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1 Der Beitrag des Aufgabenfeldes Sprache und Kommunikation zur Bildung im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung

Bildung im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist angelegt in einem Dreiklang von Fachorientierung, Entwicklungsorientierung und Lebensweltbezug und zielt auf persönliche Entfaltung, eine selbstständige Lebensgestaltung und Partizipation in allen Lebensbereichen. Dies spiegelt sich in den Unterrichtsvorgaben für die Aufgabenfelder und die Entwicklungsbereiche.

Zum Unterricht

Das Ziel des Unterrichtes im Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle sprachliche Kompetenzen entwickeln, festigen und anwenden. Ausgehend von einem erweiterten Verständnis kommunikativer, sprachlicher und schriftsprachlicher Fähigkeiten leisten diese einen essenziellen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, zu lebenslangen Lernprozessen und zur Erschließung der Umwelt und des individuellen Lebensbereiches. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht dabei Sprache als Verständigungsmittel sowie als Möglichkeit der Welterschließung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Im Unterricht erfahren Schülerinnen und Schüler die Kulturtechniken des Lesens und Schreibens bereits auf basaler Ebene als persönlich bedeutsam. Der Unterricht im Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation bietet die Möglichkeit, sich individuell sprachlich auszudrücken, Freude an sprachlicher Gestaltung und sprachlichem Spiel zu erleben, sprachliches Selbstvertrauen weiterzuentwickeln und Bewusstheit im Gebrauch der deutschen Sprache auszubauen, auch mit alternativen Kommunikationsformen. Damit geht die Entwicklung einer auch elementaren Erzähl- und Gesprächskultur sowie einer auch basalen Lese- und Schreibkultur einher, die Schülerinnen und Schülern eine gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe ermöglicht. Dies schließt ebenso ästhetische Erfahrungen im Umgang mit Sprache und Literatur ein.  Der Unterricht im Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation ist so angelegt, dass Schülerinnen und Schülern Lesefreude entwickeln. Auf der Basis ihrer eigenen, individuellen Lesefähigkeiten und Lesearten setzen sie sich mit der Welt auseinander.

Die unterschiedlichen Spracherfahrungen und die vorhandenen sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bilden die Ansatzpunkte für die weitere systematische Sprachentwicklung und die individuelle Förderung. Mit Hilfe von Diagnoseinstrumenten und gezielten Beobachtungen erheben die Lehrkräfte die Lernstände, beurteilen darauf basierend die Lernentwicklung und evaluieren die Wirksamkeit der Unterrichtsarrangements und der Fördermaßnahmen. Dabei wird berücksichtigt, dass individuelle Entwicklungsverläufe nicht immer linear, sondern teilweise auch parallel verlaufen. Damit Schülerinnen und Schüler sich sprachlich weiterentwickeln können, wird ein anregendes und akzeptierendes soziales Miteinander in gegenseitiger Wertschätzung hergestellt, in dem das Lernen in der Gemeinschaft einen festen Platz hat. Das positive Vorbild der Lehrkräfte im sprachlichen und sozialen Handeln ist eine wesentliche Voraussetzung dafür.

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Lehrkräfte sind Vorbilder und Bezugspersonen ihrer Schülerinnen und Schüler und wirken durch ihr eigenes Verhalten positiv auf Lernprozesse ein. Sie sind empathisch und wirken über ihre Persönlichkeit, ihre pädagogischen Einstellungen und ihr Handeln. Sie nehmen die individuelle Entwicklung einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers wertschätzend in den Blick und würdigen auch kleinere Entwicklungsfortschritte. Dabei achten die Lehrkräfte stets die Individualität der Persönlichkeit ihrer Schülerinnen und Schüler.

Die angestrebten Kompetenzen im Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation tragen zur Erweiterung der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe, fachlichen Bildung und selbstständigen Lebensführung bei. Vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung von Sprache und Kommunikation in allen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Zusammenhängen kommt der Förderung in diesem Aufgabenfeld eine besondere Relevanz.

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Gemäß dem Erziehungs- und Bildungsauftrag im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung leistet das Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation einen Beitrag dazu, den Schülerinnen und Schülern eine aktive gesellschaftliche Teilnahme, sowie Partizipation, persönliche Entfaltung, fachliche Bildung und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Es liegt ein alle Lebensbereiche umfassender Bildungsbegriff zugrunde. Dieser umfasst individuelle entwicklungsrelevante Aspekte und gleichermaßen Aufgabengebiete, die die Teilhabe an der Gesellschaft und somit an kulturell bedeutsamen Bildungsinhalten implizieren. Das Spektrum dieses umfassenden Bildungsbegriffes reicht von voraussetzungslosen elementaren Kompetenzen (u.a. Atmung, sensomotorische Aktivitäten, Muskeltonus, Herzfrequenz, Blick, Mimik) bis hin zu komplexen Kompetenzen in fachlichen und entwicklungsbezogenen Prozessen.

Der Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist auf der Grundlage der individuellen Lern- und Entwicklungsplanung (Förderplanung) an den subjektiven Bedürfnissen und Bedarfen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers ausgerichtet. Die fachlichen Inhalte werden auf den Lebensweltbezug für die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler geprüft. Mit dem Ziel der größtmöglichen aktiven Teilnahme, sowie Partizipation ist individuell der Einsatz Assistiver Technologien zur Kompensation von behinderungsbedingten Einschränkungen zu prüfen.

Die kommunikative Kompetenz ist eine der grundlegenden Kompetenzen. Die Unterstützte Kommunikation stellt ein durchgängiges Prinzip im gesamten Unterricht, im Schulleben und auch außerhalb des Unterrichts dar. Damit wird die kommunikative Kompetenz der Schülerin bzw. des Schülers in allen Bereichen entwickelt und gestärkt.

Im Sinne eines umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrags im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung ist auch die Pflege bei entsprechenden Bedarfen auf Seiten der Schülerin bzw. des Schülers Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Sie wird als Teil des Miteinanders, der Kommunikation, der Unterstützung von Persönlichkeitsentwicklung und damit auch der pädagogischen Verantwortung betrachtet.

Im Rahmen des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule unterstützt der Unterricht im Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation die Entwicklung einer mündigen und sozial verantwortlichen, für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einstehenden Persönlichkeit. Das Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation leistet weiterhin Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht, hierzu zählen u. a.

  • Menschenrechtsbildung,
  • Werteerziehung,
  • politische Bildung und Demokratieerziehung,
  • Medienbildung und Bildung für die digitale Welt,
  • Verbraucherbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • geschlechtersensible Bildung,
  • kulturelle und interkulturelle Bildung.
Verknüpfungen

Die inhaltliche Verknüpfung mit anderen Aufgabenfeldern, Entwicklungsbereichen und anderen Lehrplänen sowie außerschulischem Lernen und inner- und außerschulischen Kooperationen können sowohl zum Erreichen und zur Vertiefung der angestrebten Kompetenzen als auch zur Erfüllung übergreifender Aufgaben beitragen.

Die vorliegenden Unterrichtsvorgaben sind die verbindliche Grundlage für den Unterricht im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung. Sie sind Basis und Ausgangspunkt für die weitere schulspezifische Ausgestaltung, Erweiterung und standortbezogene Spezialisierung. Dabei werden Freiräume für Vertiefung, schuleigene Projekte und die Beachtung aktueller Entwicklungen geboten. Die Umsetzung der verbindlichen curricularen Vorgaben in schuleigene Vorgaben liegt in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte. Damit ist der Rahmen geschaffen, gezielt Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung aufzugreifen und zu fördern bzw. Ergänzungen der jeweiligen Schule in sinnvoller Erweiterung der Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen.

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