Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen
:Die in den allgemeinen Aufgaben und Zielen des Faches beschriebene übergreifende fachliche Kompetenz wird ausdifferenziert, indem fachspezifische Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder identifiziert und ausgewiesen werden. Dieses analytische Vorgehen erfolgt, um die Strukturierung der fachrelevanten Prozesse einerseits sowie der Gegenstände andererseits transparent zu machen. In den Kompetenzerwartungen werden beide Seiten miteinander verknüpft. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der gleichzeitige Einsatz von Können und Wissen bei der Bewältigung von Anforderungssituationen eine zentrale Rolle spielt.
Kompetenzbereiche repräsentieren die Grunddimensionen des fachlichen Handelns. Sie dienen dazu, die einzelnen Teiloperationen entlang der fachlichen Kerne zu strukturieren und den Zugriff für die am Lehr-Lernprozess Beteiligten zu verdeutlichen.
Inhaltsfelder systematisieren mit ihren jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten die im Unterricht der gymnasialen Oberstufe verbindlichen und unverzichtbaren Gegenstände und liefern Hinweise für die inhaltliche Ausrichtung des Lehrens und Lernens.
Kompetenzerwartungen führen Prozesse und Gegenstände zusammen und beschreiben die fachlichen Anforderungen und intendierten Lernergebnisse, die auf zwei Stufen bis zum Ende der Sekundarstufe II erreicht werden sollen.
Kompetenzerwartungen
- beziehen sich auf beobachtbare Handlungen und sind auf die Bewältigung von Anforderungssituationen ausgerichtet,
- stellen im Sinne von Regelstandards die erwarteten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf einem mittleren Abstraktionsgrad dar,
- ermöglichen die Darstellung einer Progression vom Anfang bis zum Ende der Sekundarstufe II und zielen auf kumulatives, systematisch vernetztes Lernen,
- können in Aufgabenstellungen umgesetzt und überprüft werden.
Insgesamt ist der Unterricht in der Sekundarstufe II nicht allein auf das Erreichen der aufgeführten Kompetenzerwartungen beschränkt, sondern soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, diese weiter auszubauen und darüber hinausgehende Kompetenzen zu erwerben.
2.1 Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder des Faches
Das in Kapitel 1 beschriebene reflektierte Rechtsbewusstsein erfordert die Fähigkeit rechtliche Probleme in Alltagszusammenhängen zu erkennen, diese methodisch sachgerecht zu analysieren und unter Beachtung der gesellschaftspolitischen Wirkungszusammenhänge zielgerecht beurteilen zu können. Dies ist eine Voraussetzung, um die Lösungen individueller und rechtspolitischer Problemstellungen mündig, sachgerecht und verantwortungsbewusst mit- und ausgestalten zu können. Zu diesem Zweck werden folgende vier Kompetenzbereiche ausgewiesen: Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz.
Kompetenzbereiche
- Sachkompetenz
Sachkompetenz umfasst die Fähigkeit, Rechtsprobleme zu identifizieren, sie systematisch zuzuordnen, ihre Normgrundlagen zu benennen, Rechtslösungen wiederzugeben sowie systematisch einzuordnen und die Tauglichkeit zur Problemlösung unter Einbeziehung gesellschaftspolitischer Bezüge begründet zu beschreiben. Rechtsprobleme identifizieren zu können, erfordert einen grundlegenden systematischen Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete.
- Methodenkompetenz
Methodenkompetenz bedeutet, Sachverhalte methodisch korrekt zu bearbeiten und Lösungsstrategien für die Durchsetzung zu entwickeln, d.h. die rechtsinstitutionelle Umsetzung zu verfolgen. Die Inhalte des Faches können durch Fallanalyse oder durch systematische Erarbeitung als Verfahrensweisen bei der Untersuchung, Beantwortung bzw. Lösung einer Problemstellung vermittelt werden. Originäre methodische Ansätze der Rechtswissenschaft sind: Strukturanalyse im Vorfeld der rechtlichen Bearbeitung, Subsumtion, Rechtsfindung durch Gesetzesanalyse, Abwägung und Topik als Techniken des Problemdenkens und die spezifische Argumentationstechnik. Methodenkompetenz bedeutet für Schülerinnen und Schüler zum einen eine methodisch fundierte Einschätzung des Vorhandenseins rechtlicher Ansprüche und andererseits eine reflektierte Abwägung ihrer praktischen Durchsetzbarkeit. Hinzu kommt die Analyse von Defiziten sowie die Formulierung von Alternativen rechtlicher Normierungen unter Beachtung methodischer Grundregeln und zentraler Zielbestimmungen rechtlicher und rechtspolitischer Art.
- Urteilskompetenz
Urteilskompetenz erfordert die kritische Abwägung und Bewertung inhaltlicher und methodischer Probleme, die Begründung auf der Basis von Rechtsgrundsätzen rechtlicher, ethischer und gesellschaftspolitischer Art sowie die Bewertung der gesellschaftspolitischen Problemlösungsrelevanz der rechtlichen Regelung. Die Urteilskompetenz wird somit auf verschiedenen Ebenen der rechtlichen Betrachtung angewandt: sowohl bei der Verwendung inhaltlicher und methodischer Instrumente in der Problem- bzw. Fallbetrachtung im engeren Sinn als auch bei dem übergeordneten Abgleich mit allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Schülerinnen und Schüler erlangen eine direkt in Alltagsbezügen anwendbare Beurteilungskompetenz von rechtlichen Situationen, Problemen und Ansprüchen sowie von Möglichkeiten zur Durchsetzung rechtlicher Interessen. In gesamtgesellschaftlicher Sicht gewinnen sie die Kompetenz zur Beurteilung rechtsstaatlicher Probleme und Erfordernisse, die die Grundlage des mündigen Bürgers zur kritischen Reflexion gesellschaftspolitischer Entwicklungen darstellt.
- Handlungskompetenz
Handlungskompetenz bedeutet die konkret ausgestaltete Umsetzung rechtlich durchsetzbarer Interessen sowie die alternative Gestaltung rechtlicher Lösungen. Die Handlungskompetenz wird auf zwei Ebenen entfaltet. Zum einen geht es um die Formulierung konkreter Anspruchsgrundlagen, zum anderen um konkrete Strategien der Anwendung des Rechts bei der Interessendurchsetzung. Über diese pragmatische Ebene hinaus werden alternative Normen, Prozesse und Institutionen zur Überwindung von als defizitär kritisierten Rechtslagen konzipiert. Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz eröffnen einen Zugang zu direkt umsetzbarer Handlungskompetenz in konkreten Alltagsproblemen. Begründet wird einerseits eine Rechtskompetenz als notwendiges Handlungsinstrumentarium des Bürgers in alltäglichen Verwendungssituationen als auch eine auf politische Entscheidung ausgerichtete Beurteilungs- und Gestaltungsgrundlage für rechtsstaatliche Erfordernisse und Risiken in Kenntnis der verfassungsrechtlichen Wertordnung.
Inhaltsfelder
Kompetenzen sind nicht nur an die Kompetenzbereiche, sondern immer auch an fachliche Inhalte gebunden. Das reflektierte Rechtsbewusstsein soll deshalb mit Blick auf die nachfolgenden Inhaltsfelder entwickelt werden:
Inhaltsfeld 1: Rechtliche Regelungen in zentralen Rechtsbereichen
Das Inhaltsfeld soll die Grundstrukturen fachlicher Systematik entfalten. Es beschäftigt sich mit zentralen gesellschaftlichen Problembereichen, in denen individuelle Gestaltbarkeit und gesetzliche Bestimmungen regelungsbedürftig zusammentreffen. Ausgehend von individuell bedeutsamen Rechtsproblemen unterscheidet es öffentliches Recht und Privatrecht grundsätzlich voneinander und begründet einen systematisierenden Zugriff. Die besonderen Anforderungen des Schutzes der persönlichen Rechtssphäre in der Rechtsbeziehung Bürger-Staat sollen den Schülerinnen und Schülern sowohl die Schutzpflichten des Staats als auch die Abwehrrechte gegenüber staatlichen Eingriffen verdeutlichen und ein entsprechendes rechtspolitisches Bewusstsein begründen. Die Anwendungsfelder Wirtschaft, Straßenverkehr und Umwelt sind exemplarisch für andere Rechtsbereiche.
Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts
Das Inhaltsfeld umfasst Entscheidungssituationen existenzieller Art. Es verbindet die Ebene der individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten mit der Ebene allgemeiner staatlicher Schutzbestimmungen unter dem Aspekt der Wertorientierung. Den Schwerpunkt bilden aktuelle Rechtsprobleme, die rechtschöpfende Gestaltung insbesondere im Bereich staatlicher Regelungsstrukturen erfordern. Das Recht wird vor allem zur Abwehr von Übergriffen auf Rechtsgüter als auch zur Durchsetzung von schutzwürdigen Interessen eingesetzt. Für zentrale Schutzbereiche des Lebens werden Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und der Interessendurchsetzung unter dem übergeordneten Prinzip der Menschenwürde vermittelt.
Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit
Im Inhaltsfeld soll das Grundprinzip der Vertragsfreiheit zur Gestaltung persönlicher Rechtsbeziehung in Umfang und Bedeutung unter Einbeziehung der relevanten Rechtsfolgen erfasst werden. Bedeutsam sind weiterhin die verfassungsrechtlich begründeten Schutzbestimmungen in Form von Einschränkungen dieses Prinzips. Die Bedeutung rechtlicher Verpflichtungen in privaten und geschäftlichen Beziehungen wird als bestimmendes Element der Rechtssicherheit in alltäglichen Rechtsverhältnissen offensichtlich. Die konkrete Umsetzung der Begründung und Durchsetzung rechtlicher Interessen ist am Beispiel zentraler Vertragsarten zu alltäglichen Verpflichtungen notwendige Kompetenz zur Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr.
Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht
Das Inhaltsfeld umfasst die zukunftsbedeutsame Relevanz der Versorgung in der Verbindung von individueller und gesellschaftlicher Gestaltung. Das Prinzip der Sozialstaatlichkeit soll anhand der konkreten Beispielbereiche der Rechtspraxis als bestimmendes, rechtlich fundiertes Element der Sicherung einer menschenwürdigen Existenz in seinem Anspruch an den Staat erfasst werden. Dazu gehört der Aspekt der sozialen Sicherung, insbesondere unter Einbeziehung arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Bestimmungen. In den bestimmenden Lebensbereichen Familie, Beruf und Öffentlichkeit werden speziell die Rechte von Kindern und Jugendlichen als besonders schutzbedürftig und -würdig herausgestellt. Die Schutzbestimmungen werden als Sozialisationsbedingungen in ihrer gesellschaftspolitischen Relevanz akzentuiert. Der Umgang mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen stellt eine generelle Fähigkeit der Interessenverfolgung in dieser entscheidenden Lebenssphäre dar.
Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt
Das Inhaltsfeld umfasst individuelle, organisatorisch-institutionelle und gesamtgesellschaftliche Problemaspekte dieses für den Schutz von Persönlichkeitsrechten und für die politische Willensbildung zunehmend bedeutsamen Bereichs. Es greift herausragende gesellschaftspolitische Probleme der Meinungsbildung und damit auch verfassungsrechtlich relevante Grundfragen der Entwicklung der freiheitlich demokratischen Rechtsordnung auf. Das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt ein bestimmendes Element demokratischer Lebensweise dar, ebenso ist die Pressefreiheit ein wesentliches Element der politischen Willensbildung. Sie stellen insofern zentrale rechtliche Schutzgüter dar. Zu beachten sind auf beiden Ebenen die Grenzen des Persönlichkeitsschutzes. Persönliche und mediale Äußerungen sind vom mündigen Bürger entsprechend zu würdigen. Aktuelle Problemstellungen, wie das Recht an den eigenen Daten sowie der Schutz des geistigen Eigentums unter den Bedingungen der digitalen Verbreitung, sind hier einzubeziehen.
2.2 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Einführungsphase
Der Unterricht soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, dass sie – aufbauend auf einer ggf. heterogenen Kompetenzentwicklung in der Sekundarstufe I – am Ende der Einführungsphase über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg (vgl. Anhang).
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- bestimmen rechtliche Aspekte komplexer Alltagszusammenhänge in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
- ordnen Rechtsprobleme und -lösungen einer rechtlichen Systematik zu (SK 2),
- erläutern rechtliche Kategorien für die Reflexion von Rechtsproblemen (SK 3),
- benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse (SK 4),
- ordnen Rechtsprobleme in ihren gesellschaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5).
METHODENKOMPETENZ
VERFAHREN DER INFORMATIONSGEWINNUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- analysieren alltägliche Medienbeiträge im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
- arbeiten die zutreffenden Bestandteile ausgewählter gesetzlicher Normen heraus (MK 2),
- interpretieren exemplarisch die zutreffende Fachkommentierung zur Lösung eines Falles (MK 3).
VERFAHREN DER DARSTELLUNG UND PRÄSENTATION
Die Schülerinnen und Schüler
- präsentieren aktuelle Rechtsprobleme medial (MK 4),
- beschreiben einfache Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe (MK 5),
- tragen einen gesetzlich abgesicherten Standpunkt argumentativ vor (MK 6),
- präsentieren Lösungen und Lösungswege für einfache Rechtsprobleme (MK 7).
VERFAHREN DER ANALYSE UND STRUKTURIERUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- ordnen einfache Rechtsprobleme einer zutreffenden Rechtsgrundlage zu (MK 8),
- ermitteln Grundstrukturen von Subsumtionsschemata des Zivil- und Strafrechts zur Lösung von Rechtsfällen (MK 9),
- subsumieren Lebenssachverhalte unter rechtliche Normen (MK 10),
- begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit (MK 11),
- beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen (MK 12),
- beschreiben Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
- entwickeln Argumentationen aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
- erstellen Lösungsskizzen zu einfachen Fällen eines Rechtsgebiets (MK 15).
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- beurteilen gesellschaftliche Problemstellungen auf der Grundlage der rechtlichen Normen (UK 1),
- beurteilen Intention und Verwendung zentraler Rechtsnormen in ausgewählten Problembereichen (UK 2),
- beurteilen rechtliche Interessen, Ansprüche und Erfordernisse aus individueller und gesellschaftlicher Sicht (UK 3),
- erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungselement unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
- bewerten rechtliche Instrumente als Mittel der Konfliktbewältigung (UK 5),
- beurteilen die Regelungsdichte im Rechtssystem (UK 6),
- bewerten die Chancen der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche (UK 7),
- bewerten Strafrechts- und Zivilrechtsnormen auf ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage (UK 8),
- bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9).
HANDLUNGSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erstellen rechtliche Gutachten zu konkreten Problemlagen unter Berücksichtigung zentraler inhaltlicher und methodischer Rechtsgrundsätze (HK 1),
- formulieren auf der Grundlage einer rechtlich abgesicherten Problemerfassung Würdigungen im Einklang mit zentralen verfassungsrechtlichen Grundsätzen (HK 2),
- vertreten Positionen zu aktuellen Rechtsproblemen (HK 3),
- formulieren rechtliche Hinweise zur Beurteilung konkreter lebensweltlicher Aufgabenstellungen (HK 4),
- entwickeln zu eindimensionalen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5),
- gestalten fachspezifische Hinweise zu rechtspraktischen Fragestellungen (HK 6).
Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Behandlung des nachfolgenden, für die Einführungsphase obligatorischen Inhaltsfeldes entwickelt werden:
- Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen
Bezieht man die übergeordneten Kompetenzerwartungen sowie die unten aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte aufeinander, so ergeben sich die nachfolgenden konkretisierten Kompetenzerwartungen.
Inhaltsfeld 1: Rechtliche Regelungsstrukturen in zentralen Rechtsbereichen
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- unterscheiden hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen zwischen eigenverantwortlichem Handeln und dem Handeln eines Vertreters,
- unterscheiden zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
- beschreiben das Mahn- und Klageverfahren als Möglichkeiten zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche,
- unterscheiden zwischen Strafbarkeitsvoraussetzungen und Rechtsfolgen,
- unterscheiden bei einem Straßenverkehrsunfall unter Berücksichtigung von polizeilichen Maßnahmen zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen,
- beschreiben Grundsätze für die Bestimmung des Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs,
- erläutern Interpretationsspielräume bei der Anwendung der Strafzumessung,
- stellen Grundsätze für eine gerechte Strafzumessung dar,
- erläutern Rechtsmittel zur Abwehr unberechtigter Sanktionen,
- skizzieren den Ablauf des Strafverfahrens,
- unterscheiden bei der Anwendung strafrechtlicher Normen hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen Strafen und Maßregeln,
- unterscheiden Rechtsbereiche des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
- erläutern die Rolle von verwaltungsrechtlichen Instituten im Umweltrecht,
- beschreiben Umweltschutz als öffentliche Aufgabe,
- beschreiben die Zuständigkeiten von Institutionen unter Einbeziehung der Verfassungsbeschwerde,
- erstellen eine Übersicht über durch Umweltrecht zu schützende Rechtsgüter.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- bewerten alltägliche wirtschaftliche Lebenssachverhalte hinsichtlich der Regelungsbedürftigkeit,
- beurteilen unterschiedliche Normensysteme wirtschaftlicher Verfassungen im Hinblick auf Wertorientierung und Zielperspektive,
- bewerten die Schwierigkeiten aller am Prozess Beteiligten bei der Festlegung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldhöhe sowie des Strafmaßes,
- bewerten die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Straßenverkehr,
- bewerten Straftatbestände im Hinblick auf den Erhalt humaner Lebensbedingungen und den Schutz des Lebens für gegenwärtige und zukünftige Generationen unter Abwägung ökonomischer Interessen,
- beurteilen den Stellenwert des Umweltschutzrechtes auf nationaler und internationaler Ebene,
- erörtern unter Bezugnahme auf das Grundgesetz strukturelle Probleme nachhaltiger Politik.
2.3 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Qualifikationsphase
Der Unterricht soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, dass sie – aufbauend auf der Kompetenzentwicklung in der Einführungsphase – am Ende der Qualifikationsphase über die im Folgenden genannten Kompetenzen verfügen. Dabei werden zunächst übergeordnete Kompetenzerwartungen zu allen Kompetenzbereichen aufgeführt. Während die Methoden- und Handlungskompetenz ausschließlich inhaltsfeldübergreifend angelegt sind, werden die Sachkompetenz sowie die Urteilskompetenz zusätzlich inhaltsfeldbezogen konkretisiert. Die in Klammern beigefügten Kürzel dienen dabei zur Verdeutlichung der Progression der übergeordneten Kompetenzerwartungen über die einzelnen Stufen hinweg (vgl. Anhang).
2.3.1 Grundkurs
Die nachfolgenden übergeordneten Kompetenzerwartungen sind im Grundkurs anzustreben:
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- beschreiben grundlegende Rechtsprobleme in alltagsrelevanten und systematisch-theoretischen Zusammenhängen in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
- ordnen Rechtsgrundlagen problemgerecht und systematisch in ein entsprechendes Normensystem ein (SK 2),
- stellen auf der Grundlage von Rechtsprinzipien die Funktion rechtlicher Problemlösungen anwendungsbezogen und in funktionalen Zusammenhängen dar (SK 3),
- benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse und ordnen rechtliche Aufgaben und Funktionen unter Berücksichtigung systematischer Bezüge der institutionellen Umsetzung zu (SK 4),
- ordnen Rechtsprobleme in ihren gesellschaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5),
- benennen die Rolle staatlicher Institutionen in ihrer Schutz- und Durchsetzungsfunktion rechtlicher Interessen (SK 6),
- identifizieren Rechtsprobleme und ihre Behandlung in ihrer historischen Entwicklung (SK 7).
METHODENKOMPETENZ
VERFAHREN DER INFORMATIONSGEWINNUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- analysieren alltägliche und fachspezifische Medienbeiträge im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
- arbeiten die Systematik von Gesetzestexten heraus (MK 2),
- interpretieren die zutreffende Fachkommentierung zur Lösung eines Falles (MK 3).
VERFAHREN DER DARSTELLUNG UND PRÄSENTATION
Die Schülerinnen und Schüler
- präsentieren aktuelle Rechtsprobleme und ihre rechtliche Zuordnung medial (MK 4),
- beschreiben komplexere fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe (MK 5),
- tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert und interessenorientiert argumentativ vor (MK 6),
- präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für strittige Rechtsprobleme (MK 7).
VERFAHREN DER ANALYSE UND STRUKTURIERUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- ordnen Rechtsprobleme der zutreffenden Rechtsgrundlage zu (MK 8),
- lösen Fälle mit eindimensionalem Rechtsgebietsbezug mit systematischem Zugriff auf Gesetzestexte (MK 9),
- subsumieren Lebenssachverhalte unter rechtliche Normen und ermitteln Begriffe und Theorien zur Analyse und Lösung rechtlicher Problemaspekte (MK 10),
- begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
- beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12),
- interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
- entwickeln Argumentationsschemata aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
- erstellen Lösungsskizzen zu komplexen Fällen eines oder zweier Rechtsgebiete (MK 15),
- analysieren den Umsetzungszusammenhang von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischer Zielsetzung (MK 16),
- begutachten die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Mittel der Abwehr staatlicher Eingriffe in Grundrechte (MK 17),
- entnehmen fachspezifischen Hilfsmitteln rechtliche Informationen (MK 18).
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- bewerten rechtliche Probleme und ihre Lösungen in Konfrontation mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen (UK 1),
- beurteilen verschiedene Formen rechtlicher Verfahrensweisen (normativ, methodisch und institutionell) im Sinne der Zielgerechtheit (UK 2),
- beurteilen rechtliche Interessen, Ansprüche und Erfordernisse aus individueller und gesellschaftlicher Sicht (UK 3),
- erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungselement unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
- bewerten rechtliche Instrumente als Mittel der Konfliktbewältigung (UK 5),
- beurteilen die Regelungsdichte im Rechtssystem (UK 6),
- bewerten die Chancen der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche (UK 7),
- bewerten Strafrechts- und Zivilrechtsnormen auf ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage (UK 8),
- bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9),
- erörtern das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht in Grundzügen an ausgewählten Beispielen (UK 10),
- erörtern das Recht auf persönliche Entfaltung in Abwägung mit den Erfordernissen staatlicher Schutzfunktionen (UK 11),
- erörtern die Funktion der Rechtsstaatlichkeit (UK 12).
HANDLUNGSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erstellen rechtliche Gutachten zu konkreten Problemlagen und entwickeln Instrumente und Vorgehensweisen zur Durchsetzung rechtlicher Interessen in alltäglichen oder gesellschaftlich bedeutsamen Problemsituationen unter Beachtung rechtlicher Prinzipien und gesellschaftspolitischer Wertvorstellungen (HK 1),
- entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen (HK 2),
- entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3),
- entwerfen Verhaltensvorschläge zur konkreten Rechtsanwendung und einer entsprechenden institutionellen Gestaltung (HK 4),
- entwickeln zu mehrdimensionalen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5),
- gestalten fachspezifische Informationsmaterialien zu rechtspraktischen und rechtstheoretischen Fragestellungen (HK 6).
Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Qualifikationsphase obligatorischen Inhaltsfelder entwickelt werden:
- Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts
- Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit
- Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht
- Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt
Bezieht man die übergeordneten Kompetenzerwartungen sowie die unten aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte aufeinander, so ergeben sich die nachfolgenden konkretisierten Kompetenzerwartungen.
Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erläutern die Kategorien der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit im Hinblick auf natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
- erläutern das Recht auf Selbstbestimmung mit Bezug auf den nasciturus,
- erklären die Regeln des Schwangerschaftsabbruchs in materieller und formaler Hinsicht,
- erläutern die Grenzsetzungen menschlichen Lebens nach dem Embryonenschutzgesetz sowie Voraussetzungen und Ziel der Sanktionierung,
- beschreiben Stufen und Ziel der Altersdifferenzierung bei der Strafmündigkeit,
- unterscheiden als Strafmaßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafen,
- unterscheiden die verschiedenen Strafzwecke im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht,
- beschreiben die Voraussetzungen einer Notwehrlage und einer straflosen Notwehrhandlung,
- erläutern die Voraussetzungen für eine Versuchsstrafbarkeit,
- erklären den Schutz der Menschenwürde als staatliches Ziel,
- erläutern Ursachen für und rechtliche Maßnahmen gegen die Verschuldung privater Haushalte,
- beschreiben Funktion und Ablauf der Privatinsolvenz,
- unterscheiden hinsichtlich des Regelungsumfangs und der Bedeutung zwischen einer mutmaßlichen Einwilligung, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht,
- erläutern die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts bei Vertretungserfordernissen,
- unterscheiden zwischen einer Strafbarkeit und straflosem Handeln im Hinblick auf eine direkte und indirekte Sterbehilfe, ein Sterbenlassen, eine Selbsttötung bzw. eine Beihilfe zur Selbsttötung mit nachträglicher Rettungspflicht sowie eine Tötung auf Verlangen,
- erläutern das Recht des Einzelnen auf Sterbehilfe sowie das Recht des Einzelnen auf Leben und die Schutzpflicht der Allgemeinheit,
- beschreiben das Spannungsverhältnis von staatlichen Fürsorgepflichten und privater Selbstbestimmung,
- stellen gesetzliche Bestimmungen vermögensrechtlicher Art zum Lebensende dar.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erörtern am Beispiel der Rechtsfähigkeit die Menschenwürde im Hinblick auf ihre interdisziplinäre Bestimmung,
- erörtern Rechtsgüterkollisionen unter ethischen, rechtlichen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten,
- beurteilen die rechtlichen Regelungen zur Nutzung embryonaler Stammzellen unter verfassungsrechtlichen, ethischen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten,
- erörtern alternative Bestrafungs-/Erziehungsmöglichkeiten unter rechtlichen Aspekten,
- bewerten rechtliche und funktionale Probleme einer Ausweitung des Jugendgerichtsgesetzes auf das Erwachsenenrecht,
- bewerten Strafurteile unter Bezugnahme auf gesellschaftspolitische und kriminologische Rahmenbedingungen,
- bewerten Regelungen zum Schutz gegen Überschuldung in ihrer Ausgestaltung und Funktion,
- bewerten die Tauglichkeit der Notwehrtatbestände zum Rechtsgüterschutz,
- beurteilen die Funktion einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht unter rechtssystematischen und praktischen Aspekten,
- erörtern straffreie Handlungsalternativen bei sterbewilligen Patienten unter rechtssystematischen und praktischen Aspekten,
- bewerten Maßnahmen der Sterbebegleitung am Lebensende straf-, zivil- und verfassungsrechtlich.
Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- unterscheiden die Bedeutung von wirksamen Willenserklärungen und Verträgen im Rechtsverkehr in Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten,
- stellen verschiedene Formen des Vertrags als Mittel zur Gestaltung persönlicher Rechtsbeziehungen dar,
- erläutern anhand der Abgabe- und Zugangsproblematik bei Willenserklärungen Interessenkollisionen der Parteien,
- stellen am Beispiel des Kaufvertrags die Grundzüge der Vertragsfreiheit (Abschluss-, Form- und Gestaltungsfreiheit) sowie Ausnahmen vom Grundsatz dar,
- unterscheiden die schuldrechtliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung von der sachenrechtlichen Verfügung,
- unterscheiden hinsichtlich der Voraussetzungen und der Rechtsfolgen zwischen der Verfügung eines Berechtigten und der Verfügung eines Nichtberechtigten,
- beschreiben Formen nichtehelicher Partnerschaftsmodelle und vergleichen sie in ihren rechtlichen Konsequenzen,
- beschreiben die Schutzfunktionen gesetzlicher Regelungen in ausgewählten Vertragsbereichen wie dem Fernabsatzvertrag, dem Mietvertrag und dem Arbeitsvertrag,
- beschreiben Möglichkeiten und Folgen der Anfechtung bei vertraglichen Absprachen,
- unterscheiden zwischen Erfüllungsansprüchen, Herausgabeansprüchen und vertraglichen sowie gesetzlichen Schadensersatzansprüchen,
- unterscheiden zwischen der Schadensersatzpflicht des Anfechtenden und den Ansprüchen aus Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer sowie dem Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller,
- beschreiben Widerrufs- und Rückgaberechte bei Kaufverträgen,
- beschreiben die verschiedenen Verfahren zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche,
- unterscheiden zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftungstatbeständen.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- beurteilen vergleichend rechtliche Ergebnisse nach Sinnhaftigkeit und theoretischer Stimmigkeit anhand von allgemeinen Rechtsgrundsätzen fachsystematischer Art,
- beurteilen rechtliche Probleme und ihre Lösungen nach Übereinstimmung mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen,
- beurteilen verschiedene Formen rechtlicher Verfahrensweisen (normativ, methodisch und institutionell) im Sinne der Zielgerechtheit,
- bewerten die Interessen von Verbrauchern und Händlern sowie Herstellern beim Abschluss von Verträgen,
- beurteilen die Notwendigkeit vertraglicher Regelungen im familiären Bereich,
- bewerten rechtliche Risiken bei der Internetnutzung,
- erörtern Voraussetzungen und Umfang der Schadensersatzansprüche nach Anfechtung vertraglicher Bindungen,
- bewerten die Erfolgsaussichten von Klageanträgen in Abhängigkeit von der Möglichkeit, Beweis zu führen.
Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- vergleichen die rechtlichen Regelungen der Geschäfts- und Deliktsfähigkeit in Zielsetzung und Voraussetzungen,
- erläutern Zielsetzung und Umfang des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie,
- erläutern den Umfang des Erziehungsrechts und der Erziehungspflicht der Eltern,
- unterscheiden zwischen der Personensorge, der Vermögenssorge und der Vertretungsmacht,
- ordnen Verwandtschaftsverhältnisse in rechtliche Kategorien ein,
- stellen die Schutzfunktionen arbeitsvertraglicher Regelungen dar,
- unterscheiden Fehlverhalten am Arbeitsplatz von strafrechtlich relevantem Verhalten,
- ordnen Diskriminierungsfälle am Arbeitsplatz Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bzw. des Betriebsverfassungsgesetzes zu,
- beschreiben verschiedene Formen der Benachteiligung gemäß Gleichstellungsartikel des Grundgesetzes.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erörtern das besondere Schutzbedürfnis von Jugendlichen bezüglich der Geschäfts- und Deliktsfähigkeit,
- erörtern Regelungsvorschriften aus Sicht des Jugendlichen und aus Sicht der Eltern,
- bewerten die Regelungen zur Geschäfts- und Deliktsfähigkeit im Hinblick auf eine mögliche Überschuldung der Jugendlichen,
- bewerten die Haftungsverpflichtungen für Jugendliche in Abhängigkeit von deren Einsichtsfähigkeit,
- erörtern Bestimmungen der elterlichen Sorge in alternativen Formen des Zusammenlebens,
- bewerten strafbare Handlungen und die Nichtvornahme von notwendigen Maßnahmen von Eltern gegenüber ihren Kindern,
- bewerten die Aufgabenerfüllung des staatlichen Wächteramtes durch Jugendamt und Gerichte (Familiengericht, Vormundschaftsgericht),
- beurteilen Erfordernis und Umfang des speziellen Schutzes des Kindes im Grundgesetz,
- erörtern Funktion und Umfang staatlicher Eingriffsmöglichkeiten in die Institution Familie,
- beurteilen Arbeitsverträge hinsichtlich des Regelungsbedarfs und der Regelungsmöglichkeiten,
- erörtern die Bedeutung kollektivrechtlicher Regelungen,
- bewerten Umfang und Inhalt der Mitbestimmung durch Gewerkschaft und Betriebsrat im Arbeitsalltag,
- bewerten die Rechtmäßigkeit von geschlechtsspezifischen Regelungen.
Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erläutern die Pressefreiheit in ihrer Funktion zur politischen Willensbildung und der Kontrolle staatlichen Handelns,
- erläutern das Schutzbedürfnis des Einzelnen gegenüber Presseveröffentlichungen mit seinem Recht auf Schutz des Privatlebens, auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz,
- unterscheiden Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen nach dem Merkmal der Beweisbarkeit,
- unterscheiden hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen,
- erklären die Besonderheiten des geistigen Eigentums als schutzwürdiges Gut,
- erläutern Ausmaß und Ziel der Sanktionierung von Rechtsverletzungen,
- stellen den besonderen Schutz der Persönlichkeit bei Bildveröffentlichungen dar,
- bestimmen die strafrechtlichen Grenzen bei der Meinungsäußerung,
- erklären die besonderen Probleme des Persönlichkeitsschutzes im Bereich der digitalen Medien,
- erläutern die rechtlichen Risiken bei der Datenbeschaffung und ‑weitergabe.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- bewerten die Freiheitsrechte des Grundgesetzes im Hinblick auf ihre Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat,
- bewerten die besondere Bedeutung der Medien im Hinblick auf ihre gesellschaftspolitische Funktion,
- beurteilen die zivilrechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht,
- bewerten den strafenden Schadensersatz mit seiner Präventions-, Straf- und Ordnungsfunktion,
- erörtern Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktionen bei Ehrverletzungen,
- beurteilen die Strafbarkeit von Handlungen im Umgang mit digitalen Medien,
- beurteilen die Grenzen der Meinungsfreiheit unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.
2.3.2 Leistungskurs
Die nachfolgenden übergeordneten Kompetenzerwartungen sind im Leistungskurs anzustreben:
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- beschreiben komplexe Rechtsprobleme in alltagsrelevanten und systematisch-theoretischen Zusammenhängen in verschiedenen medialen Vermittlungen (SK 1),
- ordnen Rechtsgrundlagen in komplexen Problemstellungen problemgerecht und systematisch zu (SK 2),
- stellen auf der Grundlage von Rechtsprinzipien unter Heranziehung alternativer Gestaltungsformen die Funktion rechtlicher Problemlösungen anwendungsbezogen und in funktionalen Zusammenhängen dar (SK 3),
- benennen rechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzungsmöglichkeiten sowie Gestaltungserfordernisse und ordnen rechtliche Aufgaben und Funktionen unter Berücksichtigung komplexer systematischer Bezüge der institutionellen Umsetzung zu (SK 4),
- ordnen Rechtsprobleme in ihren gesellschaftspolitischen Zusammenhang ein (SK 5),
- analysieren die Rolle staatlicher Institutionen in ihrer Schutz- und Durchsetzungsfunktion rechtlicher Interessen (SK 6),
- identifizieren Rechtsprobleme und ihre Behandlung in ihrer historischen Entwicklung und philosophischen Bezugsetzung (SK 7),
- ordnen rechtliche Normsetzungen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und Interessen zu (SK 8).
METHODENKOMPETENZ
VERFAHREN DER INFORMATIONSGEWINNUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- analysieren alltägliche und fachspezifische Medienbeiträge sowie wissenschaftliche Publikationen im Hinblick auf rechtliche Problemlagen (MK 1),
- arbeiten die Systematik von Gesetzestexten aus verschiedenen Gesetzbüchern heraus (MK 2),
- interpretieren Kommentarvergleiche zur Begutachtung eines Rechtsproblems (MK 3).
VERFAHREN DER DARSTELLUNG UND PRÄSENTATION
Die Schülerinnen und Schüler
- präsentieren aktuelle Rechtsprobleme und ihre rechtssystematische Einordnung medial (MK 4),
- stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung relevanter Fachbegriffe adressaten- sowie problembezogen dar (MK 5),
- tragen einen Standpunkt gesetzlich abgesichert in rollenspezifischer Differenzierung argumentativ und formgerecht vor (MK 6),
- präsentieren alternative Lösungen und Lösungswege für komplexe Rechtsprobleme und ordnen sie in wissenschaftstheoretische Positionen ein (MK 7).
VERFAHREN DER ANALYSE UND STRUKTURIERUNG
Die Schülerinnen und Schüler
- ordnen Rechtsprobleme differenziert zutreffenden Rechtsgebieten zu (MK 8),
- begutachten Fälle komplexer Art mit mehrfachem Rechtsgebietsbezug (MK 9),
- subsumieren Lebenssachverhalte unter rechtliche Normen und vertiefen Begriffe und Theorien zur Analyse und Lösung rechtlicher Problemaspekte abstrakt-theoretisch (MK 10),
- begutachten rechtliche Ansprüche im Hinblick auf ihre Begründetheit und ihre Durchsetzbarkeit und formulieren Gestaltungsalternativen (MK 11),
- beschreiben Zusammenhänge von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und erstellen alternative rechtliche Problemlösungen auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Garantien (MK 12),
- interpretieren Rechtsnormen unter Zuhilfenahme von Kommentierungen und Sachtexten (MK 13),
- entwickeln alternative Argumentationsschemata aus unterschiedlichen Positionen und Interessen (MK 14),
- erstellen Lösungsskizzen zu mehrdimensionalen Rechtsproblemen (MK 15),
- analysieren den Umsetzungszusammenhang von rechtlicher Normsetzung und gesellschaftspolitischer Zielsetzung (MK 16),
- begutachten die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Mittel der Abwehr staatlicher Eingriffe in Grundrechte (MK 17),
- werten fachspezifische Hilfsmittel und empirische Daten als Erfassungs- und Bewertungsgrundlage rechtlicher Problemlagen und Maßnahmen aus (MK 18),
- analysieren vergleichend alternative rechtliche Regelungen (MK 19).
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- beurteilen vergleichend rechtliche Ergebnisse nach Sinnhaftigkeit und theoretischer Stimmigkeit anhand von allgemeinen Rechtsgrundsätzen (UK 1),
- bewerten rechtliche Probleme und ihre Lösungen im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen (UK 2),
- beurteilen rechtliche Interessen, Ansprüche und Erfordernisse aus individueller und gesellschaftlicher Sicht (UK 3),
- erörtern die Rolle des Grundgesetzes als zentrales Bestimmungselement unserer Gesellschaftsordnung (UK 4),
- bewerten rechtliche Instrumente als Mittel der Konfliktbewältigung (UK 5),
- beurteilen die Regelungsdichte im Rechtssystem (UK 6),
- bewerten die Chancen der Durchsetzung rechtlicher Ansprüche (UK 7),
- bewerten Strafrechts- und Zivilrechtsnormen auf ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage (UK 8),
- bewerten den mit einer Verfassungsbeschwerde verbundenen verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Rechtsgüterschutz (UK 9),
- erörtern das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht an ausgewählten Beispielen (UK 10),
- erörtern das Recht auf persönliche Entfaltung in Abwägung mit den Erfordernissen staatlicher Schutzfunktionen (UK 11),
- beurteilen die Relevanz der Rechtsstaatlichkeit anhand alternativer Gestaltungsformen (UK 12),
- erörtern Möglichkeiten und Grenzen des Rechts zur Bewältigung gesellschaftspolitischer Erfordernisse in alternativen Umsetzungen (internationaler Vergleich) (UK 13),
- beurteilen verschiedene Formen rechtlicher Verfahrensweisen (normativ, methodisch und institutionell) im Sinne der Zielgerechtheit (UK 14),
- beurteilen kritisch-vergleichend unterschiedliche Konzeptionen der Umsetzung rechtlicher Schutzinteressen (UK 15).
HANDLUNGSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erstellen rechtliche Gutachten zu konkreten Problemlagen und entwickeln Instrumente und Vorgehensweisen zur Durchsetzung rechtlicher Interessen in alltäglichen oder gesellschaftlich bedeutsamen Problemsituationen unter Verwendung rechtlicher Prinzipien und gesellschaftspolitischer Wertvorstellungen (HK 1),
- entwickeln rechtliche Lösungen, normative Gestaltungen und theoretische Konzepte in Abhängigkeit von konkreten Interessen und wissenschaftlichen Standpunkten (HK 2),
- entwickeln inhaltlich und methodisch gesicherte Zugriffe zur Einnahme begründeter Positionen in Problemfällen (HK 3),
- entwerfen Strategien und Konzepte der konkreten Rechtsanwendung und einer entsprechenden institutionellen Gestaltung (HK 4),
- entwickeln zu komplexen Problemzusammenhängen Lösungsansätze im Hinblick auf rechtliche Aspekte (HK 5),
- gestalten fachspezifische und überfachliche Informationsmaterialien und Medien zu rechtspraktischen und rechtstheoretischen Fragestellungen (HK 6).
Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der Behandlung der nachfolgenden, für die Qualifikationsphase obligatorischen Inhaltsfelder 2 bis 5 entwickelt werden:
- Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts
- Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit
- Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht
- Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt
Bezieht man die übergeordneten Kompetenzerwartungen sowie die unten aufgeführten inhaltlichen Schwerpunkte aufeinander, so ergeben sich die nachfolgenden konkretisierten Kompetenzerwartungen:
Inhaltsfeld 2: Grenzsituationen menschlichen Lebens und Schutzfunktionen des Rechts
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erläutern die Kategorien der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit im Hinblick auf natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
- erläutern das Recht auf Selbstbestimmung mit Bezug auf den nasciturus,
- erklären die Regeln des Schwangerschaftsabbruchs in materieller und formaler Hinsicht,
- erläutern die Grenzsetzungen menschlichen Lebens nach dem Embryonenschutzgesetz sowie Voraussetzungen und Ziel der Sanktionierung,
- unterscheiden die Rechtsstellung des Ungeborenen in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht,
- erklären den Schutz der Menschenwürde als staatliches Ziel,
- beschreiben Stufen und Ziel der Altersdifferenzierung bei der Strafmündigkeit,
- unterscheiden als Strafmaßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafen,
- unterscheiden die verschiedenen Strafzwecke im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht,
- unterscheiden zwischen Analogiegeboten und Analogieverboten,
- beschreiben die Voraussetzungen einer Notwehrlage und einer straflosen Notwehrhandlung,
- erläutern die Voraussetzungen für eine Versuchsstrafbarkeit,
- analysieren rechtliche Konsequenzen aus fälschlicherweise angenommenem Notwehrhandeln,
- benennen Regeln für einen übergesetzlichen Notstand,
- erläutern Zielsetzung und Umfang des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie,
- erläutern Ursachen für und rechtliche Maßnahmen gegen die Verschuldung privater Haushalte,
- beschreiben Funktion und Ablauf der Privatinsolvenz,
- unterscheiden hinsichtlich des Regelungsumfangs und der Bedeutung zwischen einer mutmaßlichen Einwilligung, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht,
- erläutern die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts bei Vertretungserfordernissen,
- unterscheiden zwischen einer Strafbarkeit und straflosem Handeln im Hinblick auf eine direkte und indirekte Sterbehilfe, ein Sterbenlassen, eine Selbsttötung bzw. eine Beihilfe zur Selbsttötung mit nachträglicher Rettungspflicht sowie eine Tötung auf Verlangen,
- erläutern das Recht des Einzelnen auf Sterbehilfe sowie das Recht des Einzelnen auf Leben und die Schutzpflicht der Allgemeinheit,
- beschreiben das Spannungsverhältnis von staatlichen Fürsorgepflichten und privater Selbstbestimmung,
- stellen gesetzliche Bestimmungen vermögensrechtlicher Art zum Lebensende dar.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erörtern am Beispiel der Rechtsfähigkeit die Menschenwürde im Hinblick auf ihre interdisziplinäre Bestimmung,
- erörtern Rechtsgüterkollisionen unter ethischen, rechtlichen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten,
- beurteilen die rechtlichen Regelungen zur Nutzung embryonaler Stammzellen unter verfassungsrechtlichen, ethischen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten,
- erörtern alternative Bestrafungs-/Erziehungsmöglichkeiten unter rechtlichen Aspekten,
- bewerten rechtliche und funktionale Probleme einer Ausweitung des Jugendgerichtsgesetzes auf das Erwachsenenrecht,
- bewerten Strafurteile unter Bezugnahme auf gesellschaftspolitische und kriminologische Rahmenbedingungen,
- erörtern Strafurteile unter Bezugnahme auf Sozialisationsbedingungen,
- erörtern Prinzipien der Straforganisation und des Strafverfahrens unter Bezugnahme auf das Grundgesetz,
- bewerten die Tauglichkeit der Notwehrtatbestände zum Rechtsgüterschutz,
- erörtern die Tötung Unschuldiger als letztes Mittel zur Rettung Anderer unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten,
- bewerten Regelungen zum Schutz gegen Überschuldung in ihrer Ausgestaltung und Funktion,
- beurteilen die Funktion einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht unter rechtssystematischen und praktischen Aspekten,
- erörtern straffreie Handlungsalternativen bei sterbewilligen Patienten unter rechtssystematischen und praktischen Aspekten,
- bewerten Maßnahmen der Sterbebegleitung am Lebensende straf-, zivil- und verfassungsrechtlich,
- erörtern Regelungsmöglichkeiten der Organspende,
- bewerten den grundgesetzlich garantierten Stellenwert der Menschenwürde auf der Grundlage von Gerichtsentscheidungen,
- erörtern die Zulässigkeit der Lebendspende von Körperteilen und einer Organspende post mortem.
Inhaltsfeld 3: Gestaltbarkeit der persönlichen Rechtsbeziehungen und die Grenzen der Vertragsfreiheit
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- unterscheiden die Bedeutung von wirksamen Willenserklärungen und Verträgen im Rechtsverkehr in Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten,
- stellen verschiedene Formen des Vertrags als Mittel zur Gestaltung persönlicher Rechtsbeziehungen dar,
- erläutern anhand der Abgabe- und Zugangsproblematik bei Willenserklärungen Interessenkollisionen der Parteien,
- stellen am Beispiel des Kaufvertrags die Grundzüge der Vertragsfreiheit (Abschluss-, Form- und Gestaltungsfreiheit) und Ausnahmen vom Grundsatz dar,
- unterscheiden die schuldrechtliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung von der sachenrechtlichen Verfügung,
- unterscheiden hinsichtlich der Voraussetzungen und der Rechtsfolgen zwischen der Verfügung eines Berechtigten und der Verfügung eines Nichtberechtigten,
- beschreiben Formen nichtehelicher Partnerschaftsmodelle und vergleichen sie in ihren rechtlichen Konsequenzen,
- beschreiben die Schutzfunktionen gesetzlicher Regelungen in ausgewählten Vertragsbereichen wie dem Fernabsatzvertrag, dem Mietvertrag und dem Arbeitsvertrag,
- unterscheiden verschiedene Arten der Kreditnahme und Kreditsicherung,
- beschreiben Möglichkeiten und Folgen der Anfechtung bei vertraglichen Absprachen,
- unterscheiden zwischen Erfüllungsansprüchen, Herausgabeansprüchen und vertraglichen sowie gesetzlichen Schadensersatzansprüchen,
- unterscheiden zwischen der Schadensersatzpflicht des Anfechtenden und den Ansprüchen aus Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer sowie dem Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller,
- beschreiben Widerrufs- und Rückgaberechte bei Kaufverträgen,
- beschreiben die verschiedenen Verfahren zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche,
- unterscheiden zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftungstatbeständen,
- benennen Formen und Funktionen staatlicher Institutionen zur Gewährleistung von Rechtssicherheit in privatrechtlichen Bezügen.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- beurteilen vergleichend rechtliche Ergebnisse nach Sinnhaftigkeit und theoretischer Stimmigkeit anhand von allgemeinen Rechtsgrundsätzen fachsystematischer Art,
- beurteilen rechtliche Probleme und ihre Lösungen nach Übereinstimmung mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen,
- beurteilen verschiedene Formen rechtlicher Verfahrensweisen (normativ, methodisch und institutionell) im Sinne der Zielgerechtheit,
- erörtern Möglichkeiten und Grenzen des Rechts zur Bewältigung gesellschaftspolitischer Erfordernisse in alternativen Umsetzungen (internationaler Vergleich),
- bewerten die Interessen von Verbrauchern und Händlern sowie Herstellern beim Abschluss von Verträgen,
- bewerten die Aufgaben von staatlichen und privaten Verbraucherschutzorganisationen,
- beurteilen die Notwendigkeit vertraglicher Regelungen im familiären Bereich,
- bewerten rechtliche Risiken bei der Internetnutzung,
- erörtern Voraussetzungen und Umfang der Schadensersatzansprüche nach Anfechtung vertraglicher Bindungen,
- bewerten die Erfolgsaussichten von Klageanträgen in Abhängigkeit von der Möglichkeit, Beweis zu führen,
- beurteilen Haftungsregelungen bei Schäden durch den Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen,
- erörtern Notwendigkeit und Problematik von Dokumentations- und Auskunftsregistern für Gläubiger und Schuldner,
- bewerten die Tauglichkeit von Maßnahmen zur Kreditsicherung,
- bewerten die zivilrechtlichen Regelungen zum Eigentumserwerb verfassungsrechtlich.
Inhaltsfeld 4: Existenzsicherung und Daseinsvorsorge im Spannungsfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- vergleichen die rechtlichen Regelungen der Geschäfts- und Deliktsfähigkeit in Zielsetzung und Voraussetzungen,
- erläutern Zielsetzung und Umfang des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie,
- erläutern den Umfang des Erziehungsrechts und der Erziehungspflicht der Eltern,
- unterscheiden zwischen der Personensorge, der Vermögenssorge und der Vertretungsmacht,
- ordnen Verwandtschaftsverhältnisse in rechtliche Kategorien ein,
- bestimmen gesetzliche und gewillkürte Erbfolgen,
- stellen die Schutzfunktionen arbeitsvertraglicher Regelungen dar,
- unterscheiden Fehlverhalten am Arbeitsplatz von strafrechtlich relevantem Verhalten,
- ordnen Diskriminierungsfälle am Arbeitsplatz Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bzw. des Betriebsverfassungsgesetzes zu,
- beschreiben verschiedene Formen der Benachteiligung gemäß Gleichstellungsartikel des Grundgesetzes,
- erläutern die Rolle staatlicher Institutionen bei der Durchsetzung allgemeiner Schutzinteressen wie dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erörtern das besondere Schutzbedürfnis von Jugendlichen bezüglich der Geschäfts- und Deliktsfähigkeit,
- erörtern Regelungsvorschriften aus Sicht des Jugendlichen und aus Sicht der Eltern,
- bewerten die Regelungen zur Geschäfts- und Deliktsfähigkeit im Hinblick auf eine mögliche Überschuldung der Jugendlichen,
- bewerten die Haftungsverpflichtungen für Jugendliche in Abhängigkeit von deren Einsichtsfähigkeit,
- erörtern Bestimmungen der elterlichen Sorge in alternativen Formen des Zusammenlebens,
- bewerten strafbare Handlungen und die Nichtvornahme von notwendigen Maßnahmen von Eltern gegenüber ihren Kindern,
- bewerten die Aufgabenerfüllung des staatlichen Wächteramtes durch Jugendamt und Gerichte (Familiengericht, Vormundschaftsgericht),
- beurteilen Erfordernis und Umfang des speziellen Schutzes des Kindes im Grundgesetz,
- erörtern die rechtlichen und außerrechtlichen Möglichkeiten der Bewältigung familiärer Konfliktsituationen,
- erörtern Funktion und Umfang staatlicher Eingriffsmöglichkeiten in die Institution Familie,
- erörtern Grundrechtskollisionen an schulischen Beispielen,
- beurteilen Arbeitsverträge hinsichtlich des Regelungsbedarfs und der Regelungsmöglichkeiten,
- erörtern die Bedeutung kollektivrechtlicher Regelungen als Bestimmungsprinzip des Wirtschaftssystems,
- bewerten Umfang und Inhalt der Mitbestimmung durch Gewerkschaft und Betriebsrat im Arbeitsalltag,
- begründen die Rechtmäßigkeit von geschlechtsspezifischen Regelungen,
- bewerten geschlechtsspezifische Regelungen in Deutschland vor dem Hintergrund von EU-Bestimmungen.
Inhaltsfeld 5: Rechtliche Dimensionen einer durch Medien bestimmten Lebenswelt
Inhaltliche Schwerpunkte
|
SACHKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- erläutern die Pressefreiheit in ihrer Funktion zur politischen Willensbildung und zur Kontrolle staatlichen Handelns,
- erläutern das Schutzbedürfnis des Einzelnen gegenüber Presseveröffentlichungen mit seinem Recht auf Schutz des Privatlebens, auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz,
- benennen journalistische Sorgfaltsregeln,
- erläutern die Verantwortlichkeiten bei rechtswidrigen Medienveröffentlichungen,
- analysieren dem deutschen Recht widersprechende Gerichtsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Medienrecht,
- unterscheiden Tatsachenbehauptungen von Meinungsäußerungen nach dem Merkmal der Beweisbarkeit,
- unterscheiden hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen,
- erklären die Besonderheiten des geistigen Eigentums als schutzwürdiges Gut,
- erläutern Ausmaß und Ziel der Sanktionierung von Rechtsverletzungen,
- stellen den besonderen Schutz der Persönlichkeit bei Bildveröffentlichungen dar,
- erläutern Beweislastregelungen im Medienprozess,
- bestimmen die strafrechtlichen Grenzen bei der Meinungsäußerung,
- erklären die besonderen Probleme des Persönlichkeitsschutzes im Bereich der digitalen Medien,
- erläutern die rechtlichen Risiken bei der Datenbeschaffung und ‑weitergabe.
URTEILSKOMPETENZ
Die Schülerinnen und Schüler
- bewerten die Freiheitsrechte des Grundgesetzes im Hinblick auf ihre Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat,
- bewerten die besondere Bedeutung der Medien im Hinblick auf ihre gesellschaftspolitische Funktion,
- beurteilen die zivilrechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht,
- bewerten vergleichend die Berechnung der Schadensersatzhöhe bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im deutschen und im amerikanischen Recht,
- bewerten den strafenden Schadensersatz mit seiner Präventions-, Straf- und Ordnungsfunktion,
- erörtern Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktionen bei Ehrverletzungen,
- beurteilen die Strafbarkeit von Handlungen im Umgang mit digitalen Medien,
- beurteilen die Grenzen der Meinungsfreiheit unter strafrechtlichen Gesichtspunkten,
- bewerten rechtliche Regelungen zum Jugendschutz im Hinblick auf Mediennutzung,
- bewerten die Gefahren der Nutzung sozialer Netzwerke,
- erörtern die unterschiedlichen Interessenlagen bei der Beurteilung des Urheberrechts,
- beurteilen die Notwendigkeit von Datenschutzbestimmungen zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts,
- erörtern die rechts- und gesellschaftstheoretische Problematik der Veränderbarkeit einzelner Grundrechte und der Möglichkeit des Grundrechtsverzichts.