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1 Beitrag der Entwicklungsbereiche zur Bildung

Bildung im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist angelegt in einem Dreiklang von Fachorientierung, Entwicklungsorientierung und Lebensweltbezug. Die Kompetenzen in den Entwicklungsbereichen leisten einen wesentlichen Beitrag zur persönlichen Entfaltung, einer selbstständigen Lebensgestaltung, gesellschaftlichen Teilhabe, zur fachlichen Bildung und zielen damit auf die Partizipation in allen Lebensbereichen. Dies spiegelt sich in den Unterrichtsvorgaben für die Aufgabenfelder und die Entwicklungsbereiche.

Das Ziel des Unterrichts in den Entwicklungsbereichen ist es, Kompetenzen in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation und Kommunikation zu vermitteln. Diese werden im Sinne eigenständiger Unterrichtsinhalte angebahnt, mit angestrebten fachlichen Kompetenzen aus den Aufgabenfeldern verknüpft und/oder als individueller Schwerpunkt in thematischer Anbindung an den Fachunterricht gesetzt.

Schülerinnen und Schüler erwerben auf den jeweiligen Aneignungsebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es ihnen ermöglichen, aktuelle und zukünftige Lebensaufgaben zu bewältigen. Der Erwerb von Kompetenzen in den Entwicklungsbereichen eröffnet Schülerinnen und Schülern in hohem Maße den Zugang zu Bildungsprozessen für die Bewältigung altersentsprechender, kulturspezifischer und gesellschaftlicher Anforderungen und damit für ein Leben in weitgehender Autonomie. Die Förderung in den Entwicklungsbereichen ist daher für alle unterrichts- und lebensweltbezogene Lerngegenstände von zentraler Bedeutung.

Zum Unterricht

Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die Schülerin bzw. der Schüler mit ihrer bzw. seiner individuellen Lernausgangslage. Darauf basierend wird eine Erweiterung der Kompetenzen in allen Entwicklungsbereichen angestrebt, sodass eine größtmögliche aktive Teilhabe erreicht werden kann. Diese Kompetenzen tragen in der Vernetzung untereinander und mit den Aufgabenfeldern zum Gelingen von Performanzsituationen bei. Die angestrebten Kompetenzen manifestieren sich in der aktuellen Performanz in konkreten Situationen, u. a. in Bezug auf Kommunikation, Orientierung in der Gemeinschaft, Wohnen, Mobilität, Selbstfürsorge oder soziale Anpassung. Sie bestimmen dadurch in entscheidendem Umfang das Ausmaß an Autonomie und aktiver Teilhabe (vgl. Richtlinien, Kap. 5.1).

Durch die unterrichtsbegleitende Prozessanalyse werden die entsprechenden individuellen Entwicklungsverläufe jeder Schülerin und jedes Schülers in den einzelnen Entwicklungsbereichen identifiziert und die nächste anzustrebende Kompetenz festgelegt.

Kompetenzentwicklung in den Entwicklungsbereichen

Grundsätzlich gestaltet sich die Kompetenzentwicklung in den Entwicklungsbereichen für alle Schülerinnen und Schüler in allen Bildungsgängen im Rahmen üblicher Entwicklungsmodelle. Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung erreichen einzelne Entwicklungsmeilensteine mitunter später als gleichaltrige Schülerinnen und Schüler mit altersentsprechenden Entwicklungsverläufen. Ihre Entwicklungswege sind nicht grundsätzlich anders, nehmen aber häufig einen individuellen Verlauf. Daher wird der Unterricht in den Entwicklungsbereichen sehr vielseitig angelegt. Hierbei werden die in den Unterrichtsvorgaben aufgeführten angestrebten Kompetenzen vermittelt und die Aneignungsebenen der Schülerin bzw. des Schülers berücksichtigt.

Die fünf Entwicklungsbereiche Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation und Kommunikation sind jeweils in einzelne Entwicklungsschwerpunkte gegliedert. Innerhalb dieser Entwicklungsschwerpunkte sind die angestrebten Kompetenzen in einem offenen, entwicklungsbezogenen Kontinuum abgebildet. Dabei werden gleichermaßen basale Kompetenzen auf der Erlebensebene, wie auch komplexere angestrebte Kompetenzen auf der Handlungsebene formuliert.

Der Unterricht in den Entwicklungsbereichen nimmt eine alters- und entwicklungsgemäße Akzentuierung der Lerninhalte vor und ermöglicht aktives selbstbestimmtes und individuelles Lernen in realen oder realitätsnahen Lernsituationen.

Ziel ist es, die vorhandenen Lern- und Entwicklungsstände der Schülerinnen und Schüler unter Nutzung vielfältiger wahrnehmungsbezogener, motorischer, kognitiver, sozialer und kommunikativer Erfahrungen schrittweise zu erweitern. Die Übertragung des Gelernten in ähnliche oder neue Situationen muss stets intensiv vorbereitet und durch regelmäßige Wiederholung und Übung gefestigt werden. Komplexe Lerninhalte müssen in überschaubare Lernschritte gegliedert werden. Orientierungspunkte für eine umfangreiche Differenzierung und Elementarisierung des Unterrichts bieten die jeweiligen individuellen Lern- und Entwicklungsstände der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Entwicklungsverläufe, die nicht immer linear, mitunter parallel verlaufen. Dabei gilt es unter Umständen auch, Kompetenzen zu erhalten und drohenden Rückschritten entgegenzuwirken. Die Heterogenität der Schülerschaft, die von komplexen Unterstützungsbedarfen bis hin zu Kompetenzbereichen im Grenzbereich zum Schwerpunkt Lernen reicht, erfordert unterschiedlichste und vielfältigste Gestaltungen von unterrichtlichen Lernprozessen.

Didaktisch-methodische Gestaltung des Unterrichts

Die didaktisch-methodische Gestaltung des Unterrichts in den Entwicklungsbereichen unterliegt den Qualitätsanforderungen, wie sie im Referenzrahmen für Schulqualität NRW dargestellt sind. Wesentliche (sonder-)pädagogische Prinzipien des Unterrichts im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung sind bei der Unterrichtsplanung zu beachten. So setzt der Erwerb von Handlungskompetenz in den Entwicklungsbereichen einen Unterricht voraus, der sich unter anderem durch die didaktisch-methodischen Grundsätze:

  • Lernen in pädagogischen Beziehungen,
  • Individualisierung und Herstellung von Gemeinschaft,
  • Elementarisierung des fachlichen Lernens auf verschiedenen Aneignungsebenen,
  • Kompetenzorientierung,
  • Handlungsbezogenes Lernen,
  • Kognitive Aktivierung,
  • Strukturierung des Lernens und
  • Unterstützte Kommunikation

auszeichnet.

Der Bezug zu den fachlichen Kompetenzen der Aufgabenfelder und deren Verknüpfung mit den Kompetenzen der Entwicklungsbereiche ist neben der Berücksichtigung der verschiedenen Aneignungsebenen von zentraler Bedeutung.

Alle anzustrebenden Kompetenzen korrespondieren mit den Aneignungsebenen:

  • sinnlich-wahrnehmende (basal-perzeptive),
  • aktiv-handelnde (enaktive),
  • bildlich-darstellende (ikonische),
  • begrifflich-abstrahierende bzw. reflektierende (symbolische) Ebene

und müssen in der Planung von Unterricht berücksichtigt werden.

Lehrkräfte sind Vorbilder und Bezugspersonen ihrer Schülerinnen und Schüler und wirken durch ihr eigenes Verhalten positiv auf Lernprozesse ein. Sie sind empathisch und wirken über ihre Persönlichkeit, ihre pädagogischen Einstellungen und ihr Handeln. Sie nehmen die individuelle Entwicklung einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers wertschätzend in den Blick und würdigen deren Entwicklungsfortschritte. Dabei achten die Lehrkräfte stets die Individualität der Persönlichkeit ihrer Schülerinnen und Schüler.

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Gemäß dem Erziehungs- und Bildungsauftrag im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung leisten die Entwicklungsbereiche einen Beitrag dazu, den Schülerinnen und Schülern persönliche Entfaltung, gesellschaftliche Teilhabe sowie Partizipation, fachliche Bildung und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Es liegt ein alle Lebensbereiche umfassender Bildungsbegriff zugrunde. Dieser umfasst individuelle entwicklungsrelevante Aspekte und gleichermaßen Aufgabengebiete, die die Teilhabe an der Gesellschaft und somit an kulturell bedeutsamen Bildungsinhalten implizieren. Das Spektrum dieses umfassenden Bildungsbegriffes reicht von voraussetzungslosen elementaren Kompetenzen (u.a. Atmung, sensomotorische Aktivitäten, Muskeltonus, Herzfrequenz, Blick, Mimik) bis hin zu komplexen Kompetenzen in fachlichen und entwicklungsbezogenen Prozessen.

Der Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist auf der Grundlage der individuellen Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung) an den subjektiven Bedürfnissen und Bedarfen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers ausgerichtet. Die fachlichen Inhalte werden auf den Lebensweltbezug für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler geprüft. Mit dem Ziel der größtmöglichen Partizipation ist individuell der Einsatz Assistiver Technologien zur Kompensation von behinderungsbedingten Einschränkungen zu prüfen.

Die kommunikative Kompetenz ist eine der grundlegenden Kompetenzen. Die Unterstützte Kommunikation stellt ein durchgängiges Prinzip im gesamten Unterricht, im Schulleben und auch außerhalb des Unterrichts dar. Damit wird die kommunikative Kompetenz der Schülerin bzw. des Schülers in allen Bereichen entwickelt und gestärkt.

Im Sinne eines umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrags im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist die Pflege bei entsprechenden Bedarfen auf Seiten der Schülerin bzw. des Schülers Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Sie wird als Teil des Miteinanders, der Kommunikation, der Unterstützung von Persönlichkeitsentwicklung und damit auch der pädagogischen Verantwortung betrachtet.

Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule unterstützt die Bildung in den Entwicklungsbereichen die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen, für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einstehenden Persönlichkeit. Die Bildung in den Entwicklungsbereichen leistet weiterhin Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht, hierzu u. a.

  • Menschenrechtsbildung,
  • Werteerziehung,
  • politische Bildung und Demokratieerziehung,
  • Medienbildung und Bildung für die digitale Welt,
  • Verbraucherbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • geschlechtersensible Bildung,
  • kulturelle und interkulturelle Bildung.
Verknüpfungen

Die Entwicklungsbereiche sind inhaltlich untereinander verknüpft. Diese Verknüpfung und die Verknüpfungen mit den Aufgabenfeldern sowie mit den inner- und außerschulischen Kooperationen und dem außerschulischen Lernen tragen zum Erreichen und zur Anwendung der angestrebten Kompetenzen in unterschiedlichen Handlungssituationen bei. Die genannten Verknüpfungen dienen auch der Erfüllung der fachübergreifenden Querschnittsaufgaben.

Die vorliegenden Unterrichtsvorgaben bilden die verbindliche Grundlage für den Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung. Sie sind Basis und Ausgangspunkt für die weitere schulspezifische Ausgestaltung, Erweiterung und standortbezogene Spezialisierung. Dabei werden Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und die Beachtung aktueller Entwicklungen geboten. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen.

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