Der Kompetenzbegriff, der den Bildungsstandards und Kernlehrplänen im allgemeinbildenden Bereich zugrunde liegt, beschreibt die Fähigkeiten und Einstellungen einer Person, in konkreten Anforderungssituationen durch eigenes Handeln Probleme lösen zu wollen und zu können und dafür notwendiges Wissen zu nutzen oder zu erweitern.
Derartige Situationen treten nicht nur in beruflichen, sondern auch in alltäglichen Zusammenhängen auf. Beispielsweise sind naturwissenschaftliche Kenntnisse sicher nützlich, wenn es etwa um fundierte Entscheidungen zu energiesparenden Maßnahmen beim Hausbau oder zur gesunden Ernährung geht. Kompetenz ist stets eine individuelle Eigenschaft und weist über rein schulische Anforderungen hinaus.
Der vorliegende Lehrplan richtet seinen Fokus auf die Ergebnisse des Lernens von Schülerinnen und Schülern (Outputorientierung). Sie werden sichtbar als erlernte Kompetenzen im Sinne prinzipiell beobachtbarer Handlungen. Kompetenzerwerb beinhaltet über die Beschäftigung mit zu lernenden Sachinhalten hinaus die zunehmende Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Anwendung ihrer Kenntnisse. Kumulativer Kompetenzerwerb ermöglicht und sichert das Ziel einer naturwissenschaftlichen Grundbildung.