische Begriffe und im Kontext von Begründungszusammenhängen vorgenommene begriffliche Unterscheidungen (SK4),
- erläutern philosophische Positionen und Denkmodelle an Beispielen und in Anwendungskontexten (SK5),
- stellen gedankliche Bezüge zwischen philosophischen Positionen und Denkmodellen her, grenzen diese voneinander ab und ordnen sie in umfassendere fachliche Kontexte ein (SK6).
METHODENKOMPETENZ
VERFAHREN DER PROBLEMREFLEXION
Die Studierenden
- beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
- arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese (MK2),
- ermitteln in philosophischen Texten das diesen jeweils zugrunde liegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
- identifizieren in philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4),
- analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
- entwickeln mithilfe heuristischer Verfahren (u. a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese (MK6),
- bestimmen philosophische Begriffe mithilfe definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7),
- argumentieren unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u. a. Toulmin-Schema) (MK8),
- recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken (MK9).
VERFAHREN DER DARSTELLUNG UND PRÄSENTATION
Die Studierenden
- stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10),
- stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u. a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11),
- geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12),
- stellen argumentativ abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge, auch in Form eines Essays, dar (MK13).
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- bewerten die Überzeugungskraft philosophischer Positionen und Denkmodelle im Hinblick auf den Einbezug wesentlicher Aspekte der zugrunde liegenden Problemstellung sowie im Hinblick auf die Erklärung von in ihrem Kontext relevanten Phänomenen (UK1),
- erörtern abwägend Voraussetzungen und Konsequenzen philosophischer Positionen und Denkmodelle (UK2),
- beurteilen die gedankliche bzw. argumentative Konsistenz philosophischer Positionen und Denkmodelle (UK3),
- bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit philosophischer Positionen und Denkmodelle zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins und gegenwärtigen gesellschaftlich-politischen Problemlagen (UK4),
- erörtern argumentativ abwägend philosophische Probleme unter Bezug auf relevante philosophische Positionen und Denkmodelle (UK5).
HANDLUNGSKOMPETENZ
Die Studierenden
- entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
- rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch plausible Gründe und Argumente unter Rückgriff auf das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2),
- vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch argumentativ auf andere Positionen ein (HK3),
- beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).
Die Kompetenzen der Studierenden sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Qualifikationsphase obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden:
2 Das Selbstverständnis des Menschen
3 Werte und Normen des Handelns
4 Zusammenleben in Staat und Gesellschaft
5 Geltungsansprüche der Wissenschaften
Bezieht man die übergeordneten Kompetenzerwartungen sowie die unten aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte aufeinander, so ergeben sich die nachfolgenden konkretisierten Kompetenzerwartungen.
Inhaltsfeld 2 Das Selbstverständnis des Menschen
Der Mensch als Natur- und Kulturwesen
Das Verhältnis von Leib und Seele
Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- rekonstruieren eine den Menschen als Kulturwesen bestimmende anthropologische Position in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und erläutern diese Bestimmung an zentralen Elementen von Kultur,
- analysieren ein dualistisches und ein monistisches Denkmodell zum Leib-Seele-Problem in seinen wesentlichen gedanklichen Schritten und grenzen diese Denkmodelle voneinander ab,
- erklären philosophische Begriffe und Positionen, die das Verhältnis von Leib und Seele unterschiedlich bestimmen (u. a. Dualismus, Monismus, Materialismus, Reduktionismus),
- stellen die Frage nach der Freiheit des menschlichen Willens als philosophisches Problem dar und grenzen dabei Willens- von Handlungsfreiheit ab,
- analysieren und rekonstruieren eine die Willensfreiheit verneinende und eine sie bejahende Auffassung des Menschen in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und ordnen diese als deterministisch bzw. indeterministisch ein,
- erläutern eine die Willensfreiheit verneinende und eine sie bejahende Auffassung des Menschen im Kontext von Entscheidungssituationen.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten anthropologischen Positionen zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelte kulturanthropologische Position argumentativ abwägend die Frage nach dem Menschen als Natur- oder Kulturwesen,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelten dualistischen und materialistisch-reduktionistischen Denkmodelle argumentativ abwägend die Frage nach dem Verhältnis von Leib und Seele,
- erörtern abwägend Konsequenzen einer deterministischen und indeterministischen Position im Hinblick auf die Verantwortung des Menschen für sein Handeln (u. a. die Frage nach dem Sinn von Strafe),
- erörtern unter Bezugnahme auf die deterministische und indeterministische Position argumentativ abwägend die Frage nach der menschlichen Freiheit und ihrer Denkmöglichkeit.
Inhaltsfeld 3 Werte und Normen des Handelns
Grundsätze eines gelingenden Lebens
Nützlichkeit und Pflicht als ethische Prinzipien
Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- rekonstruieren eine philosophische Antwort auf die Frage nach dem gelingenden Leben in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und ordnen sie in das ethische Denken ein,
- analysieren ethische Positionen, die auf dem Prinzip der Nützlichkeit und auf dem Prinzip der Pflicht basieren, in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten,
- erläutern die behandelten ethischen Positionen an Beispielen und ordnen sie in das ethische Denken ein,
- analysieren und rekonstruieren eine Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten begründende Position (u. a. für die Bewahrung der Natur bzw. für den Schutz der Menschenwürde in der Medizinethik) in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und erläutern sie an Beispielen.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten eudämonistischen Position zur Orientierung in Fragen der eigenen Lebensführung,
- bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit utilitaristischer und deontologischer Grundsätze zur Orientierung in Fragen moralischen Handelns,
- bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten verantwortungsethischen Position zur Orientierung in Entscheidungsfeldern angewandter Ethik,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelte verantwortungsethische Position argumentativ abwägend die Frage nach der moralischen Verantwortung in Entscheidungsfeldern angewandter Ethik.
Inhaltsfeld 4 Zusammenleben in Staat und Gesellschaft
Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
Individualinteresse und Gesellschaftsvertrag als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- stellen die Legitimationsbedürftigkeit staatlicher Herrschaft als philosophisches Problem dar und entwickeln eigene Lösungsansätze in Form von möglichen Staatsmodellen,
- rekonstruieren ein am Prinzip der Gemeinschaft orientiertes Staatsmodell in seinen wesentlichen Gedankenschritten,
- analysieren unterschiedliche Modelle zur Rechtfertigung des Staates durch einen Gesellschaftsvertrag in ihren wesentlichen Gedankenschritten und stellen gedankliche Bezüge zwischen ihnen im Hinblick auf die Konzeption des Naturzustandes und der Staatsform her,
- erklären den Begriff des Kontraktualismus als Form der Staatsbegründung und ordnen die behandelten Modelle in die kontraktualistische Begründungstradition ein,
- analysieren und rekonstruieren eine staatsphilosophische Position zur Bestimmung von Demokratie und eine zur Bestimmung von sozialer Gerechtigkeit in ihren wesentlichen Gedankenschritten.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- erörtern abwägend anthropologische Voraussetzungen der behandelten Staatsmodelle und deren Konsequenzen,
- bewerten die Überzeugungskraft der behandelten kontraktualistischen Staatsmodelle im Hinblick auf die Legitimation eines Staates angesichts der Freiheitsansprüche des Individuums,
- bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten kontraktualistischen Staatsmodelle zur Orientierung in gegenwärtigen politischen Problemlagen,
- bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten Konzepte zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelten Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit argumentativ abwägend die Frage nach dem Recht auf Widerstand in einer Demokratie.
Inhaltsfeld 5 Geltungsansprüche der Wissenschaften
Erkenntnistheoretische Grundlagen der Wissenschaften
Der Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- stellen die Frage nach dem besonderen Erkenntnis- und Geltungsanspruch der Wissenschaften als erkenntnistheoretisches Problem dar und erläutern dieses an Beispielen aus ihrem Unterricht in verschiedenen Fächern,
- analysieren eine rationalistische und eine empiristische Position zur Klärung der Grundlagen wissenschaftlicher Erkenntnis in ihren wesentlichen argumentativen Schritten und grenzen diese voneinander ab,
- rekonstruieren ein den Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität reflektierendes Denkmodell in seinen wesentlichen argumentativen Schritten und erläutern es an Beispielen aus der Wissenschaftsgeschichte,
- erklären zentrale Begriffe des behandelten wissenschaftstheoretischen Denkmodells.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- beurteilen die argumentative Konsistenz der behandelten rationalistischen und empiristischen Position,
- erörtern abwägend Konsequenzen einer empiristischen und einer rationalistischen Bestimmung der Grundlagen der Naturwissenschaften für deren Erkenntnisanspruch,
- erörtern abwägend erkenntnistheoretische Voraussetzungen des behandelten wissenschaftstheoretischen Modells und seine Konsequenzen für das Vorgehen in den Naturwissenschaften,
- erörtern unter Bezug auf das erarbeitete wissenschaftstheoretische Denkmodell argumentativ abwägend die Frage nach der Fähigkeit der Naturwissenschaften, objektive Erkenntnis zu erlangen.
2.3.2 Leistungskurs
Die nachfolgenden übergeordneten Kompetenzerwartungen sind im Leistungskurs anzustreben.
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- stellen verschiedene philosophische Problemstellungen in unterschiedlichen inhaltlichen und lebensweltlichen Kontexten dar und erläutern sie differenziert (SK1),
- entwickeln eigene Lösungsbeiträge für komplexere philosophische Problemstellungen (SK2),
- analysieren und rekonstruieren komplexere philosophische Positionen und Denkmodelle in ihrem gedanklichen bzw. argumentativen Aufbau (SK3),
- erklären philosophische Begriffe und im Kontext von Begründungszusammenhängen vorgenommene begriffliche Unterscheidungen und Leitvorstellungen (SK4),
- erläutern komplexere philosophische Positionen und Denkmodelle an Beispielen und in Anwendungskontexten (SK5),
- stellen differenziert gedankliche Bezüge zwischen philosophischen Positionen und Denkmodellen her, grenzen diese voneinander ab und ordnen sie in umfassendere fachliche Kontexte ein (SK6).
METHODENKOMPETENZ
VERFAHREN DER PROBLEMREFLEXION
Die Studierenden
- beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau in bewusster Abgrenzung von wissenschaftlichen Klassifizierungen (MK1),
- arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese differenziert (MK2),
- ermitteln in komplexeren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrunde liegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3),
- identifizieren in komplexeren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4),
- analysieren den Argumentationsaufbau und die Argumentationsstruktur in komplexeren philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5),
- entwickeln mithilfe heuristischer Verfahren (u. a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und gedankliche Modelle und erläutern diese differenziert (MK6),
- bestimmen philosophische Begriffe mithilfe verschiedener definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7),
- entwickeln unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen Argumentationsverfahren (u. a. Toulmin-Schema) komplexere philosophische Argumentationen (MK8),
- recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken und Darstellungen (MK9).
VERFAHREN DER DARSTELLUNG UND PRÄSENTATION
Die Studierenden
- stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10),
- stellen komplexere philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u. a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11),
- geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang komplexerer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder, erläutern ihr Vorgehen und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12),
- stellen in einer differenzierten Argumentation (u. a. philosophische Disputation, philosophischer Essay) abwägend komplexere philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge dar (MK13).
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- bewerten differenziert die Überzeugungskraft philosophischer Positionen und Denkmodelle im Hinblick auf den Einbezug wesentlicher Aspekte der zugrunde liegenden Problemstellung sowie im Hinblick auf die Erklärung von in ihrem Kontext relevanten Phänomenen (UK1),
- erörtern abwägend prinzipielle Voraussetzungen und Konsequenzen philosophischer Positionen und Denkmodelle (UK2),
- beurteilen die gedankliche bzw. argumentative Konsistenz und Kohärenz philosophischer Positionen und Denkmodelle (UK3),
- bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit philosophischer Positionen und Denkmodelle zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins und gegenwärtigen gesellschaftlich-politischen Problemlagen (UK4),
- erörtern argumentativ abwägend komplexere philosophische Probleme unter Bezugnahme auf relevante philosophische Positionen und Denkmodelle (UK5).
HANDLUNGSKOMPETENZ
Die Studierenden
- entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle differenziert verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),
- rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen differenziert durch plausible Gründe und Argumente im Rückgriff auf das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2),
- vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen argumentativ und klärend auch auf andere Positionen ein (HK3),
- beteiligen sich mit fundierten philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4).
Die Kompetenzen der Studierenden sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Qualifikationsphase obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden:
2 Das Selbstverständnis des Menschen
3 Werte und Normen des Handelns
4 Zusammenleben in Staat und Gesellschaft
5 Geltungsansprüche der Wissenschaften
Bezieht man die übergeordneten Kompetenzerwartungen sowie die unten aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte aufeinander, so ergeben sich die nachfolgenden konkretisierten Kompetenzerwartungen.
Inhaltsfeld 2 Das Selbstverständnis des Menschen
Der Mensch als Natur- und Kulturwesen
Das Verhältnis von Leib und Seele
Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen
Das Menschenbild der Neurowissenschaften und der Forschungen zur künstlichen Intelligenz
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- rekonstruieren den Menschen als Kulturwesen bestimmende anthropologische Positionen in ihrem gedanklichen Aufbau und erläutern differenziert die Bedeutung zentraler Elemente von Kultur für den Menschen,
- analysieren ein dualistisches und ein monistisches Denkmodell zum Leib-Seele-Problem in seinem argumentativen Aufbau und grenzen diese Denkmodelle voneinander ab,
- erklären philosophische Begriffe und Positionen, die das Verhältnis von Leib und Seele unterschiedlich festlegen (u. a. Dualismus, Monismus, Materialismus, Reduktionismus),
- stellen die Frage nach der Freiheit des menschlichen Willens als philosophisches Problem dar und grenzen dabei Willens- von Handlungsfreiheit ab,
- analysieren und rekonstruieren eine komplexere, die Willensfreiheit verneinende und verschiedene sie bejahende Auffassungen des Menschen in ihrem argumentativen Aufbau und ordnen diese als deterministisch bzw. indeterministisch ein,
- erläutern eine die Willensfreiheit verneinende und die sie bejahenden Auffassungen des Menschen im Kontext von Entscheidungssituationen,
- analysieren eine aus den Ergebnissen der Neurowissenschaften und der Forschungen zur Künstlichen Intelligenz (KI) abgeleitete reduktionistische Auffassung des Menschen in ihrem argumentativen Aufbau,
- rekonstruieren eine philosophische Position, die sich kritisch mit einem reduktionistischen Menschenbild auseinandersetzt, in ihrem argumentativen Aufbau.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten anthropologischen Positionen zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelten kulturanthropologischen Positionen argumentativ abwägend die Frage nach der Bedeutung von Natur und Kultur für den Menschen,
- beurteilen die argumentative Konsistenz und Kohärenz einer aus den Forschungen zur Künstlichen Intelligenz abgeleiteten naturalisierenden bzw. reduktionistischen Erklärung des Menschen,
- erörtern unter Bezugnahme auf eine reduktionistische Erklärung des Menschen und deren Kritik argumentativ abwägend die Frage, ob und inwiefern das Wesen des Menschen naturalisierend bzw. funktionalistisch erklärbar ist,
- erörtern abwägend Konsequenzen einer deterministischen und indeterministischen Position im Hinblick auf die Verantwortung des Menschen für sein Handeln (u. a. die Frage nach dem Sinn von Strafe, dem Stellenwert von Erziehung),
- erörtern argumentativ abwägend das Problem der Willensfreiheit und ihrer Denkmöglichkeit sowie die Frage nach der Relevanz unterschiedlicher Positionen zur Willensfreiheit für das Selbstverständnis des Menschen.
Inhaltsfeld 3 Werte und Normen des Handelns
Grundsätze eines gelingenden Lebens
Nützlichkeit und Pflicht als ethische Prinzipien
Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten
Unterschiedliche Grundlagen moralischer Orientierungen
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- rekonstruieren unterschiedliche philosophische Antworten auf die Frage nach dem gelingenden Leben in ihrem gedanklichen Aufbau, vergleichen diese und ordnen sie in das eudämonistische Denken ein,
- analysieren auf quantitativer und qualitativer Nutzenabwägung wie auf Präferenzabwägung basierende ethische Positionen in ihrem gedanklichen Aufbau und grenzen sie voneinander ab,
- erläutern die verschiedenen utilitaristischen Positionen an unterschiedlichen Beispielen und in diversen Anwendungskontexten,
- analysieren eine auf dem Prinzip der Pflicht basierende ethische Position in ihrem gedanklichen Aufbau und vergleichen sie mit konsequentialistischen bzw. utilitaristischen Positionen,
- analysieren und rekonstruieren eine Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten begründende Position (u. a. für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen, für den Schutz der Menschenwürde in der Medizinethik) in ihrem gedanklichen Aufbau und erläutern sie an Beispielen,
- rekonstruieren eine das Gefühl als Grundlage für moralische Orientierung setzende ethische Position in ihrem gedanklichen Aufbau und ordnen sie als emotivistischen Ansatz ein,
- rekonstruieren eine die diskursive Vernunft als Grundlage für moralische Orientierungen setzende ethische Position in ihrem gedanklichen Aufbau und ordnen sie als diskurstheoretischen Ansatz ein.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelten eudämonistischen Positionen argumentativ abwägend die Frage nach den Grundsätzen, die zu einem gelingenden Leben beitragen und vor anderen verantwortbar sind,
- bewerten differenziert die Überzeugungskraft der behandelten utilitaristischen und deontologischen Positionen im Hinblick auf die Klärung moralisch relevanter Phänomene (u. a. Gewissen, Pflichtenkollision),
- bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit der utilitaristischen und deontologischen Positionen zur Orientierung in Fragen moralischen Handelns,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelten utilitaristischen und deontologischen Positionen argumentativ abwägend die Frage, ob sich das Handeln eher am Nutzenprinzip oder am kategorischen Imperativ ausrichten soll,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelte verantwortungsethische Position argumentativ abwägend die Frage nach den Grundsätzen der Verantwortungsübernahme in Entscheidungsfeldern angewandter Ethik,
- erörtern unter Bezugnahme auf die behandelte emotivistische und diskurstheoretische ethische Position argumentativ abwägend die Frage nach den angemessenen Grundlagen moralischer Orientierungen und ihrer Legitimation.
Inhaltsfeld 4 Zusammenleben in Staat und Gesellschaft
Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
Individualinteresse und Gesellschaftsvertrag als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation
Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit
Bedingungen einer dauerhaften Friedensordnung in einer globalisierten Welts
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- stellen die Legitimationsbedürftigkeit staatlicher Herrschaft als philosophisches Problem dar und entwickeln eigene Lösungsbeiträge in Form von möglichen Staatsmodellen,
- rekonstruieren ein am Prinzip der Gemeinschaft orientiertes Staatsmodell in seinem gedanklichen Aufbau,
- analysieren unterschiedliche Modelle zur Rechtfertigung des Staates durch einen Gesellschaftsvertrag in ihrem gedanklichen Aufbau und stellen gedankliche Bezüge zwischen ihnen im Hinblick auf die Konzeption des Naturzustandes und der Staatsform her,
- erläutern den Begriff des Kontraktualismus als Form der Staatsbegründung und ordnen die behandelten Modelle in die kontraktualistische Begründungstradition ein,
- analysieren und rekonstruieren eine staatsphilosophische Position zur Bestimmung von Demokratie und eine zur Bestimmung von sozialer Gerechtigkeit in ihrem gedanklichen Aufbau,
- stellen differenziert gedankliche Bezüge zwischen den Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit her und ordnen sie in die Tradition der Begründung des modernen demokratischen Rechtsstaates ein,
- stellen globale Probleme als Bedrohung für die friedliche Koexistenz der Völker und Staaten dar und entwickeln eigene Lösungsbeiträge zum Zusammenleben der Völker und Staaten angesichts dieser Probleme,
- rekonstruieren ein Denkmodell zur Herstellung bzw. Sicherung des internationalen Friedens in seiner gedanklichen Abfolge und ordnen es in die Tradition der Theorien zur politischen Friedenssicherung ein.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- erörtern abwägend die anthropologischen Voraussetzungen der behandelten Staatsmodelle und deren Konsequenzen,
- bewerten differenziert die Überzeugungskraft der behandelten kontraktualistischen Staatsmodelle im Hinblick auf die Legitimation eines Staates angesichts der Freiheitsansprüche des Individuums,
- bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten kontraktualistischen Staatsmodelle zur Orientierung in gegenwärtigen politischen Problemlagen,
- bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit,
- erörtern argumentativ abwägend das Problem einer unter gegenwärtigen Verhältnissen tragfähigen Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit und greifen dabei auf relevante Positionen zu ihrer Bestimmung zurück,
- bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit des behandelten Denkmodells zur Herstellung bzw. Sicherung des internationalen Friedens,
- erörtern argumentativ abwägend die Frage nach der sichersten Weltfriedensordnung und greifen dabei auf relevante Denkmodelle zur Bestimmung der internationalen Beziehungen zwischen den Völkern bzw. Staaten zurück.
Inhaltsfeld 5 Geltungsansprüche der Wissenschaftene
Erkenntnistheoretische Grundlagen der Wissenschaften
Der Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivitä
Erkenntnis in den Geisteswissenschaften
SACHKOMPETENZ
Die Studierenden
- stellen die Frage nach dem besonderen Erkenntnis- und Geltungsanspruch der Wissenschaften als erkenntnistheoretisches Problem dar und erläutern dieses differenziert an Beispielen aus ihrem Unterricht in verschiedenen Fächern,
- analysieren eine rationalistische und eine empiristische Position zur Klärung der Grundlagen naturwissenschaftlicher Erkenntnis in ihrem argumentativen Aufbau und grenzen diese voneinander ab,
- erklären die begrifflichen Unterschiede zwischen Empirismus und Rationalismus im Kontext der Frage nach den erkenntnistheoretischen Grundlagen der Naturwissenschaften,
- analysieren und rekonstruieren eine erkenntnistheoretische Position, die im Kontext der Begründung des Erkenntnisanspruchs neuzeitlicher Naturwissenschaften Rationalismus und Empirismus verbindet, in ihrem argumentativen Aufbau,
- rekonstruieren ein den Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität reflektierendes Denkmodell in seinem argumentativen Aufbau und erläutern es an Beispielen aus der Wissenschaftsgeschichte,
- stellen Unterschiede der Erkenntnisverfahren in den Natur- und Geisteswissenschaften dar und erläutern sie an Beispielen,
- rekonstruieren ein philosophisches Denkmodell zur Bestimmung der spezifischen Erkenntnismethoden der Geisteswissenschaften (Hermeneutik) in Abgrenzung von den Naturwissenschaften in seinem gedanklichen Aufbau.
URTEILSKOMPETENZ
Die Studierenden
- beurteilen die argumentative Konsistenz und Kohärenz der rationalistischen und empiristischen Position,
- erörtern abwägend Konsequenzen einer empiristischen und einer rationalistischen Bestimmung der Grundlagen der Naturwissenschaften für deren Erkenntnisanspruch,
- erörtern unter Bezugnahme auf die Rationalismus und Empirismus verbindende erkenntnistheoretische Position argumentativ abwägend die Frage nach der Begründung des Anspruchs von (naturwissenschaftlicher) Erkenntnis auf Allgemeingültigkeit sowie das Problem der Berechtigung dieses Anspruchs,
- erörtern abwägend erkenntnistheoretische Voraussetzungen des behandelten hermeneutischen Modells und dessen Konsequenzen für das Vorgehen in den Geisteswissenschaften,
- erörtern argumentativ abwägend die Frage nach der Reichweite und dem Wahrheitsanspruch naturwissenschaftlicher und geisteswissenschaftlicher Erkenntnis sowie das Problem, welche Erkenntnisform das Selbstverständnis des Menschen in der Zukunft vorwiegend prägen soll.