Sport im Abitur
Das Abitur im Fach Sport besteht sowohl im Leistungskurs (P2) als auch im Grundkurs (P4) aus einer Fachprüfung, die zum einen theoretische und zum anderen auch praktische Inhalte überprüft. Hier werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Vorgaben ausführlich erläutert und alle notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt.
Das Fach Sport kann mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörden an Schulen mit besonderem sportlichen Profil als zweites und/oder viertes Fach der Abiturprüfung angeboten werden. Voraussetzung hierfür ist die Beratung der Schule durch die jeweilige Fachdezernentin/ den jeweiligen Fachdezernenten des Dezernats 43 im Zusammenwirken mit einem Fachberater/ einer Fachberaterin der zuständigen Bezirksregierung.
Gestaltungsprinzipien und ausgewählte Beispiele für Klausuren im Grund- und Leistungskurs zu unterschiedlichen Themenfeldern werden hier vorgestellt.
Im Grundkurs (P4) kann pro Halbjahr eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt werden. Diese enthält sowohl praktische als auch theoretische Anteile. Die Rahmenbedingungen sowie ausgewählte Beispiele finden Sie hier.
Zur besonderen Profilbildung in der gymnasialen Oberstufe können Schulen im Fach Sport auch einen Projektkurs einrichten. Darüber hinaus bietet sich für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit über eine besondere Lernleistung ihr sportliches Profil in das Abitur einzubringen.
Alle Dokumente, auf die in diesem Portal verwiesen wird, werden hier noch einmal in kompakter Form als Pdf- und ggf. als Word-Dokument zum Download bereitgestellt.
Im Blickpunkt
„Regelungen für die sportpraktischen Abiturprüfungen 2023“ (in Anlage 1 der Abiturverfügung 2023, S.2f)