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Ergebnisrückmeldung

Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden für schulische Entwicklungsprozesse genutzt. Dabei sollte jede Schule im Umgang mit ihren Ergebnissen eigene Schwerpunkte setzen. Die Unterrichtsplanung sollte sich an den Richtlinien und kompetenzorientierten Lehrplänen für die Grundschule 2008 orientieren (siehe hierzu auch die Informationen zu den neuen Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule).

Die Auswertung der Ergebnisrückmeldung sollte zunächst von der unterrichtenden Lehrkraft vorgenommen werden. Es ist wichtig, bei der Interpretation des Klassenergebnisses auch besondere Umstände bei der Testdurchführung zu beachten. Erst in einem weiteren Schritt ist ein Austausch im Fachkollegium sinnvoll. Unterschiede zwischen Klassen entstehen auch aufgrund der unterschiedlichen Klassenzusammensetzung. Dies sollte, neben dem fairen Vergleich, in jedem Fall beachtet werden. In einem letzten Schritt werden die Ergebnisse der Beratungen zu einer Information der Schulaufsicht zusammengestellt.

Berichterstattung an Lehrerkonferenz und Schulkonferenz

Die Lehrerkonferenz wird durch die Schulleitung und /oder durch die beteiligten Fachlehrerinnen und Fachlehrer über die VERA-Ergebnisse informiert.
Die sich ergebenden Konsequenzen werden diskutiert und eventuell eine vertiefende Weiterarbeit, auch der beteiligten Fachkonferenz vereinbart.

Die Schulkonferenz wird durch die Schulleitung und eventuell durch die beteiligten Fachlehrerinnen und Fachlehrer über die VERA-Ergebnisse und die sich für die Schule daraus ergebenden Konsequenzen informiert.

Folgende Aspekte können angesprochen werden:

  • allgemeine Information zu VERA und Zielsetzung
  • Information an Hand von ausgewählten Aufgaben
  • Informationen über die Ergebnisse der einzelnen beteiligten Klassen
Information der Eltern
  • Eltern sowie Schülerinnen und Schüler erhalten durch die Schule eine Rückmeldung über die Ergebnisse des Kindes sowie der jeweiligen Klasse und der Schule. Bei der Vorstellung von Ergebnissen (z. B. im Rahmen der Schulkonferenz oder bei Elterngesprächen) sollten zunächst die Ziele der Lernstandserhebungen dargestellt werden. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse nicht zur Bewertung von Schul- oder Unterrichtsqualität allgemein interpretiert werden dürfen. Das Ergebnis der Klassen muss in erster Linie von den entsprechenden Fachlehrkräften pädagogisch und fachlich ausgedeutet werden. Die Ergebnisrückmeldung ist eine Momentaufnahme erreichter allgemeiner Kompetenzen zum Zeitpunkt der Durchführung und ist auf der Individualebene mit einer statistischen Unsicherheit verbunden.
  • Zur Erleichterung der Erstellung von Elternrückmeldungen lassen sich im passwortgeschützten Online Portal automatisch erzeugte Rückmeldebögen erstellen, die nur noch mit den Namen der Schülerinnen und Schüler versehen werden müssen.
  • Die Vergleichsarbeiten werden in Nordrhein-Westfalen nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.
Bericht an die Schulaufsicht
  • Die Schulen berichten der zuständigen Schulaufsicht über die Konsequenzen der schulinternen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen. Die Ergebnisse selbst stehen dabei nicht im Mittelpunkt der Berichterstattung. Ein zusammenfassender Ergebnisbericht kann zur Unterstützung der Kommunikation auf dem Lernstandsserver runtergeladen werden.
  • Eine Veröffentlichung von Ergebnisse einzelner Schulen findet gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.2018 nicht statt.
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