Förderplanung
Der individuelle Förderplan das wesentliche Instrument zur Planung und Durchführung der sonderpädagogischen Förderung der Schülerin oder des Schülers. Jeder individuelle Förderplan hat die Aufgabe, zentrale Informationen über die Schülerin oder den Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammenzustellen, Entwicklungsziele zu beschreiben und differenzierte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Die einzelnen Ziele des Förderplans sollen konkret, im geplanten Zeitraum erreichbar und überprüfbar formuliert sein und gewinnbringend, im Unterricht flexibel umgesetzt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit festgestalltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung müssen individuelle Fördermaßnahmen und gewährte Nachteilsausgleiche in einem individuellen Förderplan gem. § 21 Abs. 7 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) über die gesamte Schullaufbahn dokumentiert und beschrieben werden. Diese Förderpläne sind auch Grundlage für die jährlich stattfindende Überprüfung des Bedarfs durch die Klassenkonferenz.
Förderpläne sind Teil des Datenbestandes einer Schule und gehören in die jeweilige Schülerakte. Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über die Inhalte der Förderpläne zu informieren. Das Recht auf Einsichtnahme umfasst auch das Recht zur Anfertigung oder Aushändigung von Kopien.
Vertiefende Materialien:
- 13-41 Nr. 2.1 Verordnung AO-SF §21 (7) Förderplanung
- §120 - Schutz von Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern
- Überprüfung des Bedarfs
- Nachteilsausgleich
- Lern- und Entwicklungsplanung
Kontakt QUA-LiS NRW
inklusion.schule(at)qua-lis.nrw.de
Im Kontext
Inklusion - Ministerium für Schule und Bildung NRW
Inklusion - Kultusministerkonferenz
Sonderpädagogische Förderung - Ministerium für Schule und Bildung NRW