4 Leistungen fördern und bewerten
Die Bedeutung eines pädagogischen Leistungsverständnisses, das Anforderungen mit individueller Förderung verbindet, und die Konsequenzen für die Leistungsbewertung sind in Kapitel 6 der Richtlinien dargestellt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Rückmeldungen über ihre Lernentwicklung und den erreichten Kompetenzstand. Lernerfolge und -schwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und -herausforderungen genutzt.
Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung reflektieren die Lehrkräfte ihren Unterricht und ziehen daraus Schlüsse für die Planung des weiteren Unterrichts und für die Gestaltung der individuellen Förderung.
Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den in Kapitel 3 beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4, die gleichzeitig Perspektive für die Unterrichtsarbeit sind.
Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler erbrachten Leistungen.
Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ werden in den Klassenarbeiten der Klassen 3 und 4 komplexe Leistungen des Faches überprüft.
Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ umfasst alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen.
Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen.
Die Bewertungskriterien müssen den Schülerinnen und Schülern vorab in altersangemessener Form – z. B. anhand von Beispielen – verdeutlicht werden, damit sie Klarheit über die Leistungsanforderungen haben.
In der Schuleingangsphase werden die Leistungen hinsichtlich der Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 2 ausschließlich im Lernprozess beobachtet und von der Lehrkraft z. B. in einem Beobachtungsbogen dokumentiert. Auch in den Klassenstufen 3 und 4 stützt sich die Leistungsbewertung weiterhin im Wesentlichen auf die kriteriengeleitete Beobachtung im Unterricht. Hinzu kommen kurze schriftliche Arbeiten, z. B. in Form von Zuordnungs-, multiple choice-Aufgaben. Diese sollten den Zeitraum von 15 Minuten nicht überschreiten.
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf alle Bereiche des Faches, wobei die Schwerpunkte Hörverstehen/Hör-Sehverstehen, Leseverstehen und Sprechen vorrangig berücksichtigt werden. Die Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit, Spontaneität und Verständlichkeit sowie Verfügbarkeit über elementare Redemittel sind hier entscheidende Kriterien. Die Überprüfung der Sprechfähigkeit kann über Einzel-, Paar- oder Gruppengespräche erfolgen. Das Kriterium der sprachlichen Richtigkeit wird nicht außer Acht gelassen, aber zurückhaltend gewichtet. Der Schwerpunkt Orthografie fließt nicht in die Leistungsbewertung ein.
Die Aufgaben decken konkrete kommunikative Funktionen ab. Sie sind an den Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler angepasst und ermöglichen situationsgemäße Äußerungen in konkreten, kindgerechten und möglichst authentischen Situationen. Eine isolierte Leistungsfeststellung durch Vokabeltests, Grammatikaufgaben und Diktate ist nicht zulässig.
Der kommunikativen Leistung der Aussagen wird größeres Gewicht beigemessen als der Korrektheit (fluency before accuracy).
Für eine umfassende Leistungsbewertung, die Ergebnisse und Prozesse gleichermaßen mit einbezieht, sind neben punktuellen Leistungsüberprüfungen, z. B. durch schriftliche Übungen oder Klassenarbeiten, geeignete Instrumente und Verfahrensweisen der Beobachtung erforderlich, die die individuelle Entwicklung der Kompetenzen über einen längeren Zeitraum erfassen und kontinuierlich dokumentieren. Dazu können Lerndokumentationen der Kinder wie Fachhefte, Lerntagebücher und Portfolios herangezogen werden.
Die unterrichtsbegleitende Verwendung des Europäischen Portfolios der Sprachen zur Förderung der Selbst- und Fremdeinschätzung wird besonders empfohlen. Es fördert die Verantwortung für den eigenen Lernprozess und die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung, motiviert zum Erlernen weiterer Sprachen und bietet einen ausführlichen Überblick über die schulisch und außerschulisch erreichten fremdsprachlichen Kompetenzen. Im Portfolio stellen die Schülerinnen und Schüler u. a. relevante Lernmaterialien und -ergebnisse zusammen und dokumentieren ihre Erfahrungen mit fremden Sprachen und Kulturen. Das Portfolio kann zur Leistungsbewertung herangezogen werden.