Rechtsgrundlagen
Die Lernstandserhebungen werden auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung "Zentrale Vergleichsarbeiten (Lernstandserhebungen)" vom 12.07.2021 geschrieben.
Leistungsbewertung
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (siehe § 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des MSB vom 12.07.2021) (BASS 12-32 Nr. 4) in der zurzeit gültigen Fassung.