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3 Leistungen ermöglichen, erkennen, einschätzen und rückmelden

Ein dem Kompetenzansatz verpflichtetes Erziehungs- und Bildungsverständnis bedeutet im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung einen Umgang mit Lern- und Entwicklungsprozessen sowie Schülerleistungen, der

  • an den individuellen Lernvoraussetzungen einer Schülerin bzw. eines Schülers ansetzt,
  • auf die größtmögliche, individuell erreichbare Selbstständigkeit, Eigensteuerung und aktive Teilhabe am sozialen Leben ausgerichtet ist und
  • eine realistische Entwicklungsperspektive aufzeigt.

Dies kann in einem besonderen Spannungsverhältnis zur Normierung von Leistungen in anderen Bildungsgängen stehen. Unter Wertschätzung der individuellen Leistung einer Schülerin bzw. eines Schülers ist dies auch immer zu berücksichtigen, um realistische Entwicklungsperspektiven aufzeigen zu können. Schülerinnen und Schüler müssen dahingehend begleitet werden, sich in diesem Spannungsverhältnis bestmöglich zu entwickeln.

Alle Bildungsangebote und die damit verbundenen Fördermaßnahmen unterstützen die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre Anstrengungsbereitschaft, stärken das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung. Für die Wahrnehmung und Beurteilung von Lernerfolg und Lernfortschritten in den Entwicklungsbereichen gilt, dass diese bei einer Schülerin bzw. einem Schüler bereits zu beobachten sind, wenn diese bzw. dieser auf Bildungsangebote mit Lautsprache, Gebärden und /oder Gebärdensprache, Bewegungen, Körpersignalen oder Mitteln der Unterstützten Kommunikation reagiert. Die Deutung dieser Reaktionen kann sehr subjektiv und ggf. nicht hinreichend eindeutig sein und ist daher am ehesten von engen Bezugspersonen leistbar. Entsprechend werden auch für die basalen Angebote auf der Erlebensebene angestrebte Kompetenzen ausformuliert und beobachtbare Reaktionen in der Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung) eingeschätzt und beschrieben.

Rechtsgrundlage zur Leistungsbewertung in den Entwicklungsbereichen im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist §40 der „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF).

Individuelle Bezugsnorm

Im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung steht immer die Ermittlung des individuellen Lernstandes bzw. der individuellen Lernentwicklung der Schülerin bzw. des Schülers im Vordergrund. Diese gibt Aufschluss über die vorhandenen Kompetenzen, aus denen die individuell anzustrebenden Kompetenzen in den Entwicklungsbereichen für die Schülerin bzw. den Schüler abgeleitet werden. Kompetenzen werden auf individuellen Wegen zu individuellen Zeitpunkten angestrebt. Es findet keine Festlegung auf zu erreichende Kompetenzen zu bestimmten Zeitpunkten statt.

Verknüpfung mit der Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung)

Die schulische Bildungsbiografie jeder Schülerin und jedes Schülers wird durch eine kompetenzorientierte Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung) begleitet, die eine prozessbezogene Diagnostik und eine entsprechende individuelle Dokumentation beinhaltet. Die Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung) erfasst anzustrebende entwicklungsbezogene Kompetenzen, wie sie in Kapitel 2 der Unterrichtsvorgaben für die Entwicklungsbereiche ausgewiesen sind und verknüpft sie mit lebensweltbezogenen Performanzsituationen . Das am individuellen Bildungsprozess beteiligte schulische Personal ist im Rahmen der Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung) in die individuelle Leistungseinschätzung eingebunden.

Aktiver Einbezug der Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schülern werden Möglichkeiten zur Selbst- und Fremdeinschätzung angeboten. Sie werden dabei entsprechend ihrer Möglichkeiten an eine realistische, kriterienorientierte Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit herangeführt. Die Schülerinnen und Schüler gestalten die Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung) im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten aktiv mit. Sie lernen, sich realistische Ziele zu setzen, planvoll an deren Umsetzung zu arbeiten sowie Lernwege und Lernergebnisse zu reflektieren.

Lernerfolge und erreichte Kompetenzen in den Entwicklungsbereichen werden mit der Schülerin bzw. dem Schüler konkret und für sie bzw. ihn nachvollziehbar kommuniziert. Schülerinnen und Schüler werden so weit wie möglich in die Bewertung ihrer Lernergebnisse einbezogen und zu Selbstbewertungen angeleitet, um eine größtmögliche Partizipation zu gewährleisten.

Leistungsmotivation

Das Erbringen von Leistungen und erhaltene Rückmeldungen auf eigene Leistungen entsprechen dem Bedürfnis nach Bestätigung und unterstützen den Aufbau einer positiven Selbstwahrnehmung der eigenen Leistungsfähigkeit. Die in den Unterrichtsvorgaben für alle fünf Entwicklungsbereiche in einem offenen, entwicklungsbezogenen Kontinuum beschriebenen angestrebten Kompetenzen ermöglichen in der unterrichtlichen Umsetzung ein Erleben von Selbstwirksamkeit, aus dem sich weitere Lern- und Leistungsmotivation aufbauen und entwickeln kann.

Instrumente der Leistungserfassung und Leistungsrückmeldung

Die Leistungserfassung erfolgt durch Beobachtung der angestrebten Kompetenzen in allen schulischen Kontexten. Dabei fließen beobachtete Kompetenzen ein, die auf unterschiedlichen Aneignungsebenen gezeigt werden. Die Leistungsbewertung ist mehrdimensional angelegt und umfasst Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein motivierendes, stärkenorientiertes und wertschätzendes pädagogisches Feedback zu erreichten Lernergebnissen und den individuellen Anstrengungen. Hierbei werden auch Lernmotivation und Reflexion eigener Lernfortschritte mit in den Blick genommen (AO-SF §40).

Neben dem individuellen Lern- und Entwicklungsplan (Förderplan) können zusätzlich Beobachtungsbögen, Kompetenzraster oder andere geeignete Formen der Leistungsdokumentation zur Anwendung kommen, die einen Bezug zu den Unterrichtsvorgaben für die Entwicklungsbereiche und zu den schulinternen Arbeitsplänen aufweisen.

Lern- und Leistungskonzepte der Schulen treffen Aussagen über fachspezifische Leistungssituationen und Aufgabenformate wie über die Grundlagen der pädagogischen Einschätzung der Lehrkräfte.

Die in den Unterrichtsvorgaben formulierten angestrebten Kompetenzen, ermöglichen einen Kompetenzerwerb in vielfältigen fachspezifischen Leistungssituationen und Aufgabenformaten. Die Leistungserfassung erfolgt vornehmlich mittels formativer Verfahren und Instrumente in fachlichen, entwicklungs- und lebensweltbezogenen Situationen (Beispiele für Performanzsituationen finden sich in den Unterrichtsvorgaben).

Leistungsrückmeldungen finden auf verschiedenen Ebenen statt: Zum einen werden erreichte und noch weiterzuentwickelnde Kompetenzen auf der Basis einer prozessbezogenen Leistungsdokumentation erfasst, evaluiert und fortgeschrieben. Darüber hinaus umfasst Leistungsrückmeldung direkte und konkrete Rückmeldungen an die Schülerin bzw. den Schüler über individualisierte und auch sehr basale Formen des Feedbacks. Hier kommen verbale und visualisierte Formen wie Piktogramme, Bild- und Schriftkarten, Verstärkerpläne, Selbst- und Fremdeinschätzungsbögen, Portfolios und/oder Präsentationen zum Einsatz. Darüber hinaus ist das wertschätzende, an Kriterien orientierte Rückmelden von Lernergebnissen durch Mitschülerinnen und Mitschüler von Bedeutung, um Fremdeinschätzungen zu akzeptieren und Formen der Fremdbewertung aus der peer-group zu erlernen.

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