Fachpraktische Prüfung als Ersatz für eine Klausur im GK
Im Grundkurs Sport kann grundsätzlich pro Halbjahr eine der beiden Klausuren durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt werden. Diese umfasst praktische und theoretische Anteile zu gleichen Teilen (VV zu §14 APO-GOSt).
Dabei gilt es einige organisatorische Rahmenbedingungen zu beachten, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind.
Die theoretischen und praktischen Inhalte der fachpraktischen Prüfung müssen sich aus dem Kursunterricht ergeben und einen engen Bezug zueinander aufweisen.
- Über die Dauer der Klausuren entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen den festgelegten Bandbreiten.
- In einem Halbjahr, in dem eine Facharbeit im Fach Sport erstellt wird, kann keine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt werden. Die fachpraktische Prüfung enthält zu gleichen Teilen praktische und theoretische Inhalte.
Bei der Gestaltung der Praxis sind folgende Prüfungsformate denkbar, z.B.:
- motorische Tests
- Präsentationen
- Demonstrationen
Bei der Gestaltung des theoretischen Anteils sind mehrere Prüfungsformen möglich:
- kurzer, schriftlicher Test
- Kolloquium (Einzel oder Gruppe)
- Präsentationen
- Ausarbeitungen oder Konzepte zum Beispiel zu Gestaltungen oder Fitnessprogrammen
Beispiel für eine fachpraktische Prüfung zum Thema Ausdauer
Beispiel für eine fachpraktische Prüfung zum Thema Bewegungsgestaltung