Die sportpraktische Prüfung im Grundkurs
Die sportpraktische Prüfung im Grundkurs
Die Bedingungen für die sportpraktische Prüfung werden durch die beiden Anlagen zum Lehrplan Prüfungsanforderungen zur Bewertung der sportpraktischen Leistungen und Ergänzende Hinweise und Beispiele für die Bewertung und Durchführung der sportpraktischen Prüfung im Rahmen der Fachprüfung Sport im Abitur geregelt.
Übersicht Prüfungsanforderungen im Grundkurs
Wahlmöglichkeiten in der Abiturprüfung
Die sportpraktische Prüfung im Fach Sport als 4. Abiturfach besteht verbindlich aus zwei Teilen. Beide Prüfungsteile haben gleiches Gewicht. Die Inhalte und Gegenstände der sportpraktischen Prüfung erwachsen aus beiden profilbildenden Bewegungsfeldern und Sportbereichen des Kursprofils der Qualifikationsphase. Es können nur solche Gegenstände in der Praxisprüfung berücksichtigt werden, die auch vertieft Gegenstand des Unterrichts waren. Lediglich ergänzend oder zusätzlich behandelte Inhalte und Gegenstände können nicht Bestandteil der sportpraktischen Prüfung sein.
Ein Prüfungsteil besteht aus einer Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener Leistungen eines von den Prüflingen gewählten Profil bildenden Bewegungsfeldes und Sportbereichs. Der Prüfling entscheidet hier zwischen einer bewegungsfeldspezifischen wettkampfbezogenen Leistung oder einer bewegungsfeldspezifischen Ausdauerleistung. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.
Der zweite Prüfungsteil besteht aus einer Überprüfung bewegungsfeldspezifischer wettkampfbezogener oder bewegungsfeldspezifischer fakultativer Leistungen. Die Entscheidung hierüber trifft der Prüfling. Inhalte und Gegenstände dieses Prüfungsteils müssen im Rahmen des jeweiligen Kursprofils der Qualifikationsphase im Unterricht vertieft behandelt worden sein.
Der Fachprüfungsausschuss hat verbindlich die vorgegebenen Beobachtungsschwerpunkte – gemäß „Prüfungsanforderungen für die Bewertung und Durchführung der sportpraktischen Prüfung“ – zu berücksichtigen.
Zudem können die beispielhaften Indikatoren gemäß „Ergänzende Hinweise und Beispiele für die Bewertung und Durchführung der sportpraktischen Prüfung“ genutzt werden. Andernfalls sind individuelle Indikatoren zur Konkretisierung der verbindlichen Beobachtungsschwerpunkte für die Bewertung durch die Prüferin oder den Prüfer zu erstellen und dem Fachprüfungsausschuss vorzulegen. Ebenso sind dem Fachprüfungsausschuss die Notendefinitionen für Gut und Ausreichend für die jeweiligen Prüfungsteile vorzulegen.
Veränderungen der in den Prüfungsanforderungen dargelegten Wertungstabellen und Beobachtungsschwerpunkte sind nicht zulässig. |
Prüfungsoptionen im Grundkurs an einem ausgewählten Beispiel
Beispielhaft werden auf der Grundlage eines Kursprofils mit den BF/SB 3 „Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik“ (1. Prüfungsteil = 1. BF) und BF/SB 7 „Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele“, hier: Volleyball (2. Prüfungsteil = 2. BF) im Folgenden alle möglichen Prüfungsoptionen eines beispielhaften Kursprofils der gymnasialen Oberstufe dargestellt.
Die Prüflinge wählen dann ca. vier Wochen vor der Prüfung die jeweiligen Prüfungsformate auf der Grundlage der im Unterricht behandelten Inhalte. Diese Wahl dokumentieren sie mit Hilfe des bewegungsfeldspezifischen Wahlbogens, der bis zum Abschluss der Praxisprüfung in der Prüfungsakte aufbewahrt wird.
Wahlbogen Praxisprüfung Sport für Prüflinge ( PDF / Word)
Zur Unterstützung bei der Durchführung der praktischen Prüfungen finden Sie hier für alle Sportbereiche entsprechende Prüfungs- und Beobachtungsbögen:
Prüfungs- und Beobachtungsbögen
Beispiel fakultative Prüfung im Sportspiel Badminton
Verletzungsfall
Bei der Durchführung der sportpraktischen Prüfungen sind die Prüflinge gesondert zu berücksichtigen, die eine Ersatzprüfung wegen Verletzung/ Erkrankung absolvieren. Das Vorgehen im kurz- und langfristigen Verletzungs- und Krankheitsfall wird durch eine Verletzungsregelung bestimmt, die durch Anlage 1 der jeweils aktuellen Abiturverfügung geregelt wird.
Einverständniserklärung für die Ersatzprüfung
Ersatzprüfungen an der Schule - Übersicht_Formular
Beispielhafte Ersatzprüfung P4
Antragsverfahren zur Genehmigung der Praxisprüfung
Die Fachlehrkraft legt der Fachdezernentin/ dem Fachdezernenten für das Fach Sport einen Antrag gemäß VV 33.1 zu § 33 (1) bzw. gem. VV 38.12 zu § 38 (1) APO-GOSt zur Genehmigung der praktischen Prüfung im Rahmen der Fachprüfung Sport vor.
Die Inhalte und Gegenstände der Abiturprüfung zur Durchführung der sportpraktischen Prüfung sind zunächst der Fachkonferenz unter Bezug auf das jeweilige Kursprofil der Qualifikationsphase zur Beratung vorzulegen. Der genehmigte Abiturvorschlag ist dem Fachprüfungsausschuss später gemäß § 37 (4) APO-GOSt (Verfahren bei der mündlichen Prüfung) vorzulegen.
Die Antragstellung erfolgt spätestens bis zum 15. November (vgl. VV zur APO GOSt §38) des der Prüfung vorausgehenden Jahres auf dem Dienstweg über die Schulleiterin oder den Schulleiter an die Bezirksregierung, Dezernat 43, Schulaufsicht Gymnasien, Fachaufsicht Sport.
Zum Genehmigungsantrag gehören zwingend folgende Formblätter:
- Formblatt 11 (Eigentliches Genehmigungsformular)
- Kursprofil – Sequenzbildung in der Qualifikationsphase inkl. Überprüfungsformen
- Je ein bewegungsfeldspezifischer Nachweis über Prüfungsinhalte als Gegenstand des Unterrichts im Kursprofil der Qualifikationsphase für die beiden profilbildenden BF/SB
Exemplarisch ausgefüllte Formulare und eine Ausfüllanleitung (Word) finden Sie zudem unter den folgenden Links:
Beispiele für Ersatzprüfungen (Abitur 2024) folgen alsbald.