Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die individuelle Förderung in NRW
Individuelle Förderung ist seit 2006 fest im §1 des Schulgesetzes NRW verankert. Damit ist sie über ihre Bedeutung als grundlegendes pädagogisches Prinzip hinaus auch rechtlich bindend.
Seit diesem Zeitpunkt wird sie in überarbeiteten und neu erscheinenden Gesetzen und Verordnungen immer wieder thematisiert und für die verschiedenen Kontexte spezifiziert. Frühere - d.h. vor 2006 erschienene - Rechtstexte enthalten den Begriff nicht explizit. Dennoch untermauern sie mit ihren Ausführungen die Bedeutung der individuellen Förderung.
Die folgende Auflistung führt nur solche rechtlichen Grundlagen auf, in denen der Begriff ausdrücklich genannt und erläutert ist.
Neben einem Link zu den vollständigen Gesetzestexten, wird eine Sammlung der Kernstellen zum Thema angeboten.
Verlinkung zu Gesetzestexten und Verordnungen mit zentralen Zitaten zur individuellen Förderung
1. Schulgesetz NRW
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2. Richtlinien unterschiedlicher Schulformen
2.1. Allgemeine Vorgaben zur individuellen Förderung an der Grundschule
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2.2 Allgemeine Vorgaben zur individuellen Förderung an der Gesamt- und Sekundarschule (Sekundarstufe I)
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2.3 Allgemeine Vorgaben zur individuellen Förderung an der Hauptschule
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Gestaltung des persönlichen Lebens und Mitgestaltung sozialer Beziehungen
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Für die individuelle Entwicklung des Menschen sind insbesondere seine sozialen Beziehungen bestimmend.
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Auseinandersetzung mit grundlegenden Sinnfragen menschlicher Existenz
[...] Schule soll den Horizont der jungen Menschen aber auch erweitern, indem sie Sinnfragen bewußtmacht, die die jungen Menschen individuell und in ihren zwi-schenmenschlichen und gesellschaftlich-politischen Beziehungen betreffen; Fragen etwa nach der individuellen Erfahrung und der existentiellen Bedeutung von Zukunftsperspektiven, Glück, Verantwortung, Freiheit, Liebe, Angst, Vertrauen, Tod, Solidarität, Gerechtigkeit, Arbeit, Schuld und Glauben.
2 Lehren und Lernen in der Hautpschule
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Erfahrungsorientierung
Lehren und Lernen in der Hauptschule gehen von den Erfahrungen und den Bedingungen der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler aus.
Individuelle Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, ihre Wertorientierungen, ihre bereits erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten, sich mit ihrer Lebenswirklichkeit auseinanderzusetzen, sie zu gestalten und zu deuten, sind eine wichtige Grundlage schulischen Lernens.[...]
Wissenschaftsorientierung
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Für die individuelle Lerngeschichte bedeutet wissenschaftsorientiertes Lernen eine Ausweitung eigener Erfahrungen und Erkenntnisse. In Verbindung mit Neugier und Lerninteresse führen sie dazu, subjektive Erfahrungen zu überprüfen, die eigene Wirklichkeit richtig einzuschätzen, um so zu überprüfbaren Einsichten zu gelangen.
individuelle Förderung
3. Weitere Gesetze mit Schulbezug
3.1. Kinder- und Jugendförderungsgesetz
voller Titel: Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)
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3.2. Kinderbildungsgesetz
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