Förderschwerpunkte in Nordrhein-Westfalen
Die Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung in Nordrhein-Westfalen sind Lernen (LE), Sprache (SQ), Emotionale und soziale Entwicklung (ESE), Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE), Geistige Entwicklung (GG) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME).
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen. Im Fall, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wird, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit ASS einem der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte zu.
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldifferent erfolgt. Die sonderpädagogische Förderung hat bei zielgleicher Förderung grundsätzlich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und strebt damit Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen an. Im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung werden die Schülerinnen und Schüler zieldifferent unterrichtet, d.h. zu eigenen Abschlüssen geführt.
Vertiefende Materialien:
Kontakt QUA-LiS NRW
inklusion.schule(at)qua-lis.nrw.de
Im Kontext
Inklusion - Ministerium für Schule und Bildung NRW
Inklusion - Kultusministerkonferenz
Sonderpädagogische Förderung - Ministerium für Schule und Bildung NRW