Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Startseite Bildungsportal NRW

Orientierungsbereich (Sprungmarken)

2 Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I

Für das Ende der Sekundarstufe I werden im Folgenden die Kompetenzen ausgewiesen, die alle Schülerinnen und Schüler erworben haben sollen, die mit Erfolg am Englischunterricht teilgenommen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, diese Kompetenzen für ihre persönliche Lebensgestaltung, für ihren weiteren Bildungsweg und für ihr berufliches Leben zu nutzen.

Diese für den Englischunterricht in Nordrhein-Westfalen verbindlichen Fachkompetenzen werden - in enger Anlehnung an die Bildungsstandards der KMK - auf der Anforderungsebene des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) beschrieben. Hierdurch soll die Vergleichbarkeit der fachlichen Anforderungen für diesen Abschluss in allen Schulformen der Sekundarstufe I gesichert werden.

Demnach verfügen die Schülerinnen und Schüler, die an Gesamtschulen im E-Kurs die Klasse 10 durchlaufen und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben, sowie diejenigen Schülerinnen und Schüler der G-Kurse, die den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt bekommen, zumindest über die folgenden Kompetenzen:

1. Sie können sich in Englisch verständigen und diese Fähigkeit für die persönliche Lebensgestaltung im Alltag einsetzen. Sie können Informationsangebote nutzen, u. a.

  • Auskünfte zu Fahrplänen einholen, Reservierungen vornehmen, in Zeitungen oder Zeitschriften gezielt nach konkreten Informationen (z. B. Kinoprogrammen) suchen
  • deutlich gesprochenen Berichten in Rundfunk und Fernsehen zu vertrauten Themen sowie klar strukturierten Internet-Angeboten wichtige Informationen entnehmen
  • einfache technische Informationen verstehen (z. B. Bedienungsanleitungen für Geräte des täglichen Gebrauchs).

Sie können Kontakte herstellen, aufrechterhalten und vertiefen, u. a.

  • Kontakte zu Gesprächspartnerinnen und -partnern herstellen durch Begrüßung, Abschied, Sich-Vorstellen, Sich-Bedanken
  • höflich Überzeugungen, Meinungen, Zustimmung und Ablehnung ausdrücken
  • Gefühle wie Überraschung, Freude, Trauer, Interesse und Gleichgültigkeit ausdrücken und auf entsprechende Gefühlsäußerungen reagieren.

Sie können sich in Alltagssituationen im Ausland über lebenspraktische Angelegenheiten verständigen, u. a.

  • Einkäufe machen oder eine Mahlzeit bestellen
  • sich schriftlich und mündlich, auch telefonisch, verabreden oder Absprachen treffen.

Sie können sich an einem Gespräch bzw. an einer Diskussion über Themen von allgemeiner Bedeutung beteiligen, u. a.

  • andere bitten zu erklären oder genauer zu erläutern, was sie gerade gesagt haben
  • durch kurze Begründungen und Erklärungen die eigene Meinung verständlich machen und kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen.

Sie können am kulturellen Leben teilnehmen, u. a.

  • das Wesentliche aus deutlich artikulierten Liedern, Filmpassagen, leicht zugänglichen Artikeln aus Jugendzeitschriften, einfachen literarischen Texten verstehen
  • Recherchen, auch Internetrecherchen, zu touristischen Attraktionen englischsprachiger Länder durchführen.

Sie können wichtige Informationen in der jeweils anderen Sprache wiedergeben, u. a.

  • in mehrsprachigen Alltagssituationen Gesprächsbeiträge deutsch- und englischsprachiger Partnerinnen und Partner so zusammenfassen, dass sie für die/den jeweils sprachunkundige/n Partner/in in den Kernaussagen verständlich sind.

2. Sie können ihre Englischkenntnisse für ihren weiteren Bildungsweg nutzen.

Sie können Sachtexte und vereinfachte literarische Texte lesen, diese nach Informationen für ihr Sachinteresse auswerten und Materialien unter einer leitenden Fragestellung selbstständig bearbeiten, u. a.

  • kurze Informationen aus mehreren Quellen zusammenführen und für jemand anderen zusammenfassen
  • längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammenbringen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.

Sie können einfache gesellschaftliche und kulturelle Zusammenhänge englischsprachiger Länder verstehen, u. a.

  • Recherchen, auch Internetrecherchen, zu leicht zugänglichen technologischen, geographischen, politischen, historischen, kulturellen Aspekten durchführen
  • einige charakteristische Merkmale der Kultur und Gesellschaft als Orientierungswissen erfassen (u. a. Arbeitsgewohnheiten, Massenmedien, Sport, Wohnverhältnisse, Familienbeziehungen, Minderheiten, populäre Musik, Kleidung).

Sie können Ergebnisse der eigenen Arbeit präsentieren, u. a.

  • Notizen mit einfachen Informationen anfertigen, um einen eigenen Beitrag vorzubereiten
  • eine vorbereitete einfach strukturierte Präsentation zu einem vertrauten Thema klar vortragen.

Sie können Lernerfahrungen und -techniken für die Vertiefung ihrer Englischkenntnisse sowie für den Erwerb weiterer Sprachen nutzen, u. a.

  • Erklärungen und Übungen zur Erweiterung der eigenen Sprachkompetenz nutzen
  • Materialien für selbstgesteuertes Lernen organisieren und nutzen.

Sie können den eigenen Lernstand realistisch einschätzen und als Grundlage für Entscheidungen über weitere Lernwege im Englischen nutzen, u. a.

  • eigene fachliche Stärken und Schwächen einschätzen
  • Lernverfahren entsprechend der eigenen Persönlichkeit organisieren.

3. Sie können ihre Englischkenntnisse bei späteren beruflichen Tätigkeiten und in der beruflichen Weiterbildung verwenden.

Sie können vorbereitete sachbezogene Telefonate führen und Vereinbarungen treffen und kurze formale Briefe und E-Mails verfassen, u. a.

  • Nachrichten notieren, wenn jemand nach Informationen fragt oder ein Problem erläutert
  • per Fax oder E-Mail kurze Sachinformationen weitergeben oder nach solchen fragen
  • mit einiger Sicherheit Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten austauschen.

Sie können Sach- und Informationstexten sowie schematischen Darstellungen und Statistiken wichtige Fakten entnehmen, u. a.

  • Meldungen und andere Texte (u. a. Broschüren) „quer lesen“, um wichtige Informationen zu finden (was, wer, wo, wann, wie)
  • einfache Briefe (z. B. Terminabsprachen, Einladungen) verstehen, kurzen Texten oder Anweisungen (z. B. Anzeigen, Prospekten) gezielt Informationen entnehmen.

Sie können Arbeitsergebnisse und Sachverhalte präsentieren, u. a.

  • Informationen aus verschiedenen Quellen und Medien gut verständlich und übersichtlich schriftlich zusammenfassen
  • kurze Präsentationen auf einfache Weise durchführen.

Sie können die eigene Person schriftlich und mündlich präsentieren, u. a.

  • im Rahmen einer Bewerbung (z. B. für einen Auslandsaufenthalt) einen knappen Lebenslauf schreiben
  • in einem Gespräch Auskunft über die eigene Person geben (z. B. Schulausbildung, Interessen und Kompetenzen, Hobbys, Berufspläne).

Sie können wichtige Informationen in der jeweils anderen Sprache wiedergeben, u. a.

  • in einem Gespräch mit einer Deutsch sprechenden und einer Englisch sprechenden Person die Hauptgedanken dieser beiden Personen jeweils im Kern wiedergeben und so zu einem Informationsaustausch verhelfen
  • für eine deutsch- bzw. englischsprachige Person die wichtigsten Gedanken eines einfachen englisch- bzw. deutschsprachigen Textes jeweils auf Deutsch bzw. Englisch zusammenfassen.

Sie können Merkmale der zielsprachigen und der eigenen Kultur erfassen und sprachlich angemessen darstellen, u. a.

  • wichtige Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Berufsleben der eigenen und der zielsprachigen Berufs- und Arbeitswirklichkeit erkennen und verstehen.

Zum Erwerb des Qualifikationsvermerks für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe ist Folgendes festzustellen: Der Englischunterricht an Gesamtschulen ermöglicht Schülerinnen und Schülern im oberen Leistungsbereich die Fortsetzung des Bildungsganges in der Sekundarstufe II auch bis zum Abitur.

Die für den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) geforderten Kompetenzen sind in unterschiedlichem Umfang und auf unterschiedlichem Niveau erreichbar. Von Schülerinnen und Schülern, die den Qualifikationsvermerk für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe erwerben, wird erwartet, dass sie die Kompetenzen auf einem höheren Niveau erreichen. Es gibt allerdings für den Qualifikationsvermerk keine curriculare, inhaltliche Definition. Der Vermerk wird vielmehr auf Grund des Notenbildes in der Versetzungskonferenz vergeben. Entsprechende fachliche Kompetenzen werden daher auch nicht gesondert ausgewiesen.

Das Anforderungsprofil der Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 10 an Gesamtschulen mit Hauptschulabschluss nach Klasse 10 absolvieren, ist ausgerichtet an der Kompetenzstufe A2 des GeR mit Anteilen von B1. Dies bedeutet eine Relativierung bzw. Schwerpunktverlagerung in den oben beschriebenen Profilmerkmalen. Diese bezieht sich in der Regel auf Umfang, Höhe und Komplexität der in der Übersicht aufgeführten Anforderungen. Bei der Beurteilung der erbrachten Leistungen wird eine größere Fehlertoleranz bezüglich der grammatischen und orthographischen Korrektheit zugrunde gelegt, so dass der Fokus noch stärker auf die mitteilungsbezogene Ebene gerichtet wird. Eine Schwerpunktsetzung ergibt sich zudem für die Bereiche „Englisch für die persönliche Lebensgestaltung im Alltag“ und „Englischkenntnisse für berufliche Tätigkeiten und berufliche Weiterbildung“. Dabei kommt der Anwendung von Lern- und Arbeitstechniken eine besondere Bedeutung zu.

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss mit Vollendung der Vollzeitschulpflicht erwerben, können schon aufgrund der kürzeren Unterrichtszeit nur Teile der in Kapitel 3 detaillierter beschriebenen Kompetenzen erreichen.

Die schuleigenen Lehrpläne und die Evaluation von Unterricht und Unterrichtsergebnissen sind an den oben stehenden Kompetenzprofilen auszurichten.

 


Zum Seitenanfang

© 2024 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule