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2 Entwicklungsbereiche, Entwicklungsschwerpunkte, Entwicklungsaspekte und angestrebte Kompetenzen

Im ersten Kapitel dieser Unterrichtsvorgaben wird der Beitrag der Entwicklungsbereiche für die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler beschrieben. Sämtliche Bildungsprozesse werden durch die Ausprägung von Fähigkeiten in den fünf basalen Entwicklungsbereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation und Kommunikation bestimmt.

Innerhalb dieser Entwicklungsbereiche können Schwerpunkte identifiziert werden. Diese Entwicklungsschwerpunkte repräsentieren die Grunddimensionen des jeweiligen Entwicklungsbereichs und orientieren sich an allgemein anerkannten entwicklungs- und lern-psychologischen Systematiken.

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Die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern verläuft selten linear, sondern sowohl in einzelnen Entwicklungsschwerpunkten unabhängig voneinander wie auch in der Vernetzung der Entwicklungsschwerpunkte untereinander. Im Sinne des Bildungsauftrages sind die Entwicklungsprozesse von Schülerinnen und Schülern unter Einbezug aller Entwicklungsbereiche und in Anknüpfung an die angestrebten Kompetenzen in den Aufgabenfeldern sowie zu den Lehrplänen der allgemeinen Schulen zu betrachten und individuell zu planen. Die Unterrichtsvorgaben für die Entwicklungsbereiche fokussieren grundlegende Kompetenzbeschreibungen, die die fachbezogenen Unterrichtsvorgaben und Lehrpläne gleichwertig ergänzen.

Durch die Gliederung der Entwicklungsschwerpunkte in Entwicklungsaspekte erfolgt eine detaillierte Differenzierung in bedeutsame entwicklungsspezifische Teilbereiche. Sie schärfen den jeweiligen Entwicklungsschwerpunkt weiter aus und ermöglichen einen systematischen Zugriff auf die angestrebten Kompetenzen.

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Die angestrebten Kompetenzen

  • beschreiben grundlegende Entwicklungsschritte,
  • sind innerhalb eines offenen, entwicklungsbezogenen Kontinuums angelegt,
  • beziehen sich auf Verhalten, das durch wahrnehmbare Veränderungen zum Ausdruck kommt (u.a. Veränderungen im Antlitz, Augenbewegungen, Körperspannung),
  • bilden die Grundlage für die Planung eines individuell angelegten Unterrichts,
  • sind mit handlungsbezogenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler eng verknüpft (Performanz).

Die in den Unterrichtsvorgaben für die Entwicklungsbereiche ausgewiesenen angestrebten Kompetenzen sind zu den fachbezogenen Kompetenzerwartungen der Lehrpläne für die Primarstufe und der Hauptschule anschlussfähig.

Vor dem Hintergrund der ganzheitlich angelegten Bildung im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung weisen Vernetzungsmöglichkeiten exemplarisch auf sich gegenseitig stützende und ergänzende Lernentwicklungen innerhalb der Entwicklungsbereiche Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation und Kommunikation hin.

Beispielhafte Ausführungen zu Performanzsituationen umreißen das zu einer Kompetenz zugehörige Handeln in inner- und außerschulischen Kontexten. Erworbene soziale, personale, fachliche und methodische Fertig- und Fähigkeiten kommen darin zum Ausdruck.

Die Unterrichtsvorgaben für die Entwicklungsbereiche gliedern sich folgendermaßen:

Schaubild Entwicklungsbereiche

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