Weiterentwicklung der Lernstandserhebungen
Die Kultusministerkonferenz hat am 15.03.2018 eine „Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten" (PDF, 111KB) beschlossen. Daraus ergeben sich konzeptionelle und technische Veränderungen, die in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2019/20 sukzessive umgesetzt werden.
Ziel der Veränderung ist die Erhöhung des schulpraktischen Nutzens der Lernstandserhebungen durch passgenauere Testmaterialien zur Unterstützung der Schul- und Unterrichtsentwicklung in der einzelnen Schule. Dazu werden die Lernstandserhebungen flexibilisiert und modularisiert, d. h. die Schulen erhalten mehr Auswahlmöglichkeiten bei den inhaltlichen Schwerpunkten sowie bei der Zusammenstellung der Testmaterialien. Darüber hinaus ist ein mittelfristiges Ziel, Lernstandserhebungen computerbasiert durchzuführen und damit die diagnostische Qualität zu steigern und auch für mehr Entlastung der beteiligten Lehrkräfte zu sorgen.
Die Änderungen werden schrittweise umgesetzt. Zukünftig werden die Tests aus einem Basismodul und einem von den Schulen auszuwählenden Ergänzungsmodul bestehen. Im Verfahren 2019/2020 sind die Wahlmöglichkeiten für die Schulen aus technischen und logistischen Gründen noch nicht vollständig umsetzbar. Bereits mit dem Verfahren 2020/21 werden Schulen immer stärker die Möglichkeit der schulindividuelleren Auswahl bekommen, unter anderem auch dadurch, dass Lernstandserhebungen perspektivisch computerbasiert angeboten werden.