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Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Klausuren im Grundkurs

Schülerinnen am Klavier

Für das Fach Sport als 4. Abiturfach gilt, dass in den drei ersten Halbjahren der Qualifikationsphase je Halbjahr 2 Klausuren zu schreiben sind. Dabei kann jeweils eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt werden.

Für die Klausuren gelten die Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Dazu gehört u. a. auch die Schaffung angemessener Transparenz im Zusammenhang mit einer kriteriengeleiteten Bewertung und die Berücksichtigung der für das Fach geltenden Operatoren. Im Fach Sport sind die Klausuren generell materialgebunden.Außerdem kann nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden. Dabei sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

  • Über die Dauer der Klausuren entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen der festgelegten Bandbreiten.
  • In der Qualifikationsphase kann im Abiturfach Sport eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden. Durch die Belegung eines Projektkurses entfällt die Verpflichtung zur Erstellung einer Facharbeit (§14 APO-GOSt).
  • In einem Halbjahr, in dem eine Facharbeit im Fach Sport erstellt wird, kann keine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt werden. Die fachpraktische Prüfung enthält zu gleichen Teilen praktische und theoretische Inhalte.

Operatorenliste alphabetisch (Standardsicherung)

Operatorenliste nach Anforderungsbereichen sortiert

Beispielklausuren:

Beispielklausur P4 zum Thema Bewegungsanalyse, Bewegungslernen

Beispielklausur P4 zum Thema Ausdauertraining

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