Obere Schulaufsicht: Bezirksregierungen
Obere Schulaufsicht
Unmittelbare schulform- und fachbezogene Aufsichtsbehörden über die Schulen (Realschulen – Dezernat 42, Gymnasien, Weiterbildungskollegs – Dezernat 43, Gesamtschulen – Dezernat 44, Berufskollegs – Dezernat 45) sind die Bezirksregierungen.
Siehe dazu:
- Das Bildungsportal NRW – Aufgaben, Adressen, regionale Zuständigkeiten der Bezirksregierungen