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Kompetenzen

Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter und vermittelt die hierfür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen (vgl. § 2 SchulG). Diese werden auch als Genderkompetenz bezeichnet und während der gesamten Schulzeit im Zusammenspiel aller Fächer und Lernsituationen auf- und ausgebaut.

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen konkretisieren diesen Auftrag und bilden idealtypisch erwartete Lernergebnisse am Ende der Schulzeit ab. Im Sinne eines kumulativen und spiralförmigen Lernens wird den Heranwachsenden Gelegenheit gegeben, Genderkompetenz wiederholt und in wechselnden Kontexten auszubilden und anzuwenden. Lebenswelt und Entwicklungsstand der Lernenden bilden dabei die Grundlage.

Die dargestellten überfachlichen Kompetenzerwartungen werden in den Unterrichtsvorgaben des Landes (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrplänen, Bildungsplänen) aufgegriffen bzw. fachspezifisch ausdifferenziert. Auf Schulebene werden sie überfachlich im Schulprogramm und fachspezifisch in schuleigenen Unterrichtsvorgaben und didaktischen Jahresplanungen konkretisiert.

Kompetenzerwartungen Genderkompetenz

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