Gewaltprävention
Gewalt hat nach wie vor in hohem Maße einen Geschlechteraspekt. Dies gilt für sexualisierte Gewalt (vgl. z. B. LKA NRW 2019a, S. 5 und 9) und Partnerschaftsgewalt (vgl. BKA 2019, S. 6) sowie für andere Formen der Gewaltkriminalität (vgl. LKA NRW 2019b, S. 72). Auch im Bereich des Cybermobbings lassen sich tendenzielle Geschlechterunterschiede feststellen (vgl. JIM-Studie 2019, S. 50). Hinzu kommen psychische und physische Gewalt gegenüber homo- und bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen (RKI 2020, S. 6 f.). Schule hat hier einen klaren Präventions- und Interventionsauftrag. Junge Menschen müssen in der Schule vor Gewalt geschützt werden; jegliche Formen von Gewalt, zum Beispiel auch Beschimpfungen, Beleidigungen, Mobbing und Gewalt gegen Dinge, müssen konsequent geahndet werden. Des Weiteren müssen Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte sensibel gegenüber möglicher Gewalt außerhalb der Schule sein, entsprechende Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden melden und mit ihnen zusammenarbeiten.
Außerdem müssen Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, Gewalt gegenüber sich selbst und anderen zu erkennen und sich gegen Gewalt starkzumachen. Wichtig ist deshalb eine dem Alter und Entwicklungsstand der Heranwachsenden angemessene Auseinandersetzung mit psychischer und physischer Gewalt, bei Bedarf auch in geschlechtshomogenen Gruppen. Neben möglicher Gewalt in der Schule ist die gesellschaftliche Ebene in den Blick zu nehmen, auch im internationalen Kontext. Von weiterer wichtiger präventiver Bedeutung sind Maßnahmen und Projekte zur Förderung sozialer Kompetenzen und eines friedlichen Miteinanders.
Gerade bei dieser Thematik empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft sowie mit außerschulischen Institutionen wie Jugendämtern, sozialen Einrichtungen und der Polizei. Auch den Schulpsychologischen Beratungsstellen sowie dem Projekt „Schule der Vielfalt" kommt eine wichtige Bedeutung zu.
Verwendete Literatur
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Weitere Informationen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frauen vor Gewalt schützen.
- Bezirksregierung Arnsberg: Handreichung Sexualisierte Gewalt in der Schule.
- Bezirksregierung Münster: Gewalt gegen Lehrkräfte.
Für die Praxis in der Schule
Es ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für Kooperationen mit verschiedenen Projekten.
Publikationen
- Veröffentlichung "Pädagogische Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung in Schulen in Nordrhein-Westfalen"
- Newsletter Gleichstellung in Schule und ZfsL vom Ministerium für Schule und Bildung NRW
Im Kontext
Ansprechpartnerin:
Ilke Glockentöger
E-Mail 02921/683-3022
In der QUA-LiS arbeitet eine Kommission mit Lehrkräften aus NRW zu geschlechtersensibler Bildung in der Schule. Bei Interesse an einer Mitarbeit melden Sie sich bitte bei Ilke Glockentöger.