1. Aufgaben und Ziele des Wahlpflichtfaches Musik
Der Wahlpflichtbereich nimmt an der Realschule eine bedeutende Stellung ein. Er bietet den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zu individuellen Schwerpunktsetzungen und ermöglicht den Schulen eine spezifische Profilbildung. Darüber hinaus unterstützt der Unterricht im Wahlpflichtfach durch seine praktischen Anteile die berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Das Wahlpflichtfach besitzt in Bezug auf die schriftlichen Lernerfolgsüberprüfungen sowie die Bestimmungen zum Erwerb von Schulabschlüssen die gleiche Bedeutung wie die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Die Fächer Kunst, Musik und Textilgestaltung bilden den künstlerischen Bereich der Realschule. Sie leisten innerhalb des Fächerkanons der Sekundarstufe I einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. Im Zentrum dieser Fächer stehen die Gestaltung, Wahrnehmung und Reflexion der künstlerisch-ästhetischen Vielgestaltigkeit von Kultur und Lebenswirklichkeit.
Musik ist für den Menschen Teil seiner täglichen Erfahrung, ob unbewusst im Hintergrund und eingebunden in seine Alltagshandlungen oder in bewusster Nutzung. Dabei steht ihm jede Art von Musik unterschiedlicher Zeiten und Kulturen zur Verfügung, in multimedialer Form und im Konzert ebenso wie in der eigenen Musizierpraxis. In dieser umfassenden Präsenz, Vielgestaltigkeit und Verfügbarkeit von Musik soll das Fach Musik jungen Menschen kulturelle Orientierungshilfe bieten. Es hat darum die Aufgabe, sie dabei zu unterstützen, ihr musikalisches Gestaltungspotenzial und ihre musikalische Kreativität zu entfalten sowie ihre künstlerisch-ästhetische Identität zu entwickeln.
Musikalisch-ästhetische Kompetenzen beschreiben Fähigkeiten, die in besonderem Maße individuell geprägt sind. Sie lassen sich unter vier einander ergänzenden Aspekten darstellen: Wahrnehmung, Empathie, Intuition und Körpersensibilität.
Zur Wahrnehmung gehört die grundsätzliche Bereitschaft, sich auf Musik und die durch sie auslösbaren Erlebnispotenziale einzulassen, sowie die Fähigkeit, ihr konzentriert zuzuhören und den durch sie ausgelösten Stimmungen, Emotionen und Assoziationen nachzugehen.
Empathie beschreibt in diesem Zusammenhang die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich mit Anteilnahme, Sensibilität und Vorstellungsvermögen auf Musik einzulassen und die eigene Erfahrungswelt für eine Auseinandersetzung mit Musik zu nutzen.
Intuition meint subjektive und unabhängig von Reflexionsprozessen getroffene Entscheidungen im Vertrauen auf die eigene Erlebnisfähigkeit. Sie erfordert die Bereitschaft, eigene Erfahrungen, Ideen und Wissen offen und unmittelbar in kreative Prozesse oder in die hörende Auseinandersetzung einzubringen.
Körpersensibilität setzt die Bereitschaft voraus, sich auf den eigenen Körper einzulassen und ihn mit seinen Möglichkeiten und Grenzen in der Ausübung wie auch in der Wahrnehmung von Musik zu erkunden. Sie ermöglicht es, Bewegungsvorstellungen im Erleben des eigenen Körpers entstehen zu lassen und damit auf den energetischen Gehalt von Musik zu reagieren.
Vor allem durch die eigene Musizierpraxis können Schülerinnen und Schüler ihre musikalisch-ästhetischen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Dies vollzieht sich implizit durch den Erwerb handlungsbezogener Kompetenzen.
Handlungsbezogene Kompetenzen sind musikbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich auf alle Erfahrungs-, Wissens- und Handlungsfelder im Umgang mit der Vielgestaltigkeit der Musik beziehen. Sie zielen vor allem auf die Auseinandersetzung mit Musik und setzen eine bewusste Wahrnehmung voraus. In Verbindung mit Inhalten und Gegenständen beschreiben sie fachliche Anforderungen und Lernergebnisse, die überprüfbar sind. Im vorliegenden Kernlehrplan werden deshalb nur handlungsbezogene Kompetenzen explizit ausgewiesen.
Die Entwicklung handlungsbezogener Kompetenzen im Fach Musik ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, sich in ihren Lebens- und Erfahrungsräumen bewusst auf Musik einzulassen und sich mit ihr aktiv auseinanderzusetzen. Sie erreichen diese Kompetenzen durch die individuelle Weiterentwicklung ihrer Wahrnehmungs-, Darstellungs- und Ausdrucksfähigkeit, durch den Ausbau ihrer kreativen Potenziale und die Erweiterung ihrer Kenntnisse.
Der Musikunterricht ist nicht nur ergebnisorientiert, sondern in besonderem Maße prozessorientiert angelegt. Sachbezogene Einsichten, fachpraktische Fertigkeiten und Fähigkeiten, individuelle Erlebnisse und Erfahrungen sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum Finden innovativer und kreativer Lösungen sind beim konkreten gestalterischen Handeln unverzichtbar. Diese experimentelle Grundhaltung ermöglicht es, auch unerwartete Lösungen anzuerkennen.
Es werden Fähigkeiten entwickelt, Musik differenziert wahrzunehmen, zunehmend systematisch zu beschreiben, zu untersuchen, zu beurteilen, zu bewerten und die Ergebnisse durch angewandte Fachsprache differenziert darzustellen. Sprachliche Fähigkeiten müssen gezielt in einem sprachsensiblen Fachunterricht angebahnt und vertieft werden. Der Umgang mit Fachwissen, mit methodischen Fähigkeiten und mit der Beurteilung und Bewertung von musikbezogenen Sachverhalten und Problemstellungen ist ebenso sprachlich vermittelt wie die Präsentation von Lern- und Produktionsergebnissen und der kommunikative Austausch darüber. Dies geschieht, wenn der Einsatz sinnvoll und möglich ist, auch mit modernen Medien.
Innerhalb der von allen Fächern zu erfüllenden Querschnittsaufgaben trägt insbesondere auch der Unterricht im Wahlpflichtfach Musik im Rahmen der Entwicklung von Gestaltungskompetenz zur kritischen Reflexion geschlechter- und kulturstereotyper Zuordnungen, zur Werteerziehung, zur Empathie und Solidarität, zum Aufbau sozialer Verantwortung, zur Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch für kommende Generationen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, und zur kulturellen Mitgestaltung bei. Darüber hinaus leistet er einen Beitrag zur interkulturellen Verständigung, zur interdisziplinären Verknüpfung von Kompetenzen, auch mit anderen Fächern und Lernbereichen, sowie zur Vorbereitung auf Ausbildung, Studium, Arbeit und Beruf. Fachliches und sprachliches Lernen sind untrennbar miteinander verbunden und finden in jedem Unterricht statt. Deshalb kommt auch im Wahlpflichtfach Musikdem sprachsensiblen Fachunterricht eine besondere Bedeutung zu.
DerMusikunterrichtimWahlpflichtbereich ermöglicht eine vertiefte und erweiterte Auseinandersetzung mit Musik. Schwerpunkte der Unterrichtsarbeit sind umfangreichere Gestaltungsvorhaben, Förderung der Selbstständigkeit und Kreativität im Lernprozess und Präsentation der Gestaltungsergebnisse.
Im Wahlpflichtfach erfahren die Kompetenzbereiche eine Vertiefung durch einen höheren Grad an Reflexion, der sich in einem erweiterten Anteil von Planungs-, Handlungs- und Gestaltungskompetenzen zeigt. Dies intensiviert das Urteilsvermögen bezogen auf ästhetische Prozesse und Produkte. Auf der inhaltlichen Ebene werden die jeweiligen fachlichen Inhaltsfelder in ihren Schwerpunkten erweitert, ergänzt und vertieft.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet im Wahlpflichtbereich Musik die Ausweitung der musikpraktischen Arbeit. Projektorientierter Unterricht fördert die Selbstständigkeit und Kreativität der Schülerinnen und Schüler und erweitert ihr Blickfeld. Präsentationen von Unterrichtsergebnissen bereichern das Schulkulturleben und führen junge Menschen an kulturelle Teilhabe und Mitgestaltung heran. Außerschulische Lernorte und besondere Anlässe des schulischen Kulturlebens sind geeignet, künstlerische Kompetenzen lebensnah zu erwerben. Kooperationen mit geeigneten außerschulischen Partnern aus den verschiedensten Bereichen tragen zur Öffnung von Schule bei und verstärken schulische Lernprozesse.
Musik als Wahlpflichtfach leistet einen besonderen Beitrag zur beruflichen Orientierung. Der Bezug zu verschiedenen außerschulischen Kooperationspartnern kann den Schülerinnen und Schülern durch den direkten Kontakt zu einschlägigen Berufsgruppen berufswahlvorbereitende Chancen eröffnen. Die berufliche Perspektive bezieht sich nicht nur auf die praktische Musikausübung, sondern umfasst alle Berufe, die grundlegende musikalische Fähigkeiten erfordern. Sie reicht somit von der erzieherischen Arbeit mit Musik über Berufe mit Musikmedien bis zur Ton- und Aufnahmetechnik. Neben dem Erwerb musikalischer Kenntnisse fördert gerade die praktische Musikausübung auch die in vielen Berufen erforderlichen personalen und sozialen Kompetenzen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, aber auch Ausdauer, Konzentration und Toleranz.