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Technische Fragen zum VERA-Server

Welche Institution ist für die technische Abwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA-3) zuständig?

Das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera-support@uni-landau.de

Wo finde ich das Onlineportal zu VERA-3?

Die Internetadresse lautet: www.projekt-vera3.de

Ab wann kann man sich im Onlineportal VERA-3 anmelden?

Die genauen Termine werden allen Schulen grundsätzlich per E-Mail an das Dienstpostfach mitgeteilt. Zusätzlich wird der genaue Zeitraum zur Eingabe der Schul- und Schülerdaten unter den Navigationspunkten "Allgemeine Informationen" und "Termine" veröffentlicht.

Wo erhalte ich das Kennwort zur Anmeldung?

Das Kennwort wurde allen Schulen per Schulmail mitgeteilt. Für den Fall, dass es verloren gegangen ist oder ein neues Kennwort benötigt wird, wenden Sie sich bitte per E-Mail an vera3@qua-lis.nrw.de.

Das Login funktioniert nicht. Was kann ich tun?

Achten Sie darauf, dass Sie das richtige Bundesland ausgewählt haben. Stellen Sie darüber hinaus sicher, dass Sie das Passwort aus der Schulmail genau übernommen haben.

Warum müssen Schuldaten (u. a. Testheftbedarf) eingeben werden?

Seit dem Durchgang 2020 ist es möglich im Fach Mathematik unter verschiedenen Testheftvarianten auszuwählen. Um den Druckbedarf der einzelnen Testhefte feststellen zu können, ist die Angabe der Anzahl der benötigten Testhefte notwendig. Das betrifft auch die Anforderung modifizierter Testhefte.

Wie ändere ich die Anzahl der angemeldeten Klassen?

Bitte wenden Sie sich an das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau:

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera-support@uni-landau.de

Warum kann ich keine Klassengröße unter 14 Schülerinnen und Schüler eingeben?

Sie können bei der Abfrage nach der Klassengröße durchaus eine Zahl unter 14 Kindern angeben. Das System erzeugt lediglich eine Warnung, weil eine so kleine Schülerzahl selten vorkommt. Wenn Sie den Beschreibungen am Bildschirm folgen, können Sie die geringe Klassengröße bestätigen. Diese wird dann vom System akzeptiert.

Muss die Schule für alle Klassen die gleiche Testheftvariante im Fach Mathematik wählen?

Nein, es ist möglich verschiedene Testheftvarianten an einer Schule einzusetzen. Eine Auswahl kann jedoch nur klassenweise getroffen werden.

Kann die Anzahl der Schülerinnen und Schüler meiner Klasse nachträglich noch geändert werden?

Ja, zu Beginn der Eingabe der Testergebnisse besteht die Möglichkeit, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler zu verändern. Dagegen kann die Anzahl der Klassen nur einmal eingegeben werden.

Für die Kalkulation des Druckbedarfs und den Versand der Testmaterialien werden allerdings die in der Anmeldephase angegebenen Schülerzahlen zu Grunde gelegt.

Nehmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Vergleichsarbeiten teil?

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an den Vergleichsarbeiten teilnehmen. Über die Teilnahme entscheidet die Schule.

Wer fordert modifizierte Testmaterialien an?

Die Anforderung erfolgt im Rahmen der Anmeldung im Onlineportal VERA-3 durch die Schule, die das Kind besucht.

Kann ich die Testheftauswahl nach dem Speichervorgang ändern?

Nein. Grundsätzlich gilt die einmal getroffene Wahl zur Druckbedarfsfeststellung. Es ist deshalb wichtig, sich nach Bekanntgabe der Testheftvarianten frühzeitig darüber zu verständigen, welche Testvariante/n eingesetzt werden soll/en.

Falls Sie irrtümlich eine falsche Testheftvariante ausgewählt haben, besteht innerhalb des Anmeldezeitraums die Möglichkeit, den Zugang freischalten zu lassen. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an den Support in Landau, zu erreichen unter vera3-support@uni-landau.de.

Wie fülle ich die Druckversion der Schülerliste am Computer aus?

Auf der Übersicht Ihrer „Schülerdaten im Einzelnen“ finden Sie unter der Tabelle einen Link zur Druckversion der Schülerliste. Diese soll Ihnen die Handhabung der aus Datenschutzgründen anonymen Schülerliste auf der VERA-Website vereinfachen: Sie können sich die Ansicht, wie sie am Bildschirm sichtbar ist, mit Ihren schülerspezifischen Angaben ausdrucken und in der Druckversion zusätzlich die Namen der Kinder eintragen. Möchten Sie dies nicht von Hand vervollständigen, sondern auf schon vorhandene digitale Listen Ihrer Klasse zurückgreifen, können Sie vor dem Absenden des Druckauftrages die Online-Tabellenansicht komplett markieren und kopieren (Strg + A, Strg + C) und in Word, einem anderen Textverarbeitungsprogramm oder in Excel einfügen. Die Ansicht wird übernommen. Wenn Sie nun auf Ihrer digitalisierten Schülerliste die Namen der Kinder am Stück als Liste kopieren, können Sie sie über alle Zeilen hinweg in die Tabelle einfügen: in den von Ihnen markierten Zellen Strg + V oder rechte Maustaste – Einfügen, in Excel evtl. „Zellen einfügen“ statt Inhalte einfügen.

Warum kann ich die Merkmale Klassenwiederholer, Dyskalkulie und Lese-Rechtschreib-Schwäche nicht mehr angeben?

Um den Arbeitsaufwand der Eingaben im Portal möglichst gering zu halten, wird auf diese Angaben künftig verzichtet.

An wen kann ich mich wenden, wenn etwas unklar ist?

Für technische Fragen zum Onlineportal setzen Sie sich bitte mit der Hotline des Zentrums für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau in Verbindung:

Telefon: 06341/ 681 3150

E-Mail: vera-support@uni-landau.de

Für allgemeine Fragen zum Ablauf kontaktieren Sie die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur (QUA-LiS NRW):

Telefon 02921 / 683 9993

E-Mail: vera3@qua-lis.nrw.de

Fragen zur Durchführung der Vergleichsarbeiten

Wann finden die Vergleichsarbeiten statt?

Üblicherweise finden die Vergleichsarbeiten (VERA-3) im April/Mai eines jeden Jahres statt. Der Durchführungszeitraum beträgt 3 Wochen. Die konkreten Termine innerhalb dieses Zeitraums legen die Schulen selbst fest.

Wie bereite ich meine Klasse auf die Vergleichsarbeiten vor?

Unter den Navigationspunkten „Fachbezogene Informationen“ und „Durchführung und Auswertung“ werden Möglichkeiten und Materialien zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die VERA3-Testung angeboten.

Können für die Schülerinnen und Schüler Nachschreibtermine vereinbart werden?

Schülerinnen und Schüler haben keinen Rechtsanspruch auf einen Nachschreibtermin. Die Schule kann jedoch in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler nachschreiben. Voraussetzung ist, dass die Testbedingungen vergleichbar sind.

Fragen zur Auswertung

Im Fach Mathematik hat die Schule unterschiedliche Testhefte eingesetzt. Hat das Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den ?

Klassen, die unterschiedliche Testhefte bearbeitet haben, können bezüglich der erreichten Kompetenzniveaus verglichen werden. Ferner unterscheiden sich Testhefte lediglich im Ergänzungsmodul; im Basismodul können also weiterhin auch die Lösungshäufigkeiten zu einzelnen Aufgaben miteinander verglichen werden.

Werden Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) oder Dyskalkulie bei der Auswertung berücksichtigt?

Nein, die Lösungen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse gehen gleichberechtigt in das Klassenergebnis ein. Nachteilsausgleiche können im individuell vereinbarten Umfang gewährt werden.

Bei der Interpretation der Ergebnisse und der Rückmeldung an die einzelnen Schülerinnen und Schüler im Klassenfeedback sollten schülerbezogene Voraussetzungen wie LRS oder Dyskalkulie selbstverständlich berücksichtigt werden.

Wie kann es sein, dass sich auf der Aufgabenebene keine signifikanten Unterschiede zu Vergleichsgruppen zeigen, wohl aber auf der Kompetenzebene?

Die Kompetenzniveaus beziehen sich auf ALLE im Test gestellten Aufgaben zu der jeweiligen Testdomäne. Die Aufgabenebene beschränkt sich hingegen auf einzelne (ausgewählte) Aufgaben, die primär zur Illustrierung der Kompetenzniveaus dienen. Daher können für eine Klasse auf der Aufgabenebene keine signifikanten Unterschiede auftauchen, auch wenn es auf der Kompetenzebene signifikante Unterschiede gibt.

Fragen zum Umgang mit den Ergebnissen

Was ist der Aufgabenbrowser?

Der Aufgabenbrowser bietet Ihnen Aufgaben (auch in barrierefreien Versionen) und Lösungen aus Vera-3. Nutzen Sie die umfassend fachdidaktisch kommentierten Aufgaben, indem Sie mit wenigen Klicks kompetenzorientierte Aufgaben- und Lösungsblätter zusammenstellen. Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Schulnummer und das Schulpasswort für VERA-3.

 

https://www.aufgabenbrowser.de/itemdb/login.seam

Werden Vergleichsarbeiten benotet?

Vergleichsarbeiten sind keine Grundlage der Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 5 SchulG. Sie werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.

Ziff. 1.3 des RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 12.07.2021 (BASS 12-34 Nr. 4)

Wie werden die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern informiert?

Die Fachlehrkräfte geben den einzelnen Schülerinnen und Schülern ihre Ergebnisse bekannt. Die Erziehungsberechtigten werden durch die Fachlehrkräfte mit einem landeseinheitlichen Formblatt über die Ergebnisse ihres Kindes, das Ergebnis der Klasse, die ihr Kind besucht, sowie das Ergebnis der Schule informiert.

Werden die Ergebnisse der Schulen veröffentlicht?

Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten dienen der Schul- bzw. Unterrichtsentwicklung. Die Ergebnisse stehen demzufolge den schulischen Gremien zur Verfügung. Darüber hinaus wird die zuständige Schulaufsicht durch die Schule informiert. Eine allgemeine Veröffentlichung von Ergebnissen findet nicht statt.

Bekommen die Schülerinnen und Schüler ihre Testhefte zurück?

Ja, am Ende des Schuljahres.

Bis wann muss ein Bericht der Schule an die Schulaufsicht weitergegeben werden?

Zur Information der Schulaufsicht können die Schulen im Onlineportal die Anlage "Bericht für die Schulaufsicht" abrufen und ausdrucken. Nach der Analyse der Ergebnisse sollen die Schulen der Schulaufsicht die vereinbarten Konsequenzen mitteilen. Eine Frist legt die zuständige Schulaufsicht in der Regel selbst fest.

Kann ich auf die Testergebnisse der Vorjahre zurückgreifen?

Auf der Startseite des VERA-Servers (www.projekt-vera3.de) finden Sie Links, die Sie mit den Zugangsdaten Ihrer Schule zu den Ergebnissen der letzten drei Jahre führen. Ältere Ergebnisse stehen nicht mehr zur Verfügung.

Fragen zum Datenschutz

Werden personenbezogene Daten übertragen?

Das gesamte Verfahren wurde datenschutzrechtlich geprüft und orientiert sich an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Lehrkräfte geben die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler - ohne Namen nur mit einer Kennnummer versehen- in eine Datenmaske ein. Die Zuordnung von Schülernamen zu Kennnummern verwaltet die Schule ausschließlich selbst.

Die eigegebenen Daten werden ausschließlich für die Rückmeldung an die Schule aufgearbeitet (graphische Übersichten über Lösungsquoten und Kompetenzniveauzuordnungen) und von der Schule (kennwortgeschützt) abgerufen. Für die Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern können dann die Lehrkräfte die Namen der Schülerinnen und Schüler wieder anhand der von der Schule gewählten Nummerierung mit den jeweils dokumentierten Ergebnissen zusammenführen. Von außen ist dies nicht möglich.

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