Logo Qualitäts- und UnterstützungsAgentur

Startseite Bildungsportal NRW

Orientierungsbereich (Sprungmarken)

Bereiche komplett auf- oder zuklappen:

Beispiel eines schulinternen Lehrplans für das Abendgymnasium und Kolleg im Fach Geschichte/Sozialwissenschaft

1 Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

Hinweis: Um die Ausgangsbedingungen für die Erstellung des schulinternen Lehrplans festzuhalten, können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Lage der Schule
  • Aufgaben des Fachs bzw. der Fachgruppe
  • Funktionen und Aufgaben der Fachgruppe vor dem Hintergrund des Schulprogramms
  • Beitrag der Fachgruppe zur Erreichung der Erziehungsziele ihrer Schule
  • Beitrag zur Qualitätssicherung und –entwicklung innerhalb der Fachgruppe
  • Zusammenarbeit mit andere(n) Fachgruppen (fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und Projekte)
  • Ressourcen der Schule (personell, räumlich, sächlich), Größe der Lerngruppen, Unterrichtstaktung, Stundenverortung
  • Fachziele
  • Name des/der Fachvorsitzenden und des Stellvertreters/der Stellvertreterin
  • ggf. Arbeitsgruppen bzw. weitere Beauftragte

Das fiktive Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskolleg ist ein dreizügiges Abendgymnasium mit städtischem Einzugsbereich.

Das Fach Geschichte/Sozialwissenschaft wird am Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskolleg in der Einführungsphase zweistündig unterrichtet. In der Qualifikationsphase werden regelmäßig ein dreistündiger Grundkurs sowie ein Leistungskurs angeboten. Der Leistungskurs kommt aufgrund des Wahlverhaltens der Studierenden regelmäßig zustande.

weiter ...

Neben dem Fach Geschichte/Sozialwissenschaft werden aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld die Fächer Soziologie und Volkswirtschaftslehre unterrichtet.

Der vorliegende schulinterne Lehrplan geht davon aus, dass den Kolleginnen und Kollegen über die vereinbarten Unterrichtsvorhaben hinaus noch Freiraum für Vertiefungen und eigene Schwerpunktsetzungen verbleibt.

Insgesamt umfasst die Fachkonferenz Geschichte/Sozialwissenschaft 7 Kolleginnen und Kollegen. Um die Lehrkräfte bei der Unterrichtsplanung zu unterstützen, stehen auf der schulinternen Lernplattform ausgearbeitete Unterrichtsreihen und Materialien zur Verfügung.

Die Fachkonferenz Geschichte/Sozialwissenschaft tagt bei Bedarf gemeinsam mit der Fachkonferenz Soziologie, um Absprachen zu integrativen Vorhaben zu ermöglichen. Die Fachkonferenz hat sich u.a. das Ziel gesetzt, an die beruflichen und lebensweltlichen Erfahrungen der Studierenden anzuknüpfen, um damit deren historische und politische Kenntnisse, Handlungs- und Urteilskompetenzen zu vertiefen und zu erweitern.

Die Studierenden des Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskollegs zeigen die für Weiterbildungskollegs typischen heterogenen Bildungs- und Berufsbiographien. Ein einheitlicher Kenntnis- und Bildungsstand bezüglich der Fächer, an die das Fach Geschichte/Sozialwissenschaft in der Einführungs- und Qualifikationsphase anknüpfen könnte, ist allenfalls in Ansätzen gegeben. Hinzu kommt, dass neben Absolventen der verschiedenen deutschen Bildungsgänge in der Sekundarstufe I und den Berufskollegs auch Zuwanderer mit anerkannten ausländischen Bildungsabschlüssen die Einführungs- und Qualifikationsphase besuchen.

Mit den daraus resultierenden Unterschieden in den fachspezifischen Voraussetzungen korrespondieren Unterschiede in den allgemeinen sprachlichen Kompetenzen. Wie jeder Fachunterricht am Weiterbildungskolleg muss auch der Fachunterricht im Fach Geschichte/Sozialwissenschaft die Weiterentwicklung der allgemeinen sprachlichen Kompetenzen (Textverständnis, Entwicklung von Fachsprache und Textproduktion) in den Blick nehmen und die Studierenden ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend fördern. Das hat Einfluss auf die Auswahl von geeignetem differenzierendem Arbeitsmaterial und erfordert entsprechende Unterrichtsmethoden. Die Fachkonferenz Geschichte/Sozialwissenschaft am Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskolleg hat beschlossen, die Differenzierung und Individualisierung insbesondere durch den Einsatz von kooperativen Lernformen zu verwirklichen.

In der Einführungsphase ist eine hohe Abbrecherquote festzustellen. Durch berufliche und familiäre Zwänge entstehen Verspätungen und Fehlzeiten bei einzelnen Studierenden. Die Unterrichtsgestaltung muss sich auf diese Rahmenbedingungen einrichten. Für das Fach Geschichte/Sozialwissenschaft bedeutet dies, dass den Studierenden alle Unterrichtsmaterialien online über die schulinterne Lernplattform zur Verfügung stehen. Eine Konsequenz für die Unterrichtsmethodik besteht darin, dass stundenübergreifende Gruppenarbeiten nur in Ausnahmefällen geplant werden.

Das Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskolleg teilt sich die Klassen- und Fachräume mit dem im selben Haus untergebrachten vierzügigen Robert-Blum-Gymnasium. Es stehen also genügend Räume und Fachräume zur Verfügung. Das macht es in einzelnen Unterrichtsstunden möglich, dass Studierende einer Lerngruppe in verschiedenen Räumen arbeiten können. Allen Studierenden steht ein Selbstlernzentrum mit Internetzugang zur Verfügung. Dort können eigenständige Recherchen und rechnergestützte Präsentationen für den Unterricht erarbeitet und vorbereitet werden. Es stehen in ausreichendem Umfang Beamer oder Räume mit interaktiven Tafeln zur Verfügung.

Das Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskolleg versteht sich als Schule, in der gegenseitige Wertschätzung die Grundlage des gemeinsamen Lernens, Lehrens und Erlebens ist. Studierende, Lehrerinnen, Lehrer gehen respektvoll miteinander um. Dieser Respekt ist keiner Hierarchie geschuldet, sondern entsteht aus gegenseitiger Achtung. Dazu gehört, sich aufmerksam wahrzunehmen, sich auf Augenhöhe zu begegnen und eigene Grenzen und die Grenzen des Gegenübers anzuerkennen.

Im Zentrum der Arbeit steht der Unterricht mit berufstätigen Erwachsenen, die die Voraussetzungen für ein Studium erreichen wollen. Die Schule berücksichtigt den Erwachsenenstatus, die Berufstätigkeit und die Mehrfachbelastung der Studierenden angemessen und unterscheidet sich auch darin von der Regelschule.

Der Unterricht im Fach Geschichte/Sozialwissenschaft versteht den Menschen zugleich als gesellschaftliches Produkt und als Gestalter der Gesellschaft. Entsprechend sollen demokratische Kompetenz, eine gewissenhafte Selbstreflexion sowie die engagierte Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme gefördert werden. Ausgehend von aktuellen und exemplarischen Konflikten des gesellschaftlichen und politischen Lebens werden historische und politische Kenntnisse und Problemstellungen vermittelt und dabei Betroffenheit und Bedeutsamkeit sowie soziales und politisches Lernen miteinander verbunden. Zentrale Aufgabe ist es, das Historische in politisch-gesellschaftlichen Prozessen zu entdecken und dabei an konkreten Fällen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse und Verfahren zu gewinnen. Dabei besteht das übergeordnete Ziel des Faches darin, Studierende zunehmend zu einer selbstständigen historisch fundierten Analyse relevanter gesellschaftlicher Konflikte und zu einem eigenständigen, begründeten Urteil zu befähigen.


2 Entscheidungen zum Unterricht

Hinweis: Die nachfolgend dargestellte Umsetzung der verbindlichen Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans findet auf zwei Ebenen statt. Das Übersichtsraster gibt den Lehrkräften einen raschen Überblick über die laut Fachkonferenz verbindlichen Unterrichtsvorhaben pro Schuljahr. In dem Raster sind außer dem Thema des jeweiligen Vorhabens das schwerpunktmäßig damit verknüpfte Inhaltsfeld bzw. die Inhaltsfelder, inhaltliche Schwerpunkte des Vorhabens sowie Schwerpunktkompetenzen ausgewiesen. Die Konkretisierung von Unterrichtsvorhaben führt weitere Kompetenzerwartungen auf und verdeutlicht vorhabenbezogene Absprachen, z.B. zur Festlegung auf einen Aufgabentyp bei der Lernerfolgsüberprüfung durch eine Klausur.

2.1 Unterrichtsvorhaben

Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan besitzt den Anspruch, sämtliche im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans bei den Lernenden auszubilden und zu entwickeln.

Die entsprechende Umsetzung erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

weiter ...

Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.1) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen sowie den im Kernlehrplan genannten Kompetenzen, Inhaltsfeldern und inhaltlichen Schwerpunkten zu verschaffen. Um Klarheit für die Lehrkräfte herzustellen und die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden in der Kategorie „Kompetenzen“ an dieser Stelle nur die Methoden- und Handlungskompetenzen ausgewiesen, während die konkretisierten Kompetenzerwartungen erst auf der Ebene konkretisierter Unterrichtsvorhaben Berücksichtigung finden. Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Interessen der Studierenden, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Kursfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans nur ca. 75 Prozent der Bruttounterrichtszeit verplant.

Während der Fachkonferenzbeschluss zum „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ zur Gewährleistung vergleichbarer Standards sowie zur Absicherung von Lerngruppenübertritten und Lehrkraftwechseln für alle Mitglieder der Fachkonferenz Bindekraft entfalten soll, besitzt die exemplarische Ausweisung „konkretisierter Unterrichtsvorhaben“ (Kapitel 2.1.2) empfehlenden Charakter. Referendarinnen und Referendaren sowie neuen Kolleginnen und Kollegen dienen diese vor allem zur standardbezogenen Orientierung in der neuen Schule, aber auch zur Verdeutlichung von unterrichtsbezogenen fachgruppeninternen Absprachen zu didaktisch-methodischen Zugängen, fächerübergreifenden Kooperationen, Lernmitteln und ?orten sowie vorgesehenen Leistungsüberprüfungen, die im Einzelnen auch den Kapiteln 2.2 bis 2.4 zu entnehmen sind. Bei begründeten Abweichungen von den vorgeschlagenen Vorgehensweisen bezüglich der konkretisierten Unterrichtsvorhaben bleibt sicherzustellen, dass im Rahmen der Umsetzung der Unterrichtsvorhaben insgesamt alle Kompetenzen des Kernlehrplans und die schulinternen Beschlüsse und Absprachen Berücksichtigung finden.


2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben

Einführungsphase

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Muslimischer Orient und christlicher Okzident im Mittelalter – eine spannungsreiche Nachbarschaft

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • treffen unter Anleitung methodische Entscheidungen für eine historische Untersuchung (MK1),
  • identifizieren Verstehensprobleme und führen die notwendigen Klärungen herbei (MK5),
  • interpretieren und analysieren sachgerecht unter Anleitung Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen, orientiert an grundlegenden wissenschaftlichen Standards (MK6)
  • interpretieren und analysieren sachgerecht quellen- und medienkritisch unter Anleitung nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Statistiken, Grafiken, Schaubilder, Bilder, Karikaturen und Filme (MK7),
  • praktizieren im Unterricht unter Anleitung Formen demokratischen Sprechens und demokratischer Aushandlungsprozesse und übernehmen dabei Verantwortung für ihr Handeln (HK1),
  • entwickeln in Ansätzen Handlungsoptionen für die Gegenwart unter Beachtung der Rolle von historischen Erfahrungen (HK2).

Inhaltsfelder: IF 1 (Kulturkontakte und Kulturkonflikte)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Religion, Staat und Kultur im Mittelalter im christlichen Europa und in der islamischen Welt;
  • Die Kreuzzüge

Zeitbedarf: 20 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Weggehen und Ankommen, das Eigene und das Fremde – Migration seit dem 19.Jahrhundert

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • erheben fragengeleitet Daten und Zusammenhänge durch empirische Methoden der Sozialwissenschaften und wenden statistische Verfahren an (MK2)
  • recherchieren fachgerecht innerhalb und außerhalb der Schule in relevanten Medien und beschaffen zielgerichtet Informationen zu einfachen Problemstellungen (MK3)
  • analysieren angeleitet historische und sozialwissenschaftliche Fallbeispiele (MK8),
  • stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen und problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich (MK9),
  • beziehen angeleitet Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK4),
  • entwickeln diskursive, simulative und reale Handlungsszenarien für historische und politische Problemstellungen und führen diese ggf. innerhalb bzw. außerhalb der Schule durch (HK5).

Inhaltsfelder: IF 1 (Kulturkontakte und Kulturkonflikte)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Fremdsein, Vielfalt und Integration – Migration im 19. und 20. Jahrhundert,
  • Migration im Zeitalter der Globalisierung

Zeitbedarf:16 Std.

Unterrichtsvorhaben III:

p>Thema: Untertan oder Staatsbürger? Grundrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten in einem demokratischen Rechtsstaat und ihre historische Wurzeln

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • erläutern den Unterschied zwischen Quellen und Darstellungen, vergleichen Informationen aus ihnen miteinander und stellen offenkundige Bezüge zwischen ihnen her (MK4),
  • interpretieren und analysieren sachgerecht unter Anleitung Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen orientiert an grundlegenden wissenschaftlichen Standards (MK6),
  • interpretieren und analysieren sachgerecht quellen- und medienkritisch unter Anleitung nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Statistiken, Grafiken, Schaubilder, Bilder, Karikaturen und Filme (MK7),
  • praktizieren im Unterricht unter Anleitung Formen demokratischen Sprechens und demokratischer Aushandlungsprozesse und übernehmen dabei Verantwortung für ihr Handeln (HK1),
  • entscheiden sich begründet für oder gegen die Teilnahme an Formen der öffentlichen Erinnerungskultur (HK3),
  • präsentieren eigene historische Narrationen und nehmen am (schul-) öffentlichen Diskurs um historisch-politische Streitfragen teil (HK7).

Inhaltsfelder: IF 2 (Legitimationsbedingen moderne Staatlichkeit)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Verfassungsgrundlagen des Grundgesetzes,
  • Demokratietheoretische Grundkonzepte und Entwicklungsetappen von Menschenrechten und Volkssouveränität in der Aufklärung,
  • Die Auseinandersetzung um Menschenrechte und Volkssouveränität am Beispiel der Französischen Revolution,
  • Geltungsbereich der Menschenrechte

Zeitbedarf: 35 Std.

Summe Einführungsphase: 71 Stunden

Qualifikationsphase (Q1) Grundkurs

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Einigkeit und Recht und Freiheit durch Nationalstaatsbildung? - Gesellschaftlicher und politischer Wandel im 19. Jahrhundert

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • recherchieren fachgerecht und selbstständig innerhalb und außerhalb der Schule in relevanten Medien und beschaffen zielgerichtet Informationen auch zu komplexeren Problemstellungen (MK3),
  • identifizieren Verstehensprobleme auch bei komplexeren Materialien und führen fachgerecht die notwendigen Klärungen herbei (MK5),
  • interpretieren und analysieren selbständig Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen hinsichtlich der zentralen Aussagen, Positionen, Argumentationen, Intentionen und Adressaten und ermitteln Standpunkte und Interessen der Autoren (MK6),
  • stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher und graphischer Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen sowie problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich und differenziert (MK9),
  • praktizieren im Unterricht selbstständig Formen demokratischen Sprechens und demokratischer Aushandlungsprozesse und übernehmen dabei Verantwortung für ihr Handeln (HK1),
  • entwickeln differenzierte Handlungsoptionen für die Gegenwart und berücksichtigen dabei die Ergebnisse von Analysen gegenwärtiger Konflikte sowie historischer Erfahrungen (HK2).

Inhaltsfelder: IF 3 Die moderne Industriegesellschaft, IF 5 Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Einheit und Freiheit – nationale Bewegungen in Deutschland und Europa im 19. Jahrhundert
  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 […]
  • Die „Zweite industrielle Revolution“ und die Entstehung der modernen Massengesellschaft

Zeitbedarf: 36 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Fortschritt und Entmenschlichung – das Janusgesicht der Moderne zwischen 1880 und 1930

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • ermitteln fragen- und hypothesengeleitet Daten und Zusammenhänge durch empirische Methoden der Sozialwissenschaften und wenden statistische Verfahren an (MK2),
  • erläutern den Unterschied zwischen Quellen und Darstellungen, vergleichen Informationen aus ihnen miteinander und stellen auch weniger offenkundige Bezüge zwischen ihnen her (MK4),
  • interpretieren und analysieren fachgerecht quellen- und medienkritisch nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Grafiken, Statistiken, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Karikaturen, Filme und Sachquellen (u.a. Denkmäler) (MK7),
  • analysieren historische und sozialwissenschaftliche Fallbeispiele und wenden weitere historische Untersuchungsformen (gegenwartsgenetisch, diachron, synchron, perspektivisch-ideologiekritisch) angeleitet an (MK8),
  • entscheiden sich für oder gegen die Teilnahme an Formen der öffentlichen Erinnerungskultur und begründen ihre Entscheidung (HK3),
  • entwickeln für diskursive, simulative und reale historische und politische Handlungsszenarien zunehmend komplexe Handlungspläne und übernehmen die zugehörigen Rollen (HK 5),
  • präsentieren eigene historische Narrationen und vertreten begründet Positionen zu einzelnen historischen und politischen Streitfragen (HK7).
Inhaltsfelder: IF 3 (Die moderne Industriegesellschaft zwischen Fortschritt und Krise), IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration), IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Die „Zweite industrielle Revolution“ und die Entstehung der modernen Massengesellschaft
  • Vom Hochimperialismus zum ersten „modernen“ Krieg in der Industriegesellschaft
  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 […]
  • Internationale Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg

Zeitbedarf: 34 Std.

Unterrichtsvorhaben IIIa:

Thema: War die Machterringung Hitlers bzw. des Nationalsozialismus unvermeidbar? – Strukturelle Probleme und historische Belastungen der Weimarer Republik sowie deren gezielte Zerstörung durch antidemokatische Interessengruppen

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • treffen selbständig zentrale methodische Entscheidungen für eine historische Untersuchung (MK1),
  • interpretieren und analysieren selbstständig Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen hinsichtlich der zentralen Aussagen, Positionen, Argumentationen, Intentionen und Adressaten und ermitteln Standpunkte und Interessen der Autoren (MK6),
  • identifizieren Verstehensprobleme auch bei komplexeren Materialien und führen fachgerecht die notwendigen Klärungen herbei (MK5),
  • stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher und graphischer Mittel und Fachbegriffe adressaten-bezogen sowie problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich und differenziert (MK9).
  • beziehen Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK4),
  • nehmen, ggf. in kritischer Distanz, an ausgewählten Formen der öffentlichen Geschichts- und Erinnerungskultur mit eigenen Beiträgen teil (HK6).

Inhaltsfelder: IF 3 (Die moderne Industriegesellschaft) IF 4 (Die Zeit des Nationalsozialismus – Voraussetzungen, Herrschaftsstruktur, Nachwirkungen und Deutungen) IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration) IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 und seine Radikalisierung im Nationalsozialismus
  • Internationale Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg
  • Politische und ideologische Grundlagen des Nationalsozialismus; Ursachen und Folgen der Weltwirtschaftskrise 1929

Zeitbedarf: 20 Std.

Summe Qualifikationsphase (Q1) – GRUNDKURS: 90 Stunden

Qualifikationsphase ((Q2) Grundkurs

Unterrichtsvorhaben IIIb:

Thema: Mit dem Zivilisationsbruch umgehen?! - Deutschland und Europa zwischen 1933 und 1945 und die Auseinandersetzung der Nachfahren mit dem Nationalsozialismus

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • treffen selbständig zentrale methodische Entscheidungen für eine historische Untersuchung (MK1),
  • recherchieren fachgerecht und selbstständig innerhalb und außerhalb der Schule in relevanten Medien und beschaffen zielgerichtet Informationen zu komplexen Problemstellungen (MK3),
  • erläutern den Unterschied zwischen Quellen und Darstellungen, vergleichen Informationen aus ihnen miteinander und stellen auch weniger offenkundige Bezüge zwischen ihnen her (MK4),
  • analysieren komplexe historische und sozialwissenschaftliche Fallbeispiele und wenden weitere historische Untersuchungsformen (gegenwartsgenetisch, diachron, synchron, perspektivisch-ideologiekritisch) an (MK8),
  • praktizieren im Unterricht selbstständig Formen demokratischen Sprechens und demokratischer Aushandlungsprozesse und übernehmen dabei Verantwortung für ihr Handeln (HK1),
  • beziehen Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK4).

Inhaltsfelder: IF 4 (Die Zeit des Nationalsozialismus – Voraussetzungen, Herrschaftsstrukturen, Nachwirkungen und Deutungen); IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration); IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 und seine Radikalisierung im Nationalsozialismus
  • Nationalsozialistische Herrschaft und „Volksgemeinschaft“
  • Völkermord und Vernichtungskrieg; Das Handeln der Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus
  • Vergangenheitspolitik und „Vergangenheitsbewältigung“ seit 1945
  • Entstehung,Auswirkungen und Überwindung der deutschen und europäischen Teilung 1945 bis 1989/90
  • Bipolare Ordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg: Ursachen und Überwindung des Kalten Kriegs

Zeitbedarf: 25 Std.

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: Löst die europäische Integration die nationalstaatliche Machtpolitik ab? - Deutschland und Europa nach 1945: Von der Spaltung im Ost-West-Konflikt zu deutscher Wiedervereinigung und europäischer Integration

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • ermitteln fragen- und hypothesengeleitet Daten und Zusammenhänge durch empirische Methoden der Sozialwissenschaften und wenden statistische Verfahren an (MK2),
  • interpretieren und analysieren selbständig Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen hinsichtlich der zentralen Aussagen, Positionen, Argumentationen, Intentionen und Adressaten und ermitteln Standpunkte und Interessen der Autoren (MK6),
  • interpretieren und analysieren eigenständig und fachgerecht quellen- und medienkritisch nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Grafiken, Statistiken, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Karikaturen, Filme und Sachquellen (u.a. Denkmäler) (MK7),
  • entwickeln differenzierte Handlungsoptionen für die Gegenwart und berücksichtigen dabei die Ergebnisse von Analysen gegenwärtiger Konflikte sowie historischer Erfahrungen (HK2),
  • entscheiden sich für oder gegen die Teilnahme an Formen der öffentlichen Erinnerungskultur und begründen ihre Entscheidung differenziert (HK3),
  • entwickeln für diskursive, simulative und reale historische und politische Handlungsszenarien zunehmend komplexe Handlungspläne und übernehmen die zugehörigen Rollen (HK 5),
  • nehmen, ggf. in kritischer Distanz, an der öffentlichen Geschichts- und Erinnerungskultur mit differenzierten eigenen Beiträgen teil (HK6).

Inhaltsfelder: IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration), IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Entstehung, Auswirkungen und Überwindung der deutschen und europäischen Teilung 1945 bis 1989/90
  • Bipolare Ordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg: Ursachen und Überwindung des Kalten Kriegs
  • Die Entwicklung der europäischen Integration nach dem 2. Weltkrieg

Zeitbedarf: 35 Std.

Unterrichtsvorhaben V:

Thema: Ist Frieden machbar? – Bedingungen gelingenden Friedens in einer multipolaren Welt

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • identifizieren Verstehensprobleme auch bei komplexeren Materialien und führen fachgerecht die notwendigen Klärungen herbei (MK5),
  • interpretieren und analysieren fachgerecht quellen- und medienkritisch nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Grafiken, Statistiken, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Karikaturen, Filme und Sachquellen (u.a. Denkmäler) (MK7),
  • stellen fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher und graphischer Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen sowie problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich und differenziert (MK9).
  • entwickeln Handlungsoptionen für die Gegenwart und berücksichtigen dabei die Ergebnisse von Analysen gegenwärtiger Konflikte sowie historischer Erfahrungen (HK2),
  • beziehen Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK4),
  • präsentieren eigene historische Narrationen und vertreten begründet Positionen zu einzelnen historischen und politischen Streitfragen (HK7).

Inhaltsfelder: IF 3 (Die moderne Industriegesellschaft), IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration), IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Die „Zweite industrielle Revolution“ und die Entstehung der modernen Massengesellschaft (Wh*)
  • Die Entwicklung der europäischen Integration nach dem 2. Weltkrieg (Wh*)
  • Internationale Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg (Wh*)
  • Bipolare Ordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg: Ursachen und Überwindung des Kalten Kriegs (Wh*)
  • Frieden in einer multipolaren Welt

Zeitbedarf: 15 Std.

* = Wiederholung in neuem Kontext

Summe Qualifikationsphase (Q2) – GRUNDKURS: 75 Stunden

Qualifikationsphase (Q1) Leistungskurs

Unterrichtsvorhaben I:

Thema: Einigkeit und Recht und Freiheit durch Nationalstaatsbildung?- Gesellschaftlicher und politischer Wandel im 19. Jahrhundert

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • recherchieren fachgerecht und selbstständig innerhalb und außerhalb der Schule in relevanten Medien und beschaffen zielgerichtet Informationen zu komplexen Problemstellungen (MK3),
  • identifizieren Verstehensprobleme bei komplexen Materialien und führen fachgerecht die notwendigen Klärungen differenziert herbei (MK5),
  • interpretieren und analysieren selbständig Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen hinsichtlich der zentralen Aussagen, Positionen, Argumentationen, Intentionen und Adressaten und ermitteln Standpunkte und Interessen der Autoren (MK6),
  • stellen komplexere fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher und graphischer Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen sowie problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich und differenziert (MK9).
  • praktizieren im Unterricht selbstständig Formen demokratischen Sprechens und demokratischer Aushandlungsprozesse und übernehmen dabei Verantwortung für ihr Handeln (HK1),
  • entwickeln differenzierte Handlungsoptionen für die Gegenwart und berücksichtigen dabei die Ergebnisse von Analysen gegenwärtiger Konflikte sowie historischer Erfahrungen (HK2),

Inhaltsfelder: IF 3 (Die moderne Industriegesellschaft), IF 5(Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Einheit und Freiheit – nationale Bewegungen in Deutschland und Europa im 19. Jahrhundert
  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 […]
  • Die „Zweite industrielle Revolution“ und die Entstehung der modernen Massengesellschaft

Zeitbedarf: 60 Std.

Unterrichtsvorhaben II:

Thema: Fortschritt und Entmenschlichung – das Janusgesicht der Moderne zwischen 1880 und 1930

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • ermitteln fragen- und hypothesengeleitet Daten und Zusammenhänge durch empirische Methoden der Sozialwissenschaften und wenden statistische Verfahren reflektiert an (MK2)
  • erläutern den Unterschied zwischen Quellen und Darstellungen, vergleichen Informationen aus ihnen miteinander und stellen so auch den Konstruktcharakter von Geschichte heraus (MK4),
  • interpretieren und analysieren eigenständig und fachgerecht quellen- und medienkritisch nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Grafiken, Statistiken, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Karikaturen, Filme und Sachquellen (u.a. Denkmäler) (MK7),
  • analysieren komplexe historische und sozialwissenschaftliche Fallbeispiele und wenden weitere historische Untersuchungsformen (gegenwartsgenetisch, diachron, synchron, perspektivisch-ideologiekritisch) an (MK8),
  • entscheiden sich für oder gegen die Teilnahme an Formen der öffentlichen Erinnerungskultur und begründen ihre Entscheidung differenziert (HK3),
  • entwickeln für diskursive, simulative und reale historische und politische Handlungsszenarien komplexe Handlungspläne und übernehmen fach-, situationsbezogen und adressatengerecht die zugehörigen Rollen (HK5),
  • präsentieren eigene historische Narrationen und vertreten begründet Positionen zu grundlegenden historischen und politischen Streitfragen (HK7).

Inhaltsfelder: IF 3 (Die moderne Industriegesellschaft zwischen Fortschritt und Krise), IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration), IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Die „Zweite industrielle Revolution“ und die Entstehung der modernen Massengesellschaft
  • Vom Hochimperialismus zum ersten „modernen“ Krieg in der Industriegesellschaft
  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 […]
  • Internationale Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg

Zeitbedarf: 55 Std.

Unterrichtsvorhaben IIIa:

Thema: War die Machterringung Hitlers bzw. des Nationalsozialismus unvermeidbar? – Strukturelle Probleme und historische Belastungen der Weimarer Republik sowie deren gezielte Zerstörung durch antidemokratische Interessengruppen

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • treffen selbstständig unter Offenlegung und Diskussion der erforderlichen Teiloperationen methodische Entscheidungen für eine historische Untersuchung (MK1),
  • identifizieren Verstehensprobleme bei komplexen Materialien und führen fachgerecht die notwendigen Klärungen differenziert herbei (MK5),
  • interpretieren und analysieren selbständig und differenziert komplexe Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen hinsichtlich der zentralen Aussagen, Positionen, Argumentationen, Intentionen und Adressaten und ermitteln Standpunkte und Interessen der Autoren (MK6),
  • stellen komplexere fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher und graphischer Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen sowie problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich und differenziert (MK9),
  • beziehen differenziert Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK4),
  • nehmen, ggf. in kritischer Distanz, an der öffentlichen Geschichts- und Erinnerungskultur mit differenzierten eigenen Beiträgen teil (HK6).

Inhaltsfelder: IF 3 Die moderne Industriegesellschaft, IF 4 Die Zeit des Nationalsozialismus - Voraussetzungen, Nachwirkungen und Deutungen, IF 5 Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 und seine Radikalisierung im Nationalsozialismus
  • Internationale Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg
  • Politische und ideologische Grundlagen des Nationalsozialismus
  • Ursachen und Folgen der Weltwirtschaftskrise 1929

Zeitbedarf: 35 Std.

Summe Qualifikationsphase (Q1) – LEISTUNGSKURS: 150 Stunden

Qualifikationsphase (Q2) Leistungskurs

Unterrichtsvorhaben IIIb:

Thema: Mit dem Zivilisationsbruch umgehen?! - Deutschland und Europa zwischen 1933 und 1945 und die Auseinandersetzung der Nachfahren mit dem Nationalsozialismus

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • treffen selbstständig unter Offenlegung und Diskussion der erforderlichen Teiloperationen methodische Entscheidungen für eine historische Untersuchung (MK1),
  • recherchieren fachgerecht und selbstständig innerhalb und außerhalb der Schule in relevanten Medien und beschaffen zielgerichtet Informationen zu komplexen Problemstellungen (MK3),
  • erläutern den Unterschied zwischen Quellen und Darstellungen, vergleichen Informationen aus ihnen miteinander und stellen so auch den Konstruktcharakter von Geschichte heraus (MK4),
  • analysieren komplexe historische und sozialwissenschaftliche Fallbeispiele und wenden weitere historische Untersuchungsformen (gegenwartsgenetisch, diachron, synchron, perspektivisch-ideologiekritisch) an (MK8),
  • praktizieren im Unterricht selbstständig Formen demokratischen Sprechens und demokratischer Aushandlungsprozesse und übernehmen dabei Verantwortung für ihr Handeln (HK1),
  • beziehen differenziert Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK4).

Inhaltsfelder: IF 4 (Die Zeit des Nationalsozialismus – Voraussetzungen, Herrschaftsstrukturen, Nachwirkungen und Deutungen); IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration); IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Exklusiver und aggressiver Nationalismus in Europa ab 1870 und seine Radikalisierung im Nationalsozialismus
  • Nationalsozialistische Herrschaft und „Volksgemeinschaft“
  • Völkermord und Vernichtungskrieg
  • Das Handeln der Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus
  • Vergangenheitspolitik und „Vergangenheitsbewältigung“ seit 1945
  • Entstehung, Auswirkungen und Überwindung der deutschen und europäischen Teilung 1945 bis 1989/90
  • Bipolare Ordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg: Ursachen und Überwindung des Kalten Kriegs

Zeitbedarf: 40 Std.

Unterrichtsvorhaben IV:

Thema: Löst die europäische Integration die nationalstaatliche Machtpolitik ab? - Deutschland und Europa nach 1945: Von der Spaltung im Ost-West-Konflikt zu deutscher Wiedervereinigung und europäischer Integration

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • ermitteln fragen- und hypothesengeleitet Daten und Zusammenhänge durch empirische Methoden der Sozialwissenschaften und wenden statistische Verfahren reflektiert an (MK2),
  • interpretieren und analysieren selbständig und differenziert komplexe Textquellen, historiographische und sozialwissenschaftliche Darstellungen hinsichtlich der zentralen Aussagen, Positionen, Argumentationen, Intentionen und Adressaten und ermitteln Standpunkte und Interessen der Autoren (MK6),
  • interpretieren und analysieren eigenständig und fachgerecht quellen- und medienkritisch nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Grafiken, Statistiken, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Karikaturen, Filme und Sachquellen (u.a. Denkmäler) (MK7),
  • entwickeln differenzierte Handlungsoptionen für die Gegenwart und berücksichtigen dabei die Ergebnisse von Analysen gegenwärtiger Konflikte sowie historischer Erfahrungen (HK2),
  • entscheiden sich für oder gegen die Teilnahme an Formen der öffentlichen Erinnerungskultur und begründen ihre Entscheidung differenziert (HK3),
  • entwickeln für diskursive, simulative und reale historische und politische Handlungsszenarien komplexe Handlungspläne und übernehmen fach-, situationsbezogen und adressatengerecht die zugehörigen Rollen (HK5),
  • nehmen, ggf. in kritischer Distanz, an der öffentlichen Geschichts- und Erinnerungskultur mit differenzierten eigenen Beiträgen teil (HK6).

Inhaltsfelder: IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integra-tion), IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Entstehung, Auswirkungen und Überwindung der deutschen und euro-päischen Teilung 1945 bis 1989/90
  • Bipolare Ordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg: Ursachen und Überwindung des Kalten Kriegs
  • Die Entwicklung der europäischen Integration nach dem 2. Weltkrieg

Zeitbedarf: 65 Std.

Unterrichtsvorhaben V:

Thema: Ist Frieden machbar? – Bedingungen gelingenden Friedens in einer multipolaren Welt

Methoden- und Handlungskompetenzen:

Die Studierenden

  • identifizieren Verstehensprobleme bei komplexen Materialien und führen fachgerecht die notwendigen Klärungen differenziert herbei (MK5),
  • interpretieren und analysieren eigenständig und fachgerecht quellen- und medienkritisch nichtsprachliche Quellen und Darstellungen wie Karten, Grafiken, Statistiken, Schaubilder, Diagramme, Bilder, Karikaturen, Filme und Sachquellen (u.a. Denkmäler) (MK7),
  • stellen komplexere fachspezifische Sachverhalte unter Verwendung geeigneter sprachlicher und graphischer Mittel und Fachbegriffe adressatenbezogen sowie problemorientiert dar und präsentieren diese auch unter Nutzung elektronischer Datenverarbeitungssysteme anschaulich und differenziert (MK9).
  • entwickeln differenzierte Handlungsoptionen für die Gegenwart und berücksichtigen dabei die Ergebnisse von Analysen gegenwärtiger Konflikte sowie historischer Erfahrungen (HK2),
  • beziehen differenziert Position in Debatten um gegenwärtige Verantwortung für historische Sachverhalte und deren Konsequenzen (HK4),
  • präsentieren eigene historische Narrationen und vertreten begründet Positionen zu grundlegenden historischen und politischen Streitfragen (HK7).

Inhaltsfelder: IF 3 (Die moderne Industriegesellschaft), IF 5 (Nationalismus, Nationalstaat und europäische Integration), IF 6 (Frieden im 20. und 21. Jahrhundert)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Die „Zweite industrielle Revolution“ und die Entstehung der modernen Massengesellschaft (Wh*)
  • Die Entwicklung der europäischen Integration nach dem 2. Weltkrieg (Wh*)
  • Internationale Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg (Wh*)
  • Bipolare Ordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg: Ursachen und Überwindung des Kalten Kriegs (Wh*)
  • Frieden in einer multipolaren Welt

Zeitbedarf: 20 Std.

Summe Qualifikationsphase (Q2) – LEISTUNGSKURS: 125 Stunden


2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

Die Fachkonferenz Geschichte/Sozialwissenschaft erarbeitet in enger Korrespondenz mit der Konzeption schulweiter Grundsätze der überfachlichen didaktischen und methodischen Arbeit in der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms folgende fachmethodische und fachdidaktische Grundsätze.

weiter ...

Überfachliche Grundsätze:

Das Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskolleg begreift sich als Schule des Zweiten Bildungsweges, in der kritisches Denken und Mündigkeit erworben und weiter entwickelt werden können. Dabei dient das Lernen auch der Horizonterweiterung, der Entfaltung individueller Begabungen und der Persönlichkeitsentwicklung. Als Schule des Zweiten Bildungsweges leistet das Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskolleg einen Beitrag zur Chancengleichheit sowie zur Integration und Qualifikation von Zuwanderern. Daraus leiten sich eine Reihe überfachlicher und auch fachlicher didaktisch-methodischer Grundsätze ab:

Unterrichtstransparenz: Gemeinsame Problemstellungen von Lehrerinnen und Lehrern und Studierenden zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und geben auch der Struktur der Lernprozesse Bedeutung. Deshalb ist es das Ziel der Lehrerinnen und Lehrer, wo immer möglich Unterrichtsschritte und Unterrichtsmethoden gemeinsam zu planen. Das gemeinsame Arbeitsverständnis ist durch Methoden des Prozessmonitorings und der Evaluation im Schulalltag zu sichern.

Selbstregulativität: Denken und lernen kann man immer nur selbst: Daher ist der Unterricht so aufgebaut, dass Studierende zunehmend alles, was sie im Unterricht selbst tun können, auch übernehmen. Der Unterricht ist entdeckend und erfahrungsorientiert angelegt und darf und soll Anstrengungen nötig machen. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme und Anteilnahme aller Studierenden. Sie erhalten mit wachsender Lernverantwortung Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt. Der Unterricht ist so angelegt, dass er die Zusammenarbeit zwischen den Studierenden fördert und ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen bietet. Der Unterricht berücksichtigt individuelle Lernwege und pflegt einen konstruktiven Umgang mit Fehlern.

Passung: Die Unterrichtsgestaltung ist auf Kompetenzerwerb abgestimmt. Die wachsende Kompetenz von Lehrerinnen und Lehrern zur Lernausgangs- und Begleitdiagnostik sichert ab, dass der Unterricht nicht die Anteilnahme der Studierenden verliert.

Die Studierenden kommen aus verschiedenen Berufen, sie unterscheiden sich hinsichtlich Alter und Vorbildung. Aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung verfügen sie über Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein. Die Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen dies bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte und -methoden und der Evaluation des Unterrichts. Den vielfältigen und heterogenen Voraussetzungen und Interessen der Studierenden begegnen sie durch eine differenzierte Form von Teilnehmerorientierung. Medien und Arbeitsmittel werden studierendennah gewählt. Studierende lernen metakognitive Strategien zur Entwicklung des eigenen Denkens und Arbeitens.

Effizienz und Nachhaltigkeit: Die Studierenden erreichen einen Kompetenzzuwachs, d.h. die im Fachunterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Bereitschaften werden z.B. über den Weg von Lerntagebüchern oder Portfolios in die individuellen Bewusstseins-, Könnens- und Selbstwirksamkeitshorizonte eingebaut. Die Lehrerinnen und Lehrer haben vereinbart, zunehmend komplexere Formen kooperativen Lernens einzuüben.

Soziales und politisches Lernen: Kommunikation und Handeln im Unterricht entsprechen dem Prinzip der Würde des Menschen. Die kooperativen Lernformen schaffen unter den Studierenden im wachsenden Maße sich ergänzende Lernbeziehungen. Formen demokratischen Sprechens erhöhen die Kommunikationsfähigkeit. Es herrscht ein positives, angstfreies und lernförderliches Klima im Unterricht. Insbesondere persönliche Abwertungen und Diskriminierungen finden nicht statt oder werden unmittelbar pädagogisch bearbeitet. Demokratisches Umgehen miteinander ist in allen Fächern Programm.

Fachliche Grundsätze:

Der Unterricht im Fach Geschichte/Sozialwissenschaft spiegelt diese Grundsätze in besonderer Weise wider:

Kompetenzen und Inhalte werden miteinander sinnvoll verbunden. Es geht nicht primär um die Vermittlung von „Stoff“ oder eine möglichst umfassende Abdeckung aller Fragen eines bestimmten Inhaltsfelds (z.B. einer Epoche). Deshalb sind Exemplarizität und Problemorientierung wesentliche Prinzipien, an denen sich der Unterricht orientiert. Damit verbunden ist das durchgehende Bestreben, Brücken zu schlagen zwischen Problemstellungen aus der Gegenwart, in der die Studierenden leben, und historischen Konstellationen, Konflikten und Problemlösungsversuchen. Die einzelnen Unterrichtsvorhaben sind so weit als möglich problemorientiert formuliert und der Transfer von geschichtlichen zu gegenwärtigen politischen und sozialen Fragestellungen wird regelmäßig eingefordert. Dabei soll auch der Erkenntniswert historischen Denkens vermittelt werden. Der Unterricht ist studierendenorientiert und knüpft an Erfahrungen und Interessen der Studierenden an.

Die nationale und soziale Heterogenität der Studierenden wird genutzt, um auch deren manchmal aus anderen Erfahrungen gespeisten, spezifischen Blick auf historische Ereignisse, Begriffe und Probleme für den Unterricht fruchtbar zu machen und einen produktiven und offenen ggfs. kritischen Austausch von Meinungen und Sichtweisen zu ermöglichen. Verfestigte, evtl. vorurteilsgeprägte historische und politische Positionen sollen auf der Basis gesicherter historischer Kenntnisse aufgegriffen und ggfs. auch kritisiert werden. Der Unterricht bietet deshalb auch ausreichend Gelegenheit zur Entwicklung von Urteilsfähigkeit (Sach- und Werturteil).

Durch den Unterricht werden Alteritätserfahrungen ermöglicht, die sich positiv auf das Schulleben auswirken. Die Schule bietet im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten der vielfach beanspruchten erwachsenen Studierenden Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, bspw. zu Erinnerungsstätten und Museen an sowie zu politischen Veranstaltungen an, die aktive Teilhabe an der Erinnerungskultur und an aktuellen politischen Diskussionen ermöglichen. Die Lehrkräfte verfügen über Kenntnisse der aktuellen politischen und wissenschaftlichen Diskussion und sichern durch die Teilnahme an Fortbildungen die Qualität des Unterrichts.

Trotz oder gerade wegen der begrenzten zeitlichen Möglichkeiten im Unterricht in Geschichte/Sozialwissenschaft im Weiterbildungskolleg kommt die methodische Arbeit im Unterricht nicht zu kurz. Das schließt die systematische Einführung in die Quellenanalyse in der Einführungsphase ein, aber auch den kritischen Umgang mit den vielfältigen, z.T. durchaus problematischen Materialien zu historisch-politischen Fragen im Internet. Hier gewinnen die Studierenden durch angeleitete, aber zunehmend selbstständige Recherche im Netz ein Bewusstsein über die Chancen und Risiken zur historisch-politischen Bildung, die das Internet bietet. Zum zu lernenden Umgang mit Medien und Hilfsmitteln gehört auch die zielgerichtete Nutzung eines Schulbuchs, das gerade wegen des Prinzips der Exemplarizität und Kompetenzorientierung unverzichtbar ist, um gesichertes Basiswissen zu vermitteln, auf das dann die problemorientierte Auseinandersetzung mit dem Stoff aufbauen kann.


2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

Hinweis: Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind das Ziel, innerhalb der gegebenen Freiräume Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung zu treffen.

Auf der Grundlage von § 48 SchulG, § 6 ADO, § 17 APO-WBK sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen jene Anforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar, die die Einhaltung der o.g. rechtlichen Vorgaben sichern. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.

weiter ...

Diese Verabredungen der Fachkonferenz sollen mehrere Ziele abdecken:

  • Einhaltung der Verpflichtung zur Individuellen Förderung
  • Sicherung der Vergleichbarkeit von Leistungen
  • Sicherung von Transparenz bei Leistungsbewertungen
  • Ermöglichung von Evaluation der Kompetenzentwicklung und des Standes der Kompetenzen der Studierendenals ückmeldungen für die Qualität des Unterrichts und die Beratung und Förderung der Studierenden.

Verbindliche Absprachen zur Evaluation des Unterrichts und zur individuellen Förderung:

  • Die leitenden Problemstellungen und Fragestellungen des Unterrichts werden z.B. im Sinne einer „Problemgeschichte“ etwa auf der Lernplattform dokumentiert.
  • Verlauf und die Qualität des Unterrichts sowie die Ergebnisse der allgemeinen Kompetenzentwicklung sind Gegenstand der Erörterung in den Kursen, mindestens aber jeweils nach Abschluss eines Unterrichtsvorhabens. Dazu werden als Evaluationsformen eingesetzt, u. a.:
    • Kompetenzraster
    • Evaluationszielscheiben
    • Blitzlichter
    • Fragebogen
  • Der Unterricht sorgt im schriftlichen Bereich und im Bereich der sonstigen Leistungen für den Aufbau einer immer komplexer und zugleich sicherer werdenden Methoden- und metakognitiven Kompetenz. Er unterstützt damit die Selbstkompetenzen der Lernenden. U.a. erwerben sie die Fähigkeit, ihre eigenen Stärken und Noch-Schwächen zu erkennen, sich selbst Ziele zu setzen und ein eigenes lernverstärkendes Selbstkonzept zu entwickeln.
  • Leistungsrückmeldungen mündlicher und schriftlicher Form nehmen immer auch Bezug auf die individuellen Ressourcen und zeigen individuelle Wege der Entwicklung auf.
  • Um möglichst viele individuelle Zugänge zum Zeigen von Kompetenzentwicklung zu ermöglichen, berücksichtigt die Leistungsbewertung die Vielfalt unterrichtlichen Arbeitens.
  • Zur Beratung und Förderung suchen Lehrerinnen und Lehrer immer wieder passende Situationen auf, z.B.:
    • Herausnehmen einzelner Gruppen bzw. Studierender in Gruppenarbeitssituationen oder längeren individuellen Arbeitsphasen,
    • Individuelle Beratung außerhalb der Unterrichtsöffentlichkeit nach Bedarf und nach Leistungsbewertungssituationen.

Verbindliche Absprachen zur Sicherung der Vergleichbarkeit von Leistungen:

  • Leistungsbewertung ist kompetenzorientiert, d.h. sie erfasst und berücksichtigt unterschiedliche Facetten der
    • Sachkompetenz
    • Urteilskompetenz
    • Methodenkompetenz und
    • Handlungskompetenz.
  • Bezugspunkte der Leistungsbewertung sind die Kompetenzformulierungen des Kernlehrplans in allen vier Kompetenzbereichen. Hierfür bieten sich im Bereich „Sonstiger Mitarbeit“ Kompetenzraster an, die von der Fachkonferenz sukzessive entwickelt werden und den Studierenden am Anfang des jeweiligen Unterrichtsvorhabens ausgegeben werden. Die jeweils zugehörigen Selbsteinschätzungen der Studierenden sollen angemessen berücksichtigt werden.
  • Für die schriftlichen Klausurleistungen (für die Facharbeiten spezifisch) wird ein Kompetenzraster erstellt, das analog zu den Kriterienrastern gemäß dem Vorbild des Zentralabiturs gestaltet ist. Studierende erhalten so mit der individuellen Positiv-Korrektur der schriftlichen Arbeiten verbindlich auch inhaltlich und methodisch nachvollziehbare Kriterien, an denen sie ihren jeweiligen individuellen Kompetenzstand messen können.

Verbindliche Absprachen zur Herstellung von Transparenz:

  • Es wird mit den Studierenden geklärt, welche Leistungssituationen und ?möglichkeiten der Unterricht enthalten wird.
  • In der Qualifikationsphase bekommen Studierende mit Erläuterung der jeweiligen Relevanz zudem in der Anfangsphase des Unterrichts:
    • den Link zum Kernlernplan auf der Homepage des MSW
    • eine Übersicht über die Zentralabitur-Operatoren,
    • eine Übersicht über die Unterrichtsvorhaben der Qualifikationsphase sowie über die jeweils gültigen Vorgaben des Zentralabiturs Geschichte/Sozialwissenschaft.
  • Die „Grundsätze“ der Fachkonferenz der Schule sind öffentlich. Sie werden den Studierenden zu Beginn des Unterrichts bekannt gegeben und auf der Lernplattform hinterlegt.

Instrumente der Leistungsüberprüfung:

Leistungsbewertung berücksichtigt

  • ergebnis- wie auch prozessbezogene,
  • punktuelle wie auch kontinuierliche und
  • lehrergesteuerte wie auch studierendengesteuerte
  • schriftliche und mündliche Formen.

Die Palette von Handlungssituationen und Überprüfungsformen und die Vielfalt praktischer Methodenkompetenzen bietet eine Fülle von verschiedenen Anlässen für die Erhebung von Kompetenzentwicklung und –ständen.

  • ein Lerntagebuch oder Dokumentationsportfolio zu führen, das die Unterrichtsergebnisse und die einzelnen individuellen Arbeitsanteile dokumentiert. In diesem Portfolio könnte z.B. festgehalten werden:
    • die eigenen Lernfortschritte nach Unterrichtsabschnitten in Kompetenzrastern,
    • Prozessstationen und Ergebnisse von Gruppenarbeiten,
    • Reflexionen über die Entwicklung des eigenen Denkens mit Hilfe methodischer und inhaltlicher Fachkonzepte,
    • Erörterungen zu im Unterricht entwickelten Kontroversen,
    • Ergebnisse von Gestaltungsaufgaben,
    • Entwürfe und Dokumentation von Handlungssituationen
  • als „Berichtigung“ zu schriftlichen Arbeiten eine Selbsteinschätzung zu den jeweiligen Ergebnissen der schriftlichen Arbeit zu verfassen, die die eigenen Arbeits- und Entwicklungsbedarfe beschreibt,
  • bei Bedarf zur Vorbereitung auf das Zentralabitur mit anderen Studierenden eine arbeitsfähige Gruppe zu bilden, die mit Unterstützung der Lehrerin/des Lehrers anstehende Fragen selbstständig wiederholend erarbeitet und u.a. schon geschriebene Klausuren des Zentralabiturs und die darin gestellten Anforderungen bespricht so dass den Studierenden die Aufgabenstellungen in den Prüfungen und die daran an sie gestellten Anforderung klar sind.
  • im Unterricht mit zunehmender Selbstständigkeit moderierende Rollen zu übernehmen.

2.4 Lehr- und Lernmittel

Vgl. die zugelassenen Lernmittel für Geschichte und Geschichte-Sozialwissenschaften.


3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen

Vor dem Hintergrund des Schulprogramms und Schulprofils des Bertha-von-Suttner-Weiterbildungskollegs sieht sich die Fachkonferenz Geschichte/Sozialwissenschaft folgenden fach- und unterrichtsübergreifenden Entscheidungen verpflichtet:

weiter ...
  • Das Fach Geschichte/Sozialwissenschaft unterstützt das schulinterne Methodenkonzept durch die Schulung überfachlicher und fachspezifischer Methoden sowie von Medienkompetenz im Zusammenhang mit den festgelegten konkretisierten Unterrichtsvorhaben (Anfertigung von Referaten, Protokollen, Recherchen, Präsentationen sowie Analyse bzw. Interpretation von Texten, Bildern, Filmen, Karten, Statistiken etc.); die Lernenden führen ein entsprechendes Methodenheft. Im Rahmen von Methodentagen für die Studierenden der Einführungs- sowie Qualifikationsphase bereitet die Fachkonferenz Geschichte/Sozialwissenschaft ein Modul zu einer ausgewählten Methode vor.
  • Im Zuge der Sprachförderung wird sowohl auf eine akkurate Einführung und Verwendung von Fachbegriffen wie auch auf eine konsequente Verbesserung des (fach-)sprachlichen Ausdrucks geachtet. Die Studierenden legen eigenständig ein fortlaufendes Glossar zu relevanten Fachbegriffen an; (Lern-)Aufgaben werden als Fließtext formuliert.
  • Mindestens einmal pro Schuljahr finden – angebunden an die konkretisierten Unterrichtsvorhaben – vor- und nachbereitete Unterrichtsgänge bzw. Exkursionen zu außerschulischen Lernorten (Museum, Archiv, Gedenkstätte etc.) statt. Durch die Zusammenarbeit mit den (ansässigen) Orten der Erinnerungskultur liefert die Fachgruppe Geschichte/Sozialwissenschaft einen über den reinen Fachunterricht hinausgehenden Beitrag zur historisch-politischen Bildung, zur Identitätsbildung und Integration, zur weiteren Methodenschulung und zum fachübergreifenden Lernen.
  • Grundsätzlich wird die Zusammenarbeit mit anderen Fächern vereinbart, wie z.B. bei der Durchführung von Exkursionen, Projekten. Die Präsentation des Hauscurriculums Geschichte/Sozialwissenschaft an einem Pädagogischen Tag unterstützt dieses Anliegen.
  • Mindestens einmal pro Schuljahr findet eine schulinterne Fortbildung, evtl. unter der Leitung von außerschulischen Moderatorinnen oder Moderatoren, zu aktuellen fachspezifischen Themen statt.



4 Qualitätssicherung und Evaluation

Evaluation des schulinternen Curriculums

Zielsetzung: Das schulinterne Curriculum für das Fach Geschichte - Sozialwissenschaft stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz als professionelle Lerngemeinschaft trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei; dabei werden die Ergebnisse des Evaluationsprozesses mit den Fächern Soziologie und Volkswirtschaftslehre erörtert.

Prozess: Der Prüfmodus erfolgt jährlich. Zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vergangenen Schuljahres in der Fachschaft gesammelt, bewertet und eventuell notwendige Konsequenzen formuliert. Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, ein differenziertes Unterrichtsfeedback der Studierendenvertreter zu berücksichtigen. Der vorliegende Bogen wird als Instrument einer solchen Bilanzierung genutzt.

weiter ...

Funktionen

Fachvorsitz

Stellvertretung

Sonstige Funktionen

(im Rahmen der schulprogrammatischen fächer-
übergreifenden Schwerpunkte)

Personal-einsatz

Lerngruppen

Fachlehrer/in

Referendar/in

Jahrgang EF

Jahrgang Q1

Jahrgang Q2

Kriterien

Ist-Zustand

Auffälligkeiten

Änderungen/

Konsequenzen/

Perspektivplanung

Wer?

(Verantwortlich)

Bis wann?

(Zeitrahmen)

Ressourcen

räumlich

Fachraum

Bibliothek

Computerraum

materiell/

sachlich

Lehrwerke

Fachzeitschriften

zeitlich

Abstände und Dauer der Besprechungen in Jgst.-Teams

Unterrichtsvorhaben

EF I

EF II

EF III

GK Q I

GK Q II

GK Q III (a und b)

GK Q IV

GK Q V

LK Q I

LK Q II

LK Q III (a und b)

LK Q IV

LK Q V

Leistungsbewertung /

Einzelinstrumente

Leistungsbewertung/Grundsätze

Arbeitsschwerpunkt(e)

fachintern

- kurzfristig (Halbjahr)

- mittelfristig (Schuljahr)

- langfristig

Fachübergreifend Soziologie und VWL:

- kurzfristig

- mittelfristig

- langfristig

Fortbildung

Fachspezifisch

- kurzfristig

- mittelfristig

- langfristig

Fachübergreifend

- kurzfristig

- mittelfristig

- langfristig

Zum Seitenanfang

© 2024 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule