Unterricht im Gemeinsamen Lernen
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf individuelle Förderung. Diese nimmt nicht nur die Vermittlung der Unterrichtsinhalte in den Blick, sondern beachtet auch fachübergreifende Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie selbstgesteuertes Lernen, Methoden- und Medienkompetenzen sowie soziale und interkulturelle Kompetenzen. Dies geschieht auf der Grundlage der jeweiligen Vorkenntnisse und Lernvoraussetzungen sowie sprachlichen und kulturellen Hintergründen. Im Fokus stehen somit die individuellen Entwicklungsprozesse der Lernenden.
Vertiefende Materialien:
- Schulgesetz §1 - Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
- Bildungsportal NRW - Fachoffensive Deutsch
- Bildungsportal NRW - Fachoffensive Mathematik
- Logineo NRW LMS - Zeitgemäße Lernkultur Grundschule
- Logineo NRW LMS - Zeitgemäße Lernkultur SEK I
- Bildungsportal NRW - Individuelle Förderung
- QUA-LiS NRW - Individuelle Förderung
- KMK - Kultusministerkoferenz - Individuelle Förderung
Kontakt QUA-LiS NRW
inklusion.schule(at)qua-lis.nrw.de
Im Kontext
Inklusion - Ministerium für Schule und Bildung NRW
Inklusion - Kultusministerkonferenz
Sonderpädagogische Förderung - Ministerium für Schule und Bildung NRW