Rechtsgrundlagen
Die Vergleichsarbeiten werden auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung "Zentrale Vergleichsarbeiten (Lernstanderhebungen)" vom 12.07.2021 geschrieben.
Leistungsbewertung
Vergleichsarbeiten sind keine Grundlage der Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 5 SchulG.
Die Berücksichtigung der Vergleichsarbeiten bei der Leistungsbewertung ist in keiner Weise möglich. Vergleichsarbeiten sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (siehe § 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des MSB vom 12.07.2021, BASS 12-32 Nr. 4).