1. Aufgaben und Ziele des Faches
Der künstlerische Bereich in der Sekundarstufe I der Gesamtschule umfasst die Fächer Kunst und Musik sowie den Lernbereich Darstellen und Gestalten.
Die Fächer des künstlerischen Bereichs leisten innerhalb des Fächerkanons der Sekundarstufe I einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung durch die Vermittlung ästhetischer Bildung. Im Zentrum dieser Fächer stehen der gestalterische Umgang mit kulturellen Phänomenen sowie die Wahrnehmung und Reflexion der künstlerisch-ästhetischen Vielgestaltigkeit von Kultur und Lebenswirklichkeit.
Musik ist für den Menschen Teil seiner täglichen Erfahrung, ob unbewusst im Hintergrund und eingebunden in seine Alltagshandlungen oder in bewusster und empathischer Hinwendung und Nutzung. Dabei steht ihm jede Art von Musik unterschiedlicher Zeiten und Kulturen zur Verfügung, in multimedialer Form und im Konzert ebenso wie in der eigenen Musizierpraxis.
In dieser umfassenden Präsenz, Vielgestaltigkeit und Verfügbarkeit von Musik solldas Fach Musik jungen Menschen kulturelle Orientierungshilfe bieten. Es hat die Aufgabe, sie dabei zu unterstützen, ihr musikalisch-ästhetisches Denken und Handeln auszubilden.
Im Musikunterricht der Sekundarstufe I erwerben die Schülerinnen und Schüler dazu grundlegende Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen sollen, sich in ihren Lebens- und Erfahrungsräumen bewusst auf Musik einzulassen und sich mit ihr auseinanderzusetzen. Sie erreichen diese Kompetenzen durch die individuelle Weiterentwicklung ihrer Wahrnehmungs-, Darstellungs- und Ausdrucksfähigkeit, durch den Ausbau ihrer kreativen Potentiale und die Erweiterung ihrer musikbezogenen Kenntnisse.
Die Entwicklung dieser musikalischen Kompetenzen ist komplex: Sie schließt die Bereitschaft, sich auf musikalische Erfahrungen einzulassen, Fähigkeiten zu nutzen, Wissen zu aktualisieren und Handlungsentscheidungen zu treffen ebenso ein wie jene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich unmittelbar auf musikbezogene Produktion, Wahrnehmung und Verbalisierung beziehen. Die Kompetenzen entstehen im Zusammenspiel von Neugier, Motivation, Fähigkeit, Wissen, Handeln, Verstehen, Urteilen und Erfahrung. Sie entstehen aber auch in Verbindung mit Hörerlebnissen, in der Auseinandersetzung mit der stilistischen, historischen und funktionalen Vielgestaltigkeit von Musik, in kreativen Gestaltungs- und Ausführungsprozessen, in der Herstellung und Thematisierung von Kontexten und – nicht zuletzt – im musikalisch-ästhetischen Erleben.
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 verfügen die Schülerinnen und Schüler sowohl über musikalisch-ästhetische Kompetenzen als auch über handlungsbezogene Kompetenzen. Im Verlauf der Sekundarstufe I erweitern und vertiefen sie diese kontinuierlich.
Musikalisch-ästhetische Kompetenzen beschreiben Fähigkeiten, die in besonderem Maße individuell geprägt sind. Sie lassen sich unter vier komplementären Aspekten konkretisieren: Wahrnehmung, Empathie, Intuition und Körpersensibilität.
Zur Wahrnehmung gehört die grundsätzliche Bereitschaft, sich auf Musik und die durch sie auslösbaren Erlebnispotentiale einzulassen, sowie die Fähigkeit, ihr konzentriert zuzuhören und den durch sie ausgelösten Stimmungen, Emotionen und Assoziationen nachzugehen.
Empathie beschreibt in diesem Zusammenhang die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich mit Anteilnahme, Sensibilität und Vorstellungsvermögen auf Musik einzulassen und die eigene Erfahrungswelt für eine Auseinandersetzung mit Musik zu nutzen.
Intuition meint subjektive und unabhängig von Reflexionsprozessen getroffene Entscheidungen im Vertrauen auf die eigene Erlebnisfähigkeit. Sie erfordert die Bereitschaft, eigene Erfahrungen, Ideen und Wissen offen und unmittelbar in kreative Prozesse oder in die hörende Auseinandersetzung einzubringen.
Körpersensibilität setzt die Bereitschaft voraus, sich auf den eigenen Körper einzulassen und ihn mit seinen Möglichkeiten und Grenzen in der Ausübung wie auch in der Wahrnehmung von Musik zu erkunden. Sie ermöglicht es, Bewegungsvorstellungen im Erleben des eigenen Körpers entstehen zu lassen und damit auf den energetischen Gehalt von Musik zu reagieren.
Vor allem durch die eigene Produktion von Musik durch Schülerinnen und Schüler können musikalisch-ästhetische Kompetenzen vertieft und erweitetert werden. Diese Weiterentwicklung musikalisch-ästhetischer Kompetenzen vollzieht sich implizit im Zusammenhang mit dem Erwerb handlungsbezogener Kompetenzen.
Handlungsbezogene Kompetenzen sind musikbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich auf alle Erfahrungs-, Wissens- und Handlungsfelder im Umgang mit der Vielgestaltigkeit der Musik beziehen. Sie zielen vor allem auf die Auseinandersetzung mit Musik und setzen eine bewusste Wahrnehmung voraus. In Verbindung mit Inhalten und Gegenständen beschreiben sie fachliche Anforderungen und Lernergebnisse, die überprüfbar sind. Im Weiteren werden deshalb nur handlungsbezogene Kompetenzen explizit ausgewiesen.
Von ebenso unmittelbarer Bedeutung sind Kontakte und Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern aus den verschiedensten Bereichen, die im Rahmen des Faches stattfinden. Dies umfasst auch den Besuch von außerschulischen kulturellen Lernorten.
Sprachliche Fähigkeiten müssen gezielt in einem sprachsensiblen Fachunterricht angebahnt und vertieft werden. Kognitive Prozesse des Umgangs mit Fachwissen, der methodischen Fähigkeiten und der Beurteilung und Bewertung von musikalischen Sachverhalten und Problemstellungen sind ebenso sprachlich vermittelt wie die Präsentation von Lernergebnissen und der kommunikative Austausch darüber. Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt auch das Fach Musik im Rahmen der Kompetenzentwicklung zur Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterperspektiven bei.