Klausuren im Grund- und Leistungskurs
Verbindlich muss Sport als Abiturfach erst in der Qualifikationsphase als Klausurfach angeboten werden.
Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase, die beabsichtigen, Sport als Abiturfach zu wählen, muss eine angemessene Erprobung der Prüfungsformate ermöglicht werden. Dies ist einerseits möglich, indem die Schule zumindest in jedem Halbjahr eine Klausur (oder auch eine fachpraktische Prüfung für P4-Schulen) anbietet. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet das, dass sie Sport schriftlich belegen. Andererseits kann die Fachkonferenz auch beschließen, dass Teilaufgaben (ähnlich einer Klausuraufgabe) im Rahmen von schriftlichen Übungen angeboten werden. Diese können dann im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit“ angemessen in die Benotung einfließen. Die Lernenden belegen das Fach mündlich.