Vorgaben für die zielgleiche sonderpädagogische Förderung
In den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen kann die sonderpädagogische Förderung zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule erfolgen. In diesen Fällen gilt die Ausbildungsordnung Grundschule ebenso wie die stufenbezogenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.