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Aufgaben und Ziele des Faches

Der Sportunterricht leistet einen spezifischen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Realschule und soll bei allen Kindern und Jugendlichen die Freude an der Bewegung sowie am individuellen und gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken, erhalten und vertiefen. Er baut auf den in der Grundschule erworbenen Kompetenzen auf.

Die Körperwahrnehmung und die Bewegungsvielfalt sollen sowohl individuell als auch in sozialen sportlichen Zusammenhängen entwickelt werden. Die besonderen Gelegenheiten, die der Sportunterricht bietet, sollen durchgängig genutzt werden, personale und soziale Erziehung mit den sportfachlichen Aufgaben und Anforderungen zu verknüpfen.

Die entsprechende pädagogische und fachdidaktische Grundlegung für das Fach Sport ist für alle Schulformen und Schulstufen in den Rahmenvorgaben für den Schulsport in der jeweils geltenden Fassung[1] differenziert entfaltet. Die pädagogische Leitidee für den bildenden und erziehenden Sportunterricht wird als Doppelauftrag formuliert:

Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport
und
Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur.

Der Doppelauftrag wird durch die sechs pädagogischen Perspektiven akzentuiert (s. Rahmenvorgaben für den Schulsport):

  • Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern (A)
  • Sich körperlich ausdrücken, Bewegungen gestalten (B)
  • Etwas wagen und verantworten (C)
  • Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen (D)
  • Kooperieren, wettkämpfen und sich verständigen (E)
  • Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln (F).

Die Rahmenvorgaben für den Schulsport geben mit diesen sechs pädagogischen Perspektiven und den Prinzipien eines erziehenden Sportunterrichts wichtige Akzentuierungen und erzieherische Grundsätze verbindlich vor. Diese pädagogischen Orientierungen sind in den geplanten Unterrichtsvorhaben angemessenen umzusetzen.

Zielsetzung ist eine übergreifende fachliche Handlungskompetenz, die durch die Verknüpfung von Unterrichtsvorhaben im Zusammenwirken mit anderen Fächern auf der Basis fachkonferenzbezogener Absprachen ermöglicht wird. Der Sportunterricht der Realschule fördert hierbei insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung, soziales Miteinander, Kommunikationsfähigkeit und kooperatives selbstgesteuertes, reflektierendes Lernen.

Der Kernlehrplan Sport für die Realschule entfaltet auf der Basis des Doppelauftrages und der damit geforderten motorischen, sozialen und individuellen Handlungskompetenz drei Kompetenzbereiche: Wahrnehmungs- und Bewegungskompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz. Aus der Verknüpfung dieser Kompetenzbereiche mit sechs Inhaltsfeldern sowie den verbindlichen Bewegungsfeldern und Sportbereichen resultieren die im Sportunterricht zu entwickelnden Kompetenzen. Der Lehrplan konzentriert sich dabei ausschließlich auf fachliche Anforderungen und auf beobachtbare und weitgehend überprüfbare Lernergebnisse.

Der Kernlehrplan geht von einer im Doppelauftrag angelegten übergreifenden fachlichen Handlungskompetenz als Zielperspektive aus. Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich in ihren Lebens- und Erfahrungsräumen auf die Wirklichkeit von Bewegung, Spiel und Sport in unterschiedlichen sozialen Konstellationen und aus unterschiedlichen Beweggründen einzulassen. Darüber hinaus schaffen die erworbenen Kompetenzen die Grundlage für die Gestaltung und Beurteilung des individuellen und gemeinsamen sportlichen Handelns.

Der Unterricht ist so anzulegen, dass die drei Kompetenzbereiche angemessen umgesetzt werden. Dabei wird sportliches Bewegungshandeln mit der Fähigkeit verknüpft, Alternativen zu entwickeln sowie fachliche Sachverhalte kognitiv zu erfassen und nach fachspezifischen Kriterien reflektieren und beurteilen zu können. Durch die Verknüpfung der drei Kompetenzbereiche muss es auch gelingen, Verantwortung für sich selbst und in sozialen Kontexten zu entwickeln. Besondere Bedeutung kommt dabei der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler zu. Deshalb gilt es, im Sportunterricht gegenseitige Wertschätzung, Akzeptanz sowie Respekt gegenüber unterschiedlichen Dispositionen, Leistungsunterschieden und kultureller Besonderheiten nachhaltig zu entwickeln. Der geschlechterspezifische Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport ist zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sollen so eine eigene sportbezogene Identität im Sportunterricht und als Grundlage zur Teilhabe in außerunterrichtlichen sportlichen Handlungsfeldern ausbilden können.

Der kompetenzorientierte Kernlehrplan für den Sportunterricht beschreibt Lernergebnisse in Form von Kompetenzerwartungen jeweils zum Ende der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10. Dabei beschränkt sich die Darstellung auf wesentliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse.

Neben der beschriebenen Obligatorik verbleiben jeder einzelnen Schule und den verantwortlichen Sportlehrkräften Freiräume, in Abhängigkeit von Fähigkeiten, Neigungen und Wünschen der Schülerinnen und Schüler Akzente zu setzen, um die erwarteten individuellen und sozialen sportlichen Handlungskompetenzen vertiefen oder erweitern zu können.

Zudem sollen Bewegung, Spiel und Sport in der Schule über den obligatorischen Sportunterricht hinaus integrale Bestandteile von Unterricht und Schulleben (s. Rahmenvorgaben für den Schulsport) sein. Der außerunterrichtliche Schulsport und insbesondere der Ganztag bieten zahlreiche Möglichkeiten der Erweiterung und Akzentuierung sportlicher Angebote.

Hierdurch können auch Zielsetzungen des außerschulischen Sports (Bewegung, Spiel und Sport in breiten- und leistungssportorientierten Sportorganisationen), wie sie in den gültigen Rahmenvereinbarungen mit Sportorganisationen formuliert sind, in Kooperation mit der Schule unter Berücksichtigung der o. g. sportpädagogischen Grundsätze unterstützt werden. Auch die außerunterrichtlichen Schulsportangebote müssen sich an den oben genannten pädagogischen Grundsätzen orientieren.
Der Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz in Bewegung, Spiel und Sport muss mit einer fachbezogenen Sprachförderung verknüpft werden. Lernprozesse bezogen auf Fachwissen und methodische Fähigkeiten sowie auf die Beurteilung und Bewertung von bewegungs- und sportspezifischen Sachverhalten und Problemstellungen sind ebenso auch sprachlich vermittelt wie die Beschreibung sportlicher Handlungen und der kommunikative Austausch darüber. Solche sprachlichen Fähigkeiten entwickeln sich nicht naturwüchsig auf dem Sockel alltagssprachlicher Kompetenzen, sondern müssen gezielt in einem sprachsensiblen Fachunterricht angebahnt und vertieft werden. Insbesondere diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in ihren Familien wenig Kontakt zur schriftsprachlichen Kultur haben und/oder mit einer anderen Sprache als Deutsch aufgewachsen sind, bedürfen auch im Sportunterricht der besonderen sprachlichen Förderung und Unterstützung, weil sie sonst das unterrichtliche Lernangebot nicht erfolgreich nutzen können.

 


[1]   Diese Fassung der Rahmenvorgaben ist jeweils unter www.schulsport-nrw.de im Informationsfeld Service zu finden.

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